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Quotelung in der Hausratversicherung

Ein Makler erklärt den Kunden Informationen zu Quotelung in der Hausratversicherung.
Wichtig zu wissen
  • Verletzen Versicherte ihre Anzeigepflichten oder handeln grob fahrlässig, können Versicherer die Leistung mindern oder verweigern. Dies nennt man Quotierung oder Quotierung.
  • Je nach Schwere der Mitschuld findet die Leistungskürzung in verschiedenen Quotierungsstufen statt.
  • Bei Nichtvorliegen von grob fahrlässigem Handeln, tragen die Versicherten per Gesetz die Beweislast.
  • Einige Versicherer verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und nehmen dann für gewöhnlich keine Quotelung vor. Ein Versicherungsvergleich kann deshalb sinnvoll sein.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Quotelung?

Unter einer Quotelung oder Quotierung wird im Versicherungsrecht eine Leistungskürzung oder die Verweigerung der Versicherungsleistung verstanden. Versicherer können die Zahlung im Schadensfall verweigern, wenn die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt oder gegen die Obliegenheitspflicht verstoßen haben. In diesem Fall müssen Hausratversicherte die entstandenen Kosten teilweise oder vollständig selbst tragen.

Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit?

Für gewöhnlich handeln Versicherte dann grob fahrlässig, wenn sie durch das eigene Handeln eine Mitschuld am Versicherungsfall tragen. Gemäß Paragraf 28, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Versicherer dann die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Mitverschuldens kürzen.

Beispiele:

  • Versicherte lassen Wertgegenstände bei geöffnetem Fenster auf dem Fensterbrett liegen, woraufhin diese gestohlen werden. Die Hausratversicherung mindert oder verweigert anschließend die Leistung.
  • Versicherungsnehmerinnen oder Versicherungsnehmer lassen eine brennende Kerze unbeaufsichtigt und verlassen die Wohnung, woraufhin ein Wohnungsbrand entsteht. Auch in diesem Fall kann es zur Leistungskürzung kommen.

Wann liegt eine Obliegenheitsverletzung vor?

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer haben Sie verschiedene Obliegenheiten, also Pflichten. Dazu gehört eine vorvertragliche Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer. Verändert sich das Versicherungsrisiko zwischen Vertragsschluss und Vertragsbeginn, müssen Sie dies Ihrer Hausratversicherung mitteilen.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie umziehen – auch innerhalb eines Gebäudes. Wurde der Hausratversicherer nicht wahrheitsgemäß über die Wohnsituation und den versicherten Hausrat informiert, kann sich dies auf den Ersatzanspruch im Schadensfall auswirken.


Wann quotiert die Hausratversicherung die Leistung?

Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, prüft Ihre Versicherung im Schadensfall, ob eine Obliegenheitsverletzung vorliegt oder der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Wurde grob fahrlässig gehandelt, nimmt der Versicherer eine Einschätzung der Schwere der Mitschuld vor. Diese bestimmt den Prozentsatz der Quotelung, also den Anteil an der Leistung, den die Versicherung verweigert.

Je nach Anbieter kann bei leichter und mittlerer grober Fahrlässigkeit die Leistung um etwa 25 bis 50 Prozent gemindert werden, in schwerwiegenden Fällen um rund 75 Prozent. Mitunter ist auch eine vollständige Leistungsverweigerung möglich.


Quotelung in der Hausratversicherung: Beweislast tragen die Versicherten

Wirft Ihre Hausratversicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder eine Obliegenheitsverletzung vor, obwohl diese nicht vorliegt, tragen Sie gemäß Paragraf 28, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Beweislast. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie weder grob fahrlässig gehandelt noch Ihre Obliegenheiten missachtet haben. Mitunter kann dabei Ihre Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.

Einige Hausratversicherer verzichten jedoch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Der Versicherer reguliert den Schaden dann ohne Fahrlässigkeitsprüfung. Ein Vergleich der Hausratversicherungen kann sich deshalb lohnen.

Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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