Versicherungssumme für Hausrat: Das ist zu beachten
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Was ist die Versicherungssumme in der Hausratversicherung?
Bei der Versicherungssumme oder Deckungssumme handelt es sich um die finanzielle Entschädigungsgrenze, bis zu welcher die Hausratversicherung im Schadenfall leistet. Werden versicherte Gegenstände beschädigt, gestohlen oder zerstört, erhält die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer für gewöhnlich eine Erstattung des Neuwerts, sofern dieser die vereinbarte Versicherungssumme nicht übersteigt. Laut Verbraucherzentrale beträgt die empfohlene Mindestdeckungssumme 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Stand: Juli 2025).
Für bestimmte Gegenstände des Hausrats wie Fahrräder und Wertsachen gelten meist abweichende Erstattungsgrenzen, die in der Regel unterhalb der vertraglichen Deckungssumme liegen. Je nach Versicherer und Tarif gilt für einige Wertgegenstände ein geringerer Versicherungsschutz mit niedrigeren Entschädigungsleistungen. So kann etwa für Smartphones eine separate Versicherung erforderlich sein.
Welche Versicherungssumme benötige ich?
Die Versicherungssumme sollte mindestens dem Wert Ihres Hausrats entsprechen. Andernfalls kann eine Unterversicherung entstehen. Im Schadensfall werden dann womöglich nicht alle Kosten übernommen. Um die passende Deckungssumme festzulegen, können Sie den Wert Ihres Hausrats exakt oder pauschal ermitteln:
Methode zur Wertermittlung | Vorteile | Nachteile |
Pauschal |
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Exakt |
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Bei der Versicherungssumme auch den Wiederbeschaffungswert des Hausrats bedenken
Bei der Hausratversicherung handelt es sich zumeist um eine Neuwertversicherung. Der Neuwert entspricht dem Preis, der für den Kauf eines Gegenstands im Neuzustand berechnet wird. Dieser wird im Schadensfall von der Hausratversicherung erstattet.
Wertsachen wie Antiquitäten und Kunstgegenstände können aufgrund eines steigenden Zeitwerts häufig nicht zum Neupreis ersetzt werden. Der Wiederbeschaffungswert ist dann höher als der Neuwert. Ob die Kosten für die Wiederbeschaffung übernommen werden, ist abhängig vom Versicherer und dem gewählten Tarif.
Einige Hausratversicherungen bieten eine zusätzliche Wertsachenversicherung mit einem erweiterten Versicherungsschutz für Wertgegenstände an. Ihre Leistungen können sich unterscheiden, weshalb ein Versicherungsvergleich ratsam ist.
So vermeiden Sie eine Über- und Unterversicherung
Wählen Sie eine zu hohe Deckungssumme, die den Wert Ihres Hausrats übersteigt, sind Sie überversichert. Eine Überversicherung führt zu einer unnötigen Erhöhung der Versicherungsprämien – Sie zahlen also zu viel für Ihre Hausratversicherung.
Bei einer Unterversicherung hingegen deckt die Versicherung den Wert Ihres Hausrats nicht vollständig ab. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der pauschale Versicherungsbetrag zu gering angesetzt wurde oder Sie bei der Ermittlung des Hausratswerts Wertgegenstände nicht berücksichtigt haben. Im Schadensfall werden dann eventuell nicht alle Kosten für Ersatz und Reparatur der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände erstattet.
Um sicherzustellen, dass die Versicherungssumme dem Wert Ihres Hausrats entspricht, ist eine regelmäßige Wertermittlung empfehlenswert. Neuanschaffungen, Umzüge und Gegenstände mit wachsendem Zeitwert können zu einer Wertsteigerung Ihres Hab und Guts führen. Dann können Sie die Versicherungssumme in Abstimmung mit dem Anbieter anpassen.
Unterversicherungsverzicht bei Abschluss vereinbaren
Im Versicherungsfall überprüft der Anbieter, ob Ihr Hausrat ausreichend versichert ist. Liegt der Wert des Hausrats höher als die Versicherungssumme, kann die Hausratversicherung die Leistungen kürzen.
Viele Versicherer bieten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern daher einen optionalen Unterversicherungsverzicht an. Mit diesem verzichtet die Versicherung auf eine Prüfung im Schadensfall und zahlt bis zur vereinbarten Deckungssumme – auch im Falle einer Unterversicherung. Der Verzicht ist in der Regel Verträgen mit einem pauschalen Versicherungsbeitrag pro Quadratmeter vorbehalten.
FAQ – häufige Fragen zur Versicherungssumme für den Hausrat
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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