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Diebstahlversicherung

Ein Dieb mit Sturmhaube hält ein Brecheisen in der Hand, um in eine Haustür einzubrechen.
Diebstahlversicherung: Wichtig zu wissen
  • Die Diebstahlversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung und kommt für den Ersatz oder die Reparatur von Gegenständen auf, die bei einem Einbruch gestohlen oder zerstört worden sind.
  • Dabei ist nicht jeder Diebstahl standardmäßig abgedeckt. Damit die Versicherung zahlt, muss die Täterin oder der Täter für gewöhnlich ein Hindernis überwinden, um zum Diebesgut zu gelangen. Das kann ein geschlossenes Fenster oder eine abgeschlossene Tür sein.
  • Je nach Hausrat oder Wertgegenstand können unterschiedliche Entschädigungsgrenzen gelten.
  • Der Diebstahlschutz der Hausratversicherer kann sich je nach Anbieter und Tarif unterscheiden. Ein Vergleich kann daher sinnvoll sein.
  • Der externe Vergleich auf Tarifcheck.de zeigt kostenlos und unverbindlich Leistungen verschiedener Versicherungen. Bei Bedarf können Sie Ihren Tarif anschließend direkt ohne Mehrkosten beantragen und beim Abschluss bis zu 75  Prozent im Jahr sparen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Diebstahlversicherung?

Die Diebstahlversicherung ist eine Schutzleistung der Hausratversicherung und schützt vor den finanziellen Folgen eines Raubs oder Einbruchdiebstahls. Sie ersetzt Ihr gestohlenes Hab und Gut zum Wiederbeschaffungswert und kommt für entstandene Schäden durch Vandalismus beim Einbruch auf. Versichert sind für gewöhnlich lose Gegenstände und Wertsachen, die sich im Besitz der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers befinden und zum Hausrat zählen.

Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) findet in Deutschland durchschnittlich alle sechs Minuten ein Einbruch statt. Im Jahr 2024 registrierten die Versicherer rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen. Die Zahl der Wohnungseinbrüche stieg damit weiter an. Der dabei verursachte Schaden belief sich auf rund 350 Millionen Euro. Eine Hausratversicherung mit Diebstahlschutz schützt Sie vor den mit einem Diebstahl oder Raub einhergehenden Kosten.


Arten von Diebstahl

Das Versicherungsrecht unterscheidet zwischen Einbruch, Raub und Diebstahl. Diese werden je nach Hausrat- und Diebstahlversicherung unterschiedlich behandelt und nicht jeder Versicherer zahlt in jedem Schadensfall.

Einfacher Diebstahl

Werden Ihnen etwa Wertgegenstände entwendet, ohne dass dabei in gesicherte Räume eingedrungen wurde, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl. Für solche ungesicherten Gegenstände greift der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung mitunter nicht. Bei einigen Versicherern sind einfache Diebstähle in den höheren Tarifklassen mitversichert.

Beispiel für einen einfachen Diebstahl: Ihre Wertsachen liegen bei weit geöffneten Fenstern auf dem Fensterbrett Ihrer Erdgeschosswohnung. Im Vorbeigehen kann ein Dieb die Gegenstände ohne Kraft- oder Gewaltanwendung greifen und entwenden.

Einbruchdiebstahl

Musste die Täterin oder der Täter ein Hindernis überwinden, um in einen geschützten Raum mit dem Diebesgut zu gelangen, liegt ein Einbruchdiebstahl vor. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Türen und Fenster geöffnet werden oder ein Garagentor aufgebrochen wird.

Dabei ist nicht immer ein Eindringen mit Sachschaden erforderlich. Ein Einbruchdiebstahl besteht auch dann, wenn Ihr Schlüssel gestohlen und zum Eindringen in Ihr Haus genutzt wird. Einbruchdiebstähle machen den Großteil der von Diebstahlversicherungen regulierten Schadensfälle aus.

Beispiel für einen Einbruchdiebstahl: Der Fahrraddiebstahl, bei dem zuvor die Garage oder der Keller aufgebrochen wird, ist ein klassischer Fall eines Einbruchdiebstahls.

Raub

Bei Raub handelt es sich um schweren Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt. Dabei ist irrelevant, wie die Täterin oder der Täter auf das Grundstück, in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus gelangt ist. Werden Sie bedroht oder unter Gewaltanwendung zur Herausgabe Ihres Eigentums gezwungen, liegt ein Raub vor. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet wird.

Beispiel für einen schweren Diebstahl: Ein Dieb verschafft sich durch ein offenes Fenster Zugang zum Haus. Er schüchtert die Bewohner des Hauses mit Gewaltdrohungen ein und erbeutet dabei Schmuck.


Was deckt die Hausratversicherung bei Diebstahl ab?

In welchen Fällen die Versicherung zahlt und welche Gegenstände des Hausrats mitversichert sind, variiert je nach Versicherer, Tarif und den gewählten Zusatzleistungen. Grundsätzlich erstattet die Hausratversicherung im Falle eines Diebstahls den Wiederbeschaffungswert des versicherten Gegenstands.

Dieser entspricht nicht zwangsläufig dem Neuwert oder der maximalen Versicherungssumme. Die Versicherung zahlt Ihnen die notwendige Summe, um Ihr entwendetes oder zerstörtes Eigentum zu ersetzen. Wenn beim Einbruch beispielsweise Schäden an Fenstern und Türen verursacht wurden, kommt die Diebstahlversicherung häufig zudem für die Reparaturkosten auf.

