Einbruchdiebstahl
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Was ist ein Einbruchdiebstahl?
Bei Einbruchdiebstahl handelt es sich gemäß Paragraf 243 des Strafgesetzbuches (StGB) um einen besonders schweren Fall des Diebstahls. Dabei überwindet die Täterin oder der Täter widerrechtlich oder gewaltsam ein Hindernis wie verschlossene Türen oder Fenster, um sich Zugang zum Diebesgut zu verschaffen. In den Abschnitten 1 und 2 im ersten Absatz des Paragrafen heißt es dazu:
“In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
- eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist.”
Es muss dabei durch den Einbruch nicht immer ein Sachschaden entstehen, wie etwa durch das Aufbrechen der Wohnungstür. Der Straftatbestand des Einbruchdiebstahls liegt auch dann vor, wenn Ihr Schlüssel gestohlen oder geraubt und für den widerrechtlichen Zutritt zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung genutzt wird.
In diesen Fällen liegt ein Einbruchdiebstahl vor
Ein Haus- oder Wohnungseinbruchdiebstahl besteht etwa in den folgenden Fällen:
Zum Jahresende und in der Ferienzeit sind Einbrecher besonders aktiv
Einbrüche ereignen sich ganzjährig zu jeder Tageszeit in Deutschland und betreffen nahezu alle Wohngegenden. Laut dem Gesamtverband der Versicherer findet ein Großteil der Wohnungseinbrüche zwischen 8:00 und 20:00 Uhr statt. Dabei stammen die Täterinnen und Täter häufig aus der näheren Umgebung. Nicht jeder Einbruch wird aufgeklärt.
Da Einbrecher insbesondere dann zuschlagen, wenn niemand zu Hause ist, nimmt die Zahl der Einbruchdiebstähle laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in der Ferienzeit zu. Zusätzlich warnt etwa die Hamburger Polizei davor, dass in der dunklen Jahreszeit ab Ende Oktober die Hochsaison für Wohnungseinbrüche beginnt.
Wann leistet die Hausratversicherung bei Diebstahl?
Für gewöhnlich enthält die Hausratversicherung einen Diebstahlschutz. Diese Diebstahlversicherung schützt vor den Kosten, die durch einen Einbruchdiebstahl oder Raub entstehen, und erstattet den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Hausrats. Dabei werden im Regelfall auch die als Folge von Vandalismus auftretenden Reparaturkosten übernommen.
Der exakte Schutzumfang ist dabei abhängig vom Versicherer und dem gewählten Tarif. Für gewöhnlich deckt die Hausratversicherung den Diebstahl loser Gegenstände und von Wertsachen, die zum Hausrat zählen, innerhalb vertraglicher Entschädigungsgrenzen ab. Dazu gehören etwa Kleidung, Möbel und Unterhaltungselektronik sowie Wertgegenstände.
Dabei unterscheiden sich die Leistungen je nach Versicherung. Häufig benötigen Sie etwa eine zusätzliche Fahrradversicherung, um teure Fahrräder und E-Bikes ausreichend zu versichern. Mitunter ist auch für den Schutz von Elektronikgeräten wie Smartphones und Laptops eine separate Elektronikversicherung erforderlich.
Damit die Schadensregulierung reibungslos verläuft, sollten Sie den Wert des gestohlenen Hausrats nachweisen können. Dazu eignen sich neben Rechnungen und Gutachten unter anderem auch Fotos, die den Besitz belegen und eine Einschätzung des Gegenstandswerts ermöglichen.
Übliche Entschädigungsgrenzen
Je nach Vertrag werden Wertsachen mit bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme versichert, zumeist aber rund 20 Prozent. Darüber hinaus können weitere Entschädigungsgrenzen gelten. Gängige Höchstgrenzen für Diebstahl in der Hausratversicherung sind laut der Deutschen Schadenshilfe etwa:
Ob und in welcher Höhe im Keller oder in Garagen lagernde Gegenstände wie Werkzeuge oder Gartengeräte wie Rasenmäher versichert werden, ist ebenfalls abhängig vom jeweiligen Versicherungstarif.
Einbruch und Diebstahl: Was deckt die Versicherung nicht ab?
Die Versicherer schließen verschiedene Schadenfälle vom Versicherungsschutz aus oder bieten umfangreiche Schutzleistungen und Zusatzbausteine nur in den Top-Tarifen an. Aus diesem Grund kann ein Vergleich der Hausratversicherungen sinnvoll sein. Üblicherweise sind folgende Schadensursachen nicht in den Standardtarifen versichert:
So schützen Sie sich vor einem Einbruchdiebstahl
Insbesondere zur Urlaubs- und Ferienzeit sowie in den dunklen Monaten häufen sich Einbrüche. Die folgenden Tipps helfen dabei, Einbruchdiebstählen und ihren Folgen vorzubeugen.
- Keine öffentlichen Ortsangaben: Auch Einbrecher nutzen soziale Medien. Teilen Sie der Öffentlichkeit daher nicht mit, wo Sie sich aufhalten oder wie lange Sie verreisen. Das schließt neben Standortangaben und Urlaubsfotos auch Abwesenheitsnotizen für E-Mails und Ansagen auf dem Anrufbeantworter ein.
- Auch bei Abwesenheit anwesend wirken: Wirkt ein Haus oder eine Wohnung verlassen, kann das Risiko eines Einbruchdiebstahls steigen. Schuhe vor der Eingangstür, ein gedeckter Tisch, Lampen mit Zeitschaltuhren, Fernsehsimulatoren und programmierte Jalousien können den Eindruck erwecken, das Haus sei auch in Ihrer Abwesenheit bewohnt.
- Regelmäßiger Besuch von Nachbarn, Freunden oder Verwandten: Bitten Sie Ihre Freunde oder Angehörige, während Ihrer Abwesenheit regelmäßig in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus nach dem Rechten zu sehen. Nachbarn können zudem ihre Autos in Ihrer Einfahrt parken und so den Anschein erwecken, es wäre jemand zu Hause.
- Hausratversicherung mit Diebstahlschutz abschließen: Kommt es dennoch zum Einbruchdiebstahl, kann Sie eine leistungsstarke Hausratversicherung vor den finanziellen Folgen bewahren. Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert des entwendeten Hausrats und kommt für etwaige Reparaturen auf.
Mithilfe des externen Vergleichs auf Tarifcheck.de sehen Sie kostenlos und unverbindlich Leistungen verschiedener Hausratversicherer. Geben Sie einfach Ihre Wohnfläche in Quadratmeter an, filtern Sie nach den gewünschten Leistungen (grobe Fahrlässigkeit etc.) und finden Sie mit wenigen Klicks einen passenden Tarif. Anschließend können Sie Ihre Versicherung auf Wunsch ohne Mehrkosten online beantragen und dabei bis zu 75 Prozent im Jahr sparen.
FAQ – häufige Fragen zum Einbruchdiebstahl
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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