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Klauseln bei der Hausratversicherung

Klauseln

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Welche Bedeutung haben Klauseln in einer Hausratversicherung?

Der Deckungsumfang im Basisschutz einer Hausratversicherung wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt und erläutert.

Möchten Sie von diesen Standard-Leistungen abweichen und Vertragsbestandteile ändern oder ergänzen, dann benötigen Sie entsprechende Klauseln, die der Versicherungspolice hinzugefügt werden. Auf diese Art können Sie den Umfang der Versicherung ganz nach Ihren Wünschen gestalten und sind bei Schäden am Hausrat und anfallenden Folgekosten bestmöglich abgesichert.

Es gibt allerdings auch solche Klauseln, die eine Beschränkung der Versicherungsleistung beinhalten. Einerseits können diese direkt vom Versicherer beschlossen werden, wodurch der Versicherungsschutz zum Beispiel nicht für besonders wertvolle Gegenstände in Ihrem Haushalt gilt. Andererseits können auch auf Ihren Wunsch Klauseln vereinbart werden, die unter anderem jegliche Arbeitsgeräte (Firmenlaptop, -handy oder ähnliches) aus dem Leistungsumfang Ihrer Hausratversicherung herausstreichen oder spezielle Schadensursachen hinzufügen können.


Welche Klauseln sind bei der Hausratversicherung wichtig?

Bei der Vertragsgestaltung einer Hausratversicherung ist vor allem entscheidend, dass Sie eine angemessene Versicherungssumme für Ihr Hab und Gut festlegen. Bis zu diesem Wert wird Ihnen im Leistungsfall vom Versicherer die Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände erstattet.

Außerdem prüfen Sie besser, ob bei einem Schaden auch die entstehenden Folgekosten versichert sind, beispielsweise die Unterbringung in einem Hotel oder die Transport- und Lagerkosten für Ihren Hausrat bei vorübergehender Unbewohnbarkeit der Wohnung oder des Hauses.

Neben diesen grundsätzlichen Aspekten gibt es weitere Klauseln, deren Aufnahme in den Vertrag oft sinnvoll ist.

Hier ein Überblick über die einige potenziell wichtige Ergänzungen:

  • Elementarschäden: Damit Ihre Besitztümer auch gegen eine Beschädigung durch Naturgewalten wie Hochwasser, Erdbeben oder Schneemassen versichert sind, lohnt sich der Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Ohne diese Klausel sind nur solche Schäden versichert, die einen Sturm oder Hagelschauer als Ursache haben.
  • Überspannungsschäden: Schlägt ein Blitz in Ihre Stromleitung ein und beschädigt oder zerstört infolgedessen eines oder mehrere Elektrogeräte, dann ist die Abdeckung derartiger Schäden meist nur durch eine zusätzliche Klausel im Versicherungsschutz enthalten. Ansonsten werden oft keine Folgeschäden, sondern nur direkte Auswirkungen eines Blitzeinschlags von den Versicherungen übernommen.
  • Fahrraddiebstahl: Mit einer entsprechenden Zusatzklausel wird auch ein im Außenbereich abgestelltes Fahrrad als Teil Ihres Hausrats angesehen und ist somit im Schadenfall (Diebstahl) mitversichert, obwohl es sich nicht direkt in Ihrem Haus oder in der Wohnung befindet. Alternativ können Sie auch eine separate Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung abschließen.
  • Außenversicherung: Selbstverständlich befindet sich Ihr Eigentum nicht rund um die Uhr in Ihrer Wohnung. Damit Gegenstände wie Ihr Handy auch bei einem Diebstahl außerhalb der Wohnung (beispielsweise in Ihrem Kfz) abgedeckt sind, lohnt sich die Vereinbarung einer Zusatzklausel zur Außenversicherung.
  • Unterversicherungsverzicht: Falls die ursprüngliche Versicherungssumme ein wenig zu niedrig angesetzt oder nach einer teuren Besitzerweiterung nicht angepasst wurde, so würden Sie im Schadenfall nur eine anteilige Erstattung Ihrer Kosten erhalten. Gibt es eine Unterversicherungs­verzichtsklausel, wird Ihnen unabhängig von der festgelegten Versicherungssumme ein vollständiger Ausgleich aller notwendigen Neuanschaffungen garantiert.

Je nach Versicherung gibt es diverse weitere Sonderklauseln, die in Ihrer Hausratversicherung vereinbart werden können. Die daraus entstehende Höhe der Beiträge ist teilweise sehr unterschiedlich, sodass ein unverbindlicher, kostenloser Preisvergleich in jedem Fall empfehlenswert ist. Achten Sie darauf, dass Sie für den Vergleich jeweils dieselben Bedingungen und Klauseln zugrunde legen, damit sie ein aussagekräftiges Ergebnis erhalten.

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