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Medizinische Hilfsmittel in der privaten Krankenzusatz­versicherung

Medizinische Hilfsmittel

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Was sind Hilfsmittel?

Unter Hilfsmitteln versteht man Gegenstände zur Unterstützung einer Krankenbehandlung oder zum Ausgleich einer gesundheitlichen Einschränkung. Dazu zählen zum Beispiel Bandagen, Orthesen, Kompressionsstrümpfe und Einlagen. Einige medizinische Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – allerdings gilt für Hilfsmittel die gleiche Zuzahlungsreglung wie für Arzneimittel.

Ob im Rahmen einer medizinischen Behandlung, nach Operation, Unfall oder auch im Alter: Heil- und Hilfsmittel beschleunigen den Heilungsprozess. Sie erhalten die Mobilität - oder stellen diese wieder her.

Zu den wichtigsten medizinischen Hilfsmitteln zählen:

  • Bandagen und Kompressionsstrümpfe
  • Gehhilfen
  • Rollstühle und Rollatoren
  • Prothesen (sog. Körperersatzstücke)
  • Orthopädische Schuhe
  • Sehhilfen
  • Hörhilfen
  • Blutdruck- sowie Blutzuckermessgeräte
  • Überwachungsgeräte
Jemand nutzt ein Blutdruckmessgerät und bereitet sich darauf vor, den Blutdruck zu messen.

Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung für Hilfsmittel?

Viele Menschen sind auf medizinische Hilfsmittel angewiesen und müssen die Kosten dafür teilweise selber tragen.

Die gesetzlichen Krankenkassen führen ein Verzeichnis für medizinische Hilfsmittel. Nur Produkte, die in diesem Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Ärztinnen und Ärzte können über diesen Leistungsumfang hinaus auch weitere Hilfsmittel verordnen. Diese werden jedoch privat abgerechnet.

Falls Sie für Ihre gesundheitliche Versorgung auf hochwertigere Produkte zurückgreifen möchten, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis Ihrer Krankenkasse gelistet sind, müssen Sie einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen.

Eine private Krankenzusatzversicherung (PKZV) für medizinische Hilfsmittel reduziert Ihren Eigenanteil, den Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung für Hilfsmittel bezahlen müssen. Die private Krankenzusatzversicherung ist eine freiwillige private Ergänzungsversicherung für Gesundheitsleistungen und ist für verschiedene Bereiche erhältlich.


Zusatzschutz der PKZV in vielen Bereichen

Das System der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den letzten Jahren mehrfach reformiert. Für gesetzlich Versicherte sind diese Gesundheitsreform mit maßgeblichen Einschnitten verbunden. Viele Menschen bauen den Krankenschutz deshalb durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung aus.

Zu den bekanntesten Zusatzversicherungen der privaten Krankenversicherung (PKV) zählt die Zahnzusatzversicherung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Auch Auslandskrankenversicherungen werden häufig als private Versicherungen für Reisen gewählt. Zusätzlich bietet die PKZV Zusatzleistungen und Schutz für ambulante und stationäre Behandlungen an.

Eine private Zusatzversicherung für medizinische Hilfsmittel ist bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften der PKV erhältlich. Diese Versicherung erhalten Sie häufig als Kombi-Tarif. Es handelt sich dabei meist um eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich, der auch Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen und Sehhilfen einschließt.

Ein tätowierter Mann sitzt in einem Rollstuhl und lächelt freundlich in die Kamera

Tarife und Leistungen gezielt vergleichen

Je nach gewähltem Tarif trägt die ambulante Krankenzusatzversicherung Kosten zu einem bestimmten Prozentsatz. Diese Verträge können so so die anteilige oder vollständige Kostenübernahme von Hilfsmitteln aber auch Heilverordnungen wie Massagen, Krankengymnastik oder Heilpraktiker-Behandlungen beinhalten.

Als Versicherter oder Versicherte entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Ihr Basispaket ergänzen sollen beziehungsweise wie hoch die Erstattung angesetzt wird. Ein Beispiel: Bei achtzigprozentiger Zuzahlungsübernahme und einer Höchstleistung von 1.100 Euro pro Jahr übernimmt Ihre Zusatzversicherung einen nicht unerheblichen Betrag, den Sie ansonsten allein schultern müssten.

Bedenken Sie bei der Tarifwahl, dass Kosten nicht immer in voller Höhe übernommen werden - auch nicht, nachdem der gesetzliche Festbetrag anrechnet worden ist. Die Differenz ist dann aus eigenem Portemonnaie zu zahlen. Prüfen Sie, ob Sie dies im Ernstfall leisten können oder wollen. Schauen Sie zudem, ob Ihre Wunschversicherung auch die Kostenerstattung höherwertigerer Hilfsmittel inkludiert. Mit einem Vergleich finden Sie womöglich einen passgenauen Tarif.

Tarifcheck.de-Expertin Maike Boldt

Maike ist seit 2011 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Sie kennt nahezu alle Bereiche des Unternehmens und weiß, welche Versicherungsfragen Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigen. Mehr über unser Team.

Maike Boldt