Hausratversicherung und Umzug
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Was passiert beim Umzug mit der Hausratversicherung?
Bei einem Umzug wird der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung auf die neue Wohnung oder das neue Haus übertragen. Damit Ihr Hausrat am neuen Wohnort geschützt ist, müssen Sie die Versicherung über den Wohnungswechsel informieren und ihr den neuen Versicherungsort mitteilen.
In der Regel gilt der Schutz für zwei Monate sowohl an der alten als auch der neuen Anschrift. Die Frist beginnt mit dem Umzugsbeginn – also zu dem Zeitpunkt, an dem Sie zum ersten Mal Gegenstände Ihres Hausrats in der neuen Wohnung lagern. Anschließend geht die Versicherung automatisch auf den künftigen Wohnort über. Eine Kündigung Ihres Versicherungsvertrags und der Abschluss einer neuen Hausratversicherung sind daher nicht notwendig.
Übernimmt die Hausratversicherung auch Umzugsschäden?
Grundsätzlich übernimmt die Versicherung auch Schäden, die während des Umzugs entstehen. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wer den Schaden verursacht. Von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer selbst herbeigeführte Umzugsschäden sind von der Hausratversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Mitunter bieten einige Versicherer entsprechende Zusatzbausteine an, die den Versicherungsschutz bei Umzügen erweitern.
Wird der Schaden hingegen durch eine Umzugshelferin oder einen Umzugshelfer verursacht, greift die Privathaftpflichtversicherung der helfenden Person – vorausgesetzt, diese hat einen Haftpflichttarif mit Deckung von Gefälligkeitsschäden abgeschlossen.
Die Leistungen der Hausratversicherungen bei einem Umzug unterscheiden sich je nach Anbieter. Ein Vergleich kann daher ratsam sein.
Hausratversicherung: Wie verhalte ich mich bei einem Umzug richtig?
Wie erwähnt können Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre bisherige Hausratversicherung auch nach einem Umzug fortbestehen lassen. Da die Versicherung auf die neue Wohnung übergeht, ist ein Neuvertrag nicht erforderlich. Damit dabei alles reibungslos verläuft, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
Schritt 1: Informieren Sie den Versicherer bereits vor dem Umzug über den bevorstehenden Wohnungswechsel und teilen Sie ihm die neue Anschrift sowie den Umzugsbeginn mit.
Schritt 2: Überprüfen Sie, ob sich Ihre Schutzbedürfnisse ändern, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden. Andernfalls zahlen Sie möglicherweise zu viel für Ihren Tarif oder bekommen im Schadensfall nicht die volle Schadenssumme erstattet. Prüfen Sie daher unter anderem diese Punkte:
Schritt 3: Sollten sich Änderungen an den oben genannten Punkten ergeben, tragen Sie diese zusammen und informieren Sie die Hausratversicherung. Diese führt dann eine Neuberechnung Ihres Versicherungsbeitrags durch.
Umzug und Hausratversicherung: Was gilt für Mitversicherte?
Sind Sie selbst nicht Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, sind Sie nur dann weiterhin mitversichert, wenn Sie auch in Zukunft in einem gemeinsamen Haushalt mit der Person zusammenleben, die die Hausratversicherung abgeschlossen hat.
Ziehen Sie nicht mit in die neue Wohnung, erlischt der Versicherungsschutz, sobald die Vertragsnehmerin oder der Vertragsnehmer auszieht. Sie benötigen dann eine eigene Versicherung für Ihren Hausrat.
Kündigung der Hausratversicherung aufgrund eines Umzugs
Möchten Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden, müssen Sie die Hausratversicherung aktiv kündigen. Reichen Sie die Kündigung erst nach dem Wohnungswechsel ein, ist Ihr Hausrat auch noch während des Umzugs versichert.
Wann Sie die Versicherung kündigen können, ist abhängig von den Vertragsbedingungen. Haben Sie etwa eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, kann die Kündigung im Regelfall erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen.
Zudem ist die vertragliche Kündigungsfrist zu beachten. Diese beträgt bis zu drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Prüfen Sie auch, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Dieses ermöglicht eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit und muss für gewöhnlich binnen vier Wochen geltend gemacht werden. Eine Sonderkündigung können Sie etwa in diesen Fällen einreichen:
Nutzen Sie bei Bedarf auch unsere kostenlose Musterkündigung:
FAQ – häufige Fragen zur Hausratversicherung bei Umzug
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
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