Quotelung in der Hausratversicherung
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Was ist eine Quotelung?
Unter einer Quotelung oder Quotierung wird im Versicherungsrecht eine Leistungskürzung oder die Verweigerung der Versicherungsleistung verstanden. Versicherer können die Zahlung im Schadensfall verweigern, wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt oder gegen die Obliegenheitspflicht verstoßen haben. In diesem Fall müssen Hausratversicherte die entstandenen Kosten teilweise oder vollständig selbst tragen.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?
Für gewöhnlich handeln Versicherte dann grob fahrlässig, wenn sie durch das eigene Handeln eine Mitschuld am Versicherungsfall tragen. Gemäß Paragraf 28, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Versicherer dann die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Mitverschuldens kürzen.
Beispiele:
Wann liegt eine Obliegenheitsverletzung vor?
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie verschiedene Obliegenheiten, also Pflichten. Dazu gehört eine vorvertragliche Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer. Verändert sich das Versicherungsrisiko zwischen Vertragsschluss und Vertragsbeginn, müssen Sie dies Ihrer Hausratversicherung mitteilen.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie umziehen – auch innerhalb eines Gebäudes. Wurde der Hausratversicherer nicht wahrheitsgemäß über die Wohnsituation und den versicherten Hausrat informiert, kann sich dies auf den Ersatzanspruch im Schadensfall auswirken.
Wann quotiert die Hausratversicherung die Leistung?
Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, prüft Ihre Versicherung im Schadensfall, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt oder der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Wurde grob fahrlässig gehandelt, nimmt der Versicherer eine Einschätzung der Schwere der Mitschuld vor. Diese bestimmt den Prozentsatz der Quotelung, also den Anteil an der Leistung, den die Versicherung verweigert.
Je nach Anbieter kann bei leichter und mittlerer grober Fahrlässigkeit die Leistung um etwa 25 bis 50 Prozent gemindert werden, in schwerwiegenden Fällen um rund 75 Prozent. Mitunter ist auch eine vollständige Leistungsverweigerung möglich.
Quotelung in der Hausratversicherung: Beweislast tragen die Versicherten
Wirft Ihre Hausratversicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder eine Obliegenheitsverletzung vor, obwohl diese nicht vorliegt, tragen Sie gemäß Paragraf 28, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Beweislast. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie weder grob fahrlässig gehandelt noch Ihre Obliegenheiten missachtet haben. Mitunter kann dabei Ihre Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.
Einige Hausratversicherer verzichten jedoch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Der Versicherer reguliert den Schaden dann ohne Fahrlässigkeitsprüfung. Ein Vergleich der Hausratversicherungen kann sich deshalb lohnen.
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