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Elementarschäden in der Hausratversicherung

Elementarschäden

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Was versteht man unter einem Elementarschaden?

Elementarschäden entstehen durch das Wirken von Naturgewalten wie Stürmen, Erdbeben, Schnee- oder Wassermassen.

Ein typisches Beispiel ist die folgende Situation: Nach tagelangem Starkregen steht Ihr Keller unter Wasser und dort gelagertes Eigentum ist weitestgehend ruiniert.

In ihrer Grundform umfasst eine Hausratversicherung jedoch nur solche Schäden, die einen Sturm oder Hagelschauer als Ursache haben. Ihr überfluteter Keller mit all den zerstörten Gegenständen wäre somit nicht von der Versicherung abgedeckt und Sie könnten sich weder Reparaturen noch Neuanschaffungen erstatten lassen. Um auch in diesem und ähnlichen Fällen auf der sicheren Seite zu sein, kann der Abschluss einer zusätzlichen Police für Elementarschäden sinnvoll sein.


Bei welchen Ursachen greift eine Elementarversicherung?

Folgende Ereignisse und Naturkatastrophen sind in der Zusatzversicherung inkludiert:

  • Überschwemmung: Wasser dringt infolge von massiven Regenfällen oder einem über die Ufer getretenen Gewässer in das Haus ein und zerstört persönliches Hab und Gut.
  • Rückstau: Leitungswasser aus Ableitungsrohren wird aufgrund von Überschwemmung oder Regen in das Gebäude gespült und sorgt dort für Schäden.
  • Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch: Das Eigentum kommt bei einer Verschiebung von Erdmassen zu Schaden – sofern diese nicht von Menschen verursacht wurde, zum Beispiel durch Bergbautätigkeiten oder ähnliches.
  • Schneedruck und Lawinenabgang: Dieser Punkt umfasst sowohl unbewegliche Schneemassen, die beispielsweise das Dach eines Hauses eindrücken, als auch von Berghängen abgehende Lawinen, die durch Schneemassen oder die zugehörige Druckwelle das Eigentum beschädigen.
  • Vulkanausbruch: Der Hausrat wurde infolge von Lava-Eruptionen oder Aschewolken in Mitleidenschaft gezogen.

Achtung: Eine Elementarschadenversicherung greift nicht, wenn es eine Sturmflut gab, Grundwasser aus dem Fundament direkt in das Haus eingedrungen ist oder der Schaden am Eigentum mit Absicht herbeigeführt wurde.


Was ist beim Versicherungsabschluss wichtig?

Damit sowohl Ihr Haus als auch Ihre gesamte Einrichtung im Falle der eben aufgezählten Naturgewalten versichert ist, kann ein entsprechender Zusatzbaustein zu Ihrer Hausratversicherung und/oder Ihrer Wohngebäudeversicherung hinzugefügt werden.

Bei einigen Anbietern ist alternativ der Abschluss einer eigenständigen Elementarschadenversicherung möglich. Die Kosten für eine solche Zusatzversicherung sind vor allem von der statistischen Gefährdungsklasse Ihrer Region abhängig.

  • Gefährdungsklasse 1: Seltener als alle 200 Jahre tritt ein Hochwasser auf.
  • Gefährdungsklasse 2: Seltener als alle 100 Jahre tritt ein Hochwasser auf.
  • Gefährdungsklasse 3: In 10 bis 100 Jahren tritt ein Hochwasser auf.
  • Gefährdungsklasse 4: Mindestens einmal in 10 Jahren tritt ein Hochwasser auf.

In besonders gefährdeten Gebieten kann es sogar sein, dass man Ihnen der Abschluss einer Elementarschadenversicherung gänzlich verweigert oder nur in Verbindung mit sehr hohen Beiträgen ermöglicht. Diese setzen sich außerdem anhand der Eigenschaften Ihres Hauses, dessen Lage und Bauart, aber auch tarifspezifischen Faktoren wie der gewählten Versicherungssumme und Ihrer Selbstbeteiligung im Schadenfall zusammen.

Da die Kosten für eine Elementarschadenversicherung je nach Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen können, lohnt sich in jedem Fall ein Preisvergleich. Überprüfen Sie auch die Tarifdetails und Klauseln äußerst sorgfältig – oftmals sind freistehende Nebengebäude wie ein Gartenhaus oder eine Garage nicht automatisch mitversichert und sollten daher explizit im Vertrag aufgeführt werden.


Unter welchen Voraussetzungen werden Schäden erstattet?

Im Schadenfall trägt eine Elementarversicherung die Kosten für notwendige Reparaturen oder eine Neuanschaffung von ruinierten Gegenständen. Im Gegenzug wird von Versicherten erwartet, dass sie im Vorfeld konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt haben:

  • Anbringung und regelmäßige Überprüfung von Rückstauklappen in besonders gefährdeten Räumen,
  • frühzeitiges Schließen von Fenstern und Türen bei Regen,
  • Abdichtung des Kellers und Integration von wasserundurchlässigen Fenstern,
  • erhöhte Lagerung von Gegenständen im Keller (mindestens 12 Zentimeter über dem Boden).

Stellen Sie sicher, dass alle Vorkehrungen nach bestem Gewissen getroffen wurden, um im Leistungsfall eventuelle Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung zu vermeiden.

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