Wertsachen
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Was sind Wertsachen in der Hausratversicherung?
Wertsachen sind Gegenstände des Hausrats und daher über die Hausratversicherung geschützt. Je nach Versicherer gelten für derartige Wertgegenstände besondere Versicherungsbedingungen und Entschädigungsgrenzen, die sich unabhängig vom Wiederbeschaffungswert auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme belaufen. Laut den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) zählen etwa diese Gegenstände zu den Wertsachen:
Teure Elektronik und hochwertige Sportausrüstung hingegen zählen nicht zu den Wertsachen und sind meist vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch zählen alte Möbel in der Hausratversicherung nicht zu den Antiquitäten, sondern für gewöhnlich zum sonstigen Hausrat.
Wie hoch ist die Erstattung für Wertgegenstände im Schadensfall?
Werden Ihre Wertsachen etwa bei einem Einbruchdiebstahl entwendet, erstattet Ihre Hausratversicherung Ihnen dafür die Kosten bis zu einer vertraglich vereinbarten Grenze. Diese Erstattungsgrenze liegt für gewöhnlich bei rund 20 Prozent der Deckungssumme. Basistarife bieten mitunter geringere Entschädigungsgrenzen, Premium-Tarife hingegen gewähren bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme.
Darüber hinaus gelten je nach Versicherungstarif gesonderte Grenzen für bestimmte Wertsachen. Laut der Deutschen Schadenshilfe (DSH) sind etwa diese Höchstbeträge üblich:
So können Sie die Entschädigungsgrenzen erhöhen
Lagern Sie wertvolle Gegenstände in einem fachkundig verankerten Wertschutzschrank oder Tresor mit einem Mindestgewicht von 200 Kilogramm, gewähren einige Versicherer höhere Erstattungsgrenzen im Falle eines Diebstahls.
Auch können Sie den Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung mit einer zusätzlichen Wertsachenversicherung erweitern. Dieser Leistungsbaustein bietet oft höhere Entschädigungssummen und schließt je nach Anbieter weitere Gegenstände wie teure Musikinstrumente sowie zusätzliche Schadensfälle mit ein. Zudem bieten einige Versicherer spezielle Tarife für bestimmte Wertsachen wie Schmuck an. Derartige Versicherungen können etwa dann sinnvoll sein, wenn eine Unterversicherung besteht, weil die Erstattungsgrenzen unterhalb des Werts der versicherten Gegenstände liegen.
Die Leistungen der Hausratversicherungen können sich unterscheiden und nicht immer sind Zusatzbausteine notwendig, um Ihre Wertsachen ausreichend zu versichern. Ein Versicherungsvergleich kann sich deshalb lohnen.
Erstattung von Wertsachen: Wie gehe ich vor?
Werden Ihre Wertsachen entwendet, sind für die Schadensregulierung folgende Schritte erforderlich:
- Einbruch melden: Informieren Sie die Polizei und Versicherung über den Einbruchdiebstahl.
- Stehlgutliste: Erstellen Sie eine Liste mit allen gestohlenen Wertgegenständen und ihrem Wert. Die Stehlgutliste dient der Hausratversicherung zur Berechnung der Entschädigung.
- Wert belegen: In der Regel verlangen die Versicherer einen Nachweis über den Besitz und Wert der entwendeten Wertsachen. Diesen können Sie mit Gutachten und Rechnungen belegen, die Sie bei der Versicherung einreichen. Verfügen Sie über keinen Kaufbeleg, können Sie den Besitz etwa mit Fotos nachweisen. Der Versicherer nimmt dann eine Schätzung des Gegenstandswerts vor.
- Anzeige erstatten: Um Strafanzeige zu erstatten, ist ein Aufsuchen der Polizei erforderlich. Einbruchdiebstahl ist eine Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft wird. Das Aktenzeichen Ihrer Anzeige übermitteln Sie anschließend an Ihren Hausratversicherer.
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