Je nach Anbieter und Tarif können unter anderem die folgenden Gegenstände mitversichert werden:

  • Kleidung: Werden Kleidungsstücke aus Ihrer Wohnung entwendet, zahlt die Versicherung.
  • Elektronik und Smartphones: Elektrogeräte sind für gewöhnlich mitversichert. Mitunter gelten je nach Anbieter gesonderte Regelungen für bestimmte Gegenstände wie Smartphones. In diesen Fällen werden teils nur bei separater Handyversicherung Leistungen erbracht.
  • Geldbörse: Wird Ihr Portemonnaie bei einem Einbruch gestohlen, zahlt für gewöhnlich die Hausratversicherung.
  • Bargeld: Für Bargeld und Geldkarten gelten je nach Tarif Entschädigungsgrenzen im niedrigen vierstelligen Bereich.
  • Fahrräder: Nicht jede Hausratversicherung kommt für entwendete Fahrräder auf. Einige Anbieter entschädigen Sie im Falle eines Fahrraddiebstahls innerhalb einer bestimmten Versicherungsgrenze, die sich zuweilen auf 1.000 Euro beläuft. Möchten Sie hochwertige Fahrräder versichern, benötigen Sie in der Regel eine Fahrradversicherung. Für elektrische Tretroller wiederum ist eine E-Scooter-Versicherung erforderlich.
  • Uhren und Schmuck: Wertsachen wie wertvolle Uhren, Schmuck, Goldmünzen, Briefmarken oder Antiquitäten werden für gewöhnlich durch die Diebstahlversicherung geschützt. Die Erstattung ist dabei an vertragliche Obergrenzen geknüpft, die sich in der Regel auf zehn bis 50 Prozent der Versicherungssumme belaufen; häufig liegen sie bei 20 Prozent. Eine übliche Entschädigungssumme beläuft sich etwa auf rund 20.000 Euro.
  • Gartengeräte und Werkzeug: Werden Gegenstände von Ihrem Grundstück entwendet, greift meist der Versicherungsschutz, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Abhängig vom Tarif können jedoch Einschränkungen für Teile des Hausrats gelten. So werden beispielsweise Mähroboter je nach Anbieter nicht oder in den Top-Tarifen versichert.

Was ist nicht versichert?

Nicht jeder Raub oder Diebstahl ist durch den Diebstahlschutz der Hausratversicherung abgedeckt. Auch hierbei gibt es je nach Tarif und Anbieter Unterschiede. Für gewöhnlich zahlt die Versicherung in diesen Fällen nicht:

  • Einfacher Diebstahl: Diebstähle durch offene Fenster und Türen, aus Krankenzimmern oder solche ohne Einbruchsspuren sind häufig nicht versichert.
  • Trickdiebstahl: Ein Trickdiebstahl liegt dann vor, wenn die Täterin oder der Täter das Opfer täuschen oder ablenken, sodass dieses den Diebstahl nicht bemerkt. Dies kann etwa über ein Anrempeln oder Antanzen geschehen. Trickdiebe geben sich mitunter auch als Polizisten, Handwerker oder Heizungsableser aus, um in die Wohnung zu gelangen. Einige Versicherer schließen derartige Fälle vom Versicherungsschutz aus.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wie erwähnt, leisten einige Versicherer nicht, wenn Sie den Einbruch oder Diebstahl durch grob fahrlässiges Verhalten erleichtert oder gar erst ermöglicht haben.
  • Diebstahl aus dem Auto: Einige Versicherer zahlen tarifabhängig auch dann, wenn Gegenstände aus einem verschlossenen Fahrzeug entwendet werden. Dabei gelten im Regelfall niedrigere Entschädigungsgrenzen. Wertgegenstände und Elektronik wie Laptops oder Smartphones sind hiervon zumeist ausgenommen und nicht versichert.
  • Fahrzeugdiebstahl: Werden Ihr Kfz oder Fahrzeugteile gestohlen, ist nicht die Hausratversicherung, sondern die Teilkaskoversicherung zuständig. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Sie etwa nicht montierte Reifen im Keller lagern und diese bei einem Einbruchdiebstahl entwendet werden.

Zusätzliche Leistungsbausteine der Diebstahlversicherung

Viele Hausratversicherer bieten zusätzliche Leistungen zum Diebstahlschutz an. Der Versicherer leistet dann also nicht nur für Reparaturen und Wiederbeschaffung, sondern kommt auch für weitere durch den Einbruch entstehende Kostenpunkte auf. Dazu gehören etwa die Kosten für:

  • Transport und Einlagerung: Wird Ihre Wohnung bei einem Einbruch stark beschädigt, sodass Ihr Hab und Gut mitsamt Möbeln für Renovierungsarbeiten umgelagert werden muss, zahlt die Versicherung für den Transport und die Lagerung.
  • Aufräumarbeiten: Sind nach einem Einbruchdiebstahl mit Vandalismus umfassende Aufräumarbeiten notwendig, tragen manche Hausratversicherungen die anfallenden Kosten.
  • Vorzeitige Rückreise bei Einbruch im Urlaub: Müssen Sie Ihre Urlaubsreise aufgrund eines Einbruchs zu Hause abbrechen, zahlen einige Versicherer für die außerplanmäßige Rückreise.
  • Hotelübernachtungen: Wird bei einem Einbruch beispielsweise die Tür zerstört oder die Wohnung verwüstet, übernehmen einige Diebstahlversicherungen die Kosten für Übernachtungen im Hotel.
  • Objektschutz: Einige Versicherer zahlen zudem für die Bewachung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bis zur Instandsetzung der Türen und Fenster.

Vergleich der Hausratversicherungen mit Diebstahlschutz

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So funktioniert’s:

  1. Wohnfläche in Quadratmeter angeben.
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FAQ – häufige Fragen zur Diebstahlversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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