Diebstahlversicherung
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Was ist eine Diebstahlversicherung?
Die Diebstahlversicherung ist eine Schutzleistung der Hausratversicherung und schützt vor den finanziellen Folgen eines Raubs oder Einbruchdiebstahls. Sie ersetzt Ihr gestohlenes Hab und Gut zum Wiederbeschaffungswert und kommt für entstandene Schäden durch Vandalismus beim Einbruch auf. Versichert sind für gewöhnlich lose Gegenstände und Wertsachen, die sich im Besitz der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers befinden und zum Hausrat zählen.
Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) findet in Deutschland durchschnittlich alle sechs Minuten ein Einbruch statt. Im Jahr 2024 registrierten die Versicherer rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen. Die Zahl der Wohnungseinbrüche stieg damit weiter an. Der dabei verursachte Schaden belief sich auf rund 350 Millionen Euro. Eine Hausratversicherung mit Diebstahlschutz schützt Sie vor den mit einem Diebstahl oder Raub einhergehenden Kosten.
Arten von Diebstahl
Das Versicherungsrecht unterscheidet zwischen Einbruch, Raub und Diebstahl. Diese werden je nach Hausrat- und Diebstahlversicherung unterschiedlich behandelt und nicht jeder Versicherer zahlt in jedem Schadensfall.
Einfacher Diebstahl
Werden Ihnen etwa Wertgegenstände entwendet, ohne dass dabei in gesicherte Räume eingedrungen wurde, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl. Für solche ungesicherten Gegenstände greift der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung mitunter nicht. Bei einigen Versicherern sind einfache Diebstähle in den höheren Tarifklassen mitversichert.
Beispiel für einen einfachen Diebstahl: Ihre Wertsachen liegen bei weit geöffneten Fenstern auf dem Fensterbrett Ihrer Erdgeschosswohnung. Im Vorbeigehen kann ein Dieb die Gegenstände ohne Kraft- oder Gewaltanwendung greifen und entwenden.
Einbruchdiebstahl
Musste die Täterin oder der Täter ein Hindernis überwinden, um in einen geschützten Raum mit dem Diebesgut zu gelangen, liegt ein Einbruchdiebstahl vor. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Türen und Fenster geöffnet werden oder ein Garagentor aufgebrochen wird.
Dabei ist nicht immer ein Eindringen mit Sachschaden erforderlich. Ein Einbruchdiebstahl besteht auch dann, wenn Ihr Schlüssel gestohlen und zum Eindringen in Ihr Haus genutzt wird. Einbruchdiebstähle machen den Großteil der von Diebstahlversicherungen regulierten Schadensfälle aus.
Beispiel für einen Einbruchdiebstahl: Der Fahrraddiebstahl, bei dem zuvor die Garage oder der Keller aufgebrochen wird, ist ein klassischer Fall eines Einbruchdiebstahls.
Raub
Bei Raub handelt es sich um schweren Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt. Dabei ist irrelevant, wie die Täterin oder der Täter auf das Grundstück, in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus gelangt ist. Werden Sie bedroht oder unter Gewaltanwendung zur Herausgabe Ihres Eigentums gezwungen, liegt ein Raub vor. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet wird.
Beispiel für einen schweren Diebstahl: Ein Dieb verschafft sich durch ein offenes Fenster Zugang zum Haus. Er schüchtert die Bewohner des Hauses mit Gewaltdrohungen ein und erbeutet dabei Schmuck.
Nicht jede Diebstahlversicherung zahlt bei grober Fahrlässigkeit
Einige Versicherer leisten nicht, wenn der Einbruch oder Diebstahl aufgrund von grober Fahrlässigkeit erleichtert oder möglich wurde. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie Ihre Wohnungstür nicht abschließen, das Fenster beim Verlassen des Hauses geöffnet lassen oder Sie einen Ersatzschlüssel unter der Fußmatte lagern und dieser für den Einbruch genutzt wird.
Was deckt die Hausratversicherung bei Diebstahl ab?
In welchen Fällen die Versicherung zahlt und welche Gegenstände des Hausrats mitversichert sind, variiert je nach Versicherer, Tarif und den gewählten Zusatzleistungen. Grundsätzlich erstattet die Hausratversicherung im Falle eines Diebstahls den Wiederbeschaffungswert des versicherten Gegenstands.
Dieser entspricht nicht zwangsläufig dem Neuwert oder der maximalen Versicherungssumme. Die Versicherung zahlt Ihnen die notwendige Summe, um Ihr entwendetes oder zerstörtes Eigentum zu ersetzen. Wenn beim Einbruch beispielsweise Schäden an Fenstern und Türen verursacht wurden, kommt die Diebstahlversicherung häufig zudem für die Reparaturkosten auf.
Je nach Anbieter und Tarif können unter anderem die folgenden Gegenstände mitversichert werden:
Bei Diebstahl muss der Wert für die Versicherung belegbar sein
Werden Ihnen versicherte Wertgegenstände, Fahrräder oder Elektronikgeräte wie Smartphones gestohlen, sollten Sie den Wert belegen können. Dies hilft der Diebstahlversicherung bei der Schadensregulierung. Dazu benötigen Sie nicht immer eine Rechnung über den entwendeten Gegenstand.
Haben Sie etwa wertvollen Schmuck vererbt bekommen, genügt mitunter, aber nicht immer, ein Foto als Besitznachweis. Um den Wert hochpreisiger Gegenstände im Schadensfall zu belegen, kann es zudem sinnvoll sein, im Vorfeld ein Gutachten erstellen zu lassen.
Was ist nicht versichert?
Nicht jeder Raub oder Diebstahl ist durch den Diebstahlschutz der Hausratversicherung abgedeckt. Auch hierbei gibt es je nach Tarif und Anbieter Unterschiede. Für gewöhnlich zahlt die Versicherung in diesen Fällen nicht:
Zusätzliche Leistungsbausteine der Diebstahlversicherung
Viele Hausratversicherer bieten zusätzliche Leistungen zum Diebstahlschutz an. Der Versicherer leistet dann also nicht nur für Reparaturen und Wiederbeschaffung, sondern kommt auch für weitere durch den Einbruch entstehende Kostenpunkte auf. Dazu gehören etwa die Kosten für:
Vergleich der Hausratversicherungen mit Diebstahlschutz
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So funktioniert’s:
- Wohnfläche in Quadratmeter angeben.
- Nach gewünschten Schutzleistungen (zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit) filtern.
- Günstigen Tarif finden und online ohne Mehrkosten beantragen.
FAQ – häufige Fragen zur Diebstahlversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Zahlt die Versicherung beim Diebstahl unterwegs?
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