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Hausratversicherung und Umzug

Glückliche junge Eltern, die auf dem Boden im unmöblierten Wohnzimmer sitzen und ihre Hände machen eine Dachgeste als Symbol für Schutz, Versicherung, Umzug in ein neues Haus
Hausratversicherung bei Umzug: Wichtig zu wissen
  • Die Hausratversicherung bleibt bei einem Umzug bestehen und geht auf die neue Anschrift über.
  • Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollte die Versicherung rechtzeitig über den Wohnungswechsel und den Wert des neuen Hausrats informiert werden.
  • Die Versicherungsprämie kann an der neuen Anschrift höher oder geringer ausfallen.
  • Die Leistungen und Konditionen der Versicherer variieren. Ein Vergleich kann deshalb lohnenswert sein.
  • Über den externen Vergleich auf Tarifcheck.de sehen Sie kostenlos und unverbindlich Angebote verschiedener Hausratversicherungen und finden passende Tarife.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was passiert beim Umzug mit der Hausratversicherung?

Bei einem Umzug wird der Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung auf die neue Wohnung oder das neue Haus übertragen. Damit Ihr Hausrat am neuen Wohnort geschützt ist, müssen Sie die Versicherung über den Wohnungswechsel informieren und ihr den neuen Versicherungsort mitteilen.

In der Regel gilt der Schutz für zwei Monate sowohl an der alten als auch der neuen Anschrift. Die Frist beginnt mit dem Umzugