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Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

Hausratversicherung Arbeitszimmer
Hausratversicherung steuerlich absetzen: Wichtig zu wissen
  • Die Hausratversicherung ist nicht pauschal von der Steuer absetzbar.
  • In Ausnahmefällen kann sie dennoch anteilig steuerlich geltend gemacht werden, sofern ein separates Arbeitszimmer eingerichtet wurde.
  • Neben weiteren Voraussetzungen muss das Arbeitszimmer beruflich notwendig sein.
  • Um die Hausratversicherung steuerlich abzusetzen, ist beim Finanzamt unter anderem ein Versicherungsnachweis erforderlich.

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Hausratversicherung steuerlich absetzbar – Grundlagen und Voraussetzungen

Die Hausratversicherung schützt Ihr persönliches Eigentum und kommt für Schäden auf, die unter anderem durch Feuer, Sturm, den Austritt von Leitungswasser oder durch Einbruchdiebstahl entstehen. Anders als etwa die Haftpflichtversicherung zählt sie jedoch nicht zu den Vorsorgeversicherungen, sondern zu den Sachversicherungen.

Als Sachversicherung ist die Hausratversicherung nicht pauschal von der Steuer absetzbar. Im Gegensatz zu den teilweise gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeversicherungen, die Vermögen und Gesundheit absichern, dienen Sachversicherungen dem Schutz von Sachwerten und werden in der Steuererklärung nicht berücksichtigt.

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen Sie die Hausratversicherung in der Einkommenssteuererklärung abschreiben können.

Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ein beruflich genutztes Arbeitszimmer daheim,
  • ein zu versteuerndes Einkommen,
  • eine abgeschlossene Hausratversicherung,
  • Nachweise über die Versicherungsbeiträge,
  • Nachweise über die Größe des Arbeitszimmers.

Privatpersonen und Selbstständige können die Hausratversicherung des beruflich genutzten Arbeitsraumes anteilig als Betriebsausgabe, Sonderausgabe oder Werbungskosten in der Steuererklärung abschreiben.


Das Arbeitszimmer und die Hausratversicherung – wann ist es absetzbar?

Damit die Hausratversicherung steuerlich abgesetzt werden kann, muss das häusliche Arbeitszimmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • So muss das Arbeitszimmer Teil der eigenen Wohnung und räumlich vom restlichen Wohnbereich getrennt sein. Es handelt sich beim häuslichen Arbeitszimmer also um einen separaten Raum.
  • Zudem muss das Arbeitszimmer für die Tätigkeit notwendig sein. Das ist etwa beim Home-Office oder Berufen mit regelmäßiger Bürotätigkeit daheim der Fall.
  • Das Arbeitszimmer muss nachweisbar zu mindestens 90 Prozent für die Arbeitstätigkeit genutzt werden und enthält hauptsächlich arbeitsrelevante Möbel. Eine Arbeitsecke in einem sonst anderweitig genutzten Raum rechtfertigt eine steuerliche Absetzung also nicht.

Steuerliche Absetzbarkeit der Hausratversicherung – wer kann profitieren?

Selbstständige und Gewerbetreibende können die Hausratversicherung anteilig geltend machen, wenn sie ein separates Arbeitszimmer eingerichtet haben. So kann etwa eine selbstständige Journalistin, ein freischaffender Redakteur oder eine selbstständige Marketing-Beraterin den hauptsächlich beruflich genutzten Raum als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Angestellte im Home-Office hingegen können die Hausratversicherung anteilig als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Auch dann, wenn sich nicht der gesamte berufliche Alltag im Arbeitszimmer abspielt. Das gilt etwa für Lehrerinnen und Lehrer, die in ihrer Privatwohnung einen Arbeitsraum benötigen, um nach- und vorbereitende Aufgaben zu erledigen.

Auszubildende und Studierende wiederum setzen die Hausratversicherung anteilig als Sonderausgabe ab, sofern sie über ein räumlich vom Wohnraum getrenntes Arbeits- und Lernzimmer verfügen. Das ist jedoch nur möglich, wenn sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Beim BAföG etwa handelt es sich hingegen um einen steuerfreien Bezug.

Doch Vorsicht: Nicht jede Tätigkeit im Home-Office ist absetzbar. So dürfen etwa Vermieterinnen und Vermieter die Hausratversicherung mitunter nicht absetzen, auch wenn sie im Arbeitszimmer beruflichen Arbeiten nachgehen.


Berechnung und Nachweise – so setzen Sie die Hausratversicherung korrekt ab

Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach dem Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche. Haben Sie etwa ein 10 Quadratmeter großes Arbeitszimmer in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung eingerichtet, sind 10 Prozent der Jahresprämie der Hausratversicherung steuerlich absetzbar.

Dabei ist zu beachten, dass das Finanzamt seit 2023 jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin grundsätzlich einen Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale) in Höhe von 1.230 Euro anrechnet. Dieser wird vom Finanzamt ohne Nachweis anerkannt und auch dann abgezogen, wenn Sie niedrigere Werbungskosten hatten. Um höhere Werbungskosten abzusetzen, müssen Sie diese durch Einzelbelege in der Steuererklärung nachweisen.


Tipps und Tricks zur Steuererklärung

Neben der Absetzung des Versicherungsbeitrags Ihrer Hausratversicherung gibt es weitere Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.

Diese Tipps helfen Ihnen dabei, das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.

  • Nicht auf Steuererstattung verzichten: Laut Statistischem Bundesamt liegt die durchschnittliche Rückerstattung bei 1.095 Euro. Sie können also auch von einer Einkommenssteuererklärung profitieren, wenn Sie nicht verpflichtet sind, diese einzureichen.
  • Selbst kleine Ausgaben aufführen: Auch geringe Werbungskosten können dazu beitragen, über den Pauschbetrag hinauszugelangen.
  • Freibeträge nutzen: Neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es weitere Frei- und Pauschalbeträge, die das zu versteuernde Einkommen senken. Dazu gehören etwa der Kinderfreibetrag und der Sparerpauschbetrag.
  • Home-Office-Pauschale berücksichtigen: Neben der Hausratversicherung ist auch der Mietanteil für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzbar. Die Pauschale wird in die Werbungskosten einberechnet.
  • Fristen beachten: Eine fristgerechte Abgabe der Einkommenssteuererklärung verhindert Verzugszinsen und Verspätungszuschläge. Für gewöhnlich fällt der Abgabetermin für die Steuererklärung des Vorjahres auf die Jahresmitte. Reichen Sie Ihre Steuererklärung freiwillig ein, haben Sie rückwirkend vier Jahre Zeit.

FAQ – häufige Fragen zur steuerlichen Absetzung der Hausratversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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