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Überspannungs­schäden in der Hausrat­versicherung

Überspannungsschäden

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Was sind Überspannungsschäden und deren Ursachen?

Elektrogeräte und Steckdosen in Deutschland sind auf eine Spannung von 230 Volt ausgelegt; ein höherer Wert ist in den Stromleitungen nicht vorgesehen. Wenn es nun allerdings zu einer starken Spannungserhöhung kommt, dann hat dies oftmals Beschädigungen an all jenen Geräten zur Folge, die zum Zeitpunkt der Überspannung an das Stromnetz angeschlossen waren.

Die häufigste Ursache für solche Schäden ist ein Blitz, der entweder direkt in Ihrem Haus oder in einem Gebäude in der Umgebung einschlägt und somit für eine außerordentlich hohe Spannung im Stromnetz sorgt. In Ausnahmefällen kann jedoch auch ein Fehler des Stromversorgers dazu führen, dass es in den Leitungen unkontrollierte Schwankungen der Spannung oder unvorhersehbare Ausreißer nach oben gibt.

Sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung deckt direkte Schäden durch einen Blitzschlag im Normalfall ab – diese können beispielsweise durch einen umfallenden Baum oder ein brennendes Hausdach entstehen.

Wenn der Blitz allerdings die Stromleitung trifft und irreparable Beschädigungen oder sogar Explosionen und Brände von elektronischen Geräten verursacht werden, dann handelt es sich um einen Folgeschaden des Blitzeinschlags. Allein in Deutschland werden jährlich mehr als 400.000 solcher Überspannungsschäden gemeldet (Stand: 2022). Ein ergänzender Zusatzschutz kann somit sinnvoll sein, damit Ihr Hausrat im Ernstfall rundum abgesichert ist. Schauen Sie sich die Vertragsklauseln der Anbieter deshalb am besten genau an.


Unter welchen Voraussetzungen ersetzt die Versicherung den entstandenen Schaden?

Ihre Hausratversicherung greift in der Regel nur dann, wenn Sie ohne Zweifel nachweisen können, dass es sich um einen Überspannungsschaden infolge eines Blitzschlags handelt.

Dazu braucht der Versicherer verschiedene Informationen:

  • Fotos und Zeugenaussagen zu den entstandenen Schäden (Ein Hinweis: Bewahren Sie defekte Geräte unbedingt auf!),
  • Datum und Uhrzeit des Kurzschlusses,
  • tagesaktueller Zeitungsbericht über das Wetterereignis (falls vorhanden),
  • Gutachten von einer Blitzschutzexpertin oder einem Blitzschutzexperten oder einer fachspezifisch ausgebildeten Person.

Obwohl spezielle Blitzschutzmaßnahmen gesetzlich meist nicht vorgeschrieben sind, gibt es einige Versicherungsunternehmen, die den Schaden nur dann übernehmen, wenn im Vorfeld ein effektives Schutzsystem installiert wurde.

Dieses System besteht aus zwei Teilen:

  • 1. Externer Blitzschutz: Anbringung eines Blitzableiters, sodass der Blitz direkt in die Erde geleitet wird und keinen Schaden am Haus anrichten kann.
  • 2. Interner Blitzschutz: Inbetriebnahme eines Überspannungsschutzgerätes, das im Ernstfall einen Potenzialausgleich schafft und dadurch Funkenbildung und Brandgefahr minimiert.

Ist der Blitzeinschlag tatsächlich für den Überspannungsschaden verantwortlich, dann erstattet Ihre Versicherung alle Kosten, welche für die Neuanschaffung der beschädigten Geräte anfallen.


Wie schützt man sich vor Überspannungsschäden?

Neben dem oben erwähnten Schutzsystem aus Blitzableiter und Überspannungsschutzgerät gibt es weitere simple Maßnahmen, mit denen Sie das Risiko für einen Überspannungsschaden erheblich reduzieren können: Nicht zwingend benötigte elektronische Geräte sollten bei Gewitter unbedingt vom Strom genommen werden.

Außerdem ist es sinnvoll, alle Kabel und Steckdosen regelmäßig auf etwaige Schäden zu überprüfen. Falls Sie bemerken, dass eines Ihrer elektrischen Geräte womöglich von einem Überspannungsschaden betroffen ist, so können weitere Folgeschäden wie Brände oder Explosionen in den meisten Fällen verhindert werden, wenn Sie zeitnah den Stecker ziehen und somit die Stromverbindung unterbrechen.

Statistisch gesehen ist das Risiko eines Blitzschlags zwar gering, doch wenn ein beschädigtes Elektrogerät im schlimmsten Fall Ihr ganzes Haus in Brand setzt, können sich die Kosten schnell im sechs- oder siebenstelligen Bereich bewegen. Fragen Sie daher am besten bei Ihrem Versicherer nach, zu welchen Konditionen ein entsprechender Zusatzbaustein in Ihre private Hausratversicherung eingefügt werden kann.

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