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Wertsachen

Ein Safe mit wertvollen Schmuck und wichtige Papieren
Wichtig zu wissen
  • Wertsachen zählen zum Hausrat, werden meist aber zu abweichenden Konditionen in der Hausratversicherung geschützt.
  • So gelten für gewöhnlich bestimmte Entschädigungsgrenzen, deren Höhe von der Art des Wertgegenstands abhängt.
  • Je nach Wert des Gegenstands kann es abhängig vom Versicherungstarif zur Unterversicherung kommen.
  • Dann kann eine zusätzliche Wertsachenversicherung für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
  • Die Leistungen der Hausratversicherer unterscheiden sich. Ein Vergleich kann deshalb sinnvoll sein.
  • Über den externen Vergleich auf Tarifcheck.de werden Ihnen die Leistungen und Konditionen verschiedener Anbieter kostenlos und unverbindlich angezeigt. Haben Sie eine passende Versicherung gefunden, können Sie diese direkt online beantragen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was sind Wertsachen in der Hausratversicherung?

Wertsachen sind Gegenstände des Hausrats und daher über die Hausratversicherung geschützt. Je nach Versicherer gelten für derartige Wertgegenstände besondere Versicherungsbedingungen und Entschädigungsgrenzen, die sich unabhängig vom Wiederbeschaffungswert auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme belaufen. Laut den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) zählen etwa diese Gegenstände zu den Wertsachen:

  • Sparbücher, Beträge auf Bankkarten und Bargeld
  • Wertpapiere und Urkunden
  • Gegenstände aus Platin oder Gold
  • Schmuck, Münzen, Medaillen, Perlen und Edelsteine
  • Telefonkarten- und Briefmarkensammlungen
  • Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Plastiken oder Collagen
  • Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind
  • Gobelins, handgeknüpfte Teppiche und Pelze

Teure Elektronik und hochwertige Sportausrüstung hingegen zählen nicht zu den Wertsachen und sind meist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch zählen alte Möbel in der Hausratversicherung nicht zu den Antiquitäten, sondern für gewöhnlich zum sonstigen Hausrat.


Wie hoch ist die Erstattung für Wertgegenstände im Schadensfall?

Werden Ihre Wertsachen etwa bei einem Einbruchdiebstahl entwendet, erstattet Ihre Hausratversicherung Ihnen dafür die Kosten bis zu einer vertraglich vereinbarten Grenze. Diese Erstattungsgrenze liegt für gewöhnlich bei rund 20 Prozent der Deckungssumme. Basistarife bieten mitunter geringere Entschädigungsgrenzen, Premium-Tarife hingegen gewähren bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme.

Darüber hinaus gelten je nach Versicherungstarif gesonderte Grenzen für bestimmte Wertsachen. Laut der Deutschen Schadenshilfe (DSH) sind etwa diese Höchstbeträge üblich:

  • Bankkarten und Bargeld: 3.000 bis 5.000 Euro
  • Schmuck, Gold oder Briefmarken: bis rund 20.000 Euro
  • Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere: ca. 1.000 bis 1.500 Euro

Erstattung von Wertsachen: Wie gehe ich vor?

Werden Ihre Wertsachen entwendet, sind für die Schadensregulierung folgende Schritte erforderlich:

  1. Einbruch melden: Informieren Sie die Polizei und Versicherung über den Einbruchdiebstahl.
  2. Stehlgutliste: Erstellen Sie eine Liste mit allen gestohlenen Wertgegenständen und ihrem Wert. Die Stehlgutliste dient der Hausratversicherung zur Berechnung der Entschädigung.
  3. Wert belegen: In der Regel verlangen die Versicherer einen Nachweis über den Besitz und Wert der entwendeten Wertsachen. Diesen können Sie mit Gutachten und Rechnungen belegen, die Sie bei der Versicherung einreichen. Verfügen Sie über keinen Kaufbeleg, können Sie den Besitz etwa mit Fotos nachweisen. Der Versicherer nimmt dann eine Schätzung des Gegenstandswerts vor.
  4. Anzeige erstatten: Um Strafanzeige zu erstatten, ist ein Aufsuchen der Polizei erforderlich. Einbruchdiebstahl ist eine Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft wird. Das Aktenzeichen Ihrer Anzeige übermitteln Sie anschließend an Ihren Hausratversicherer.
Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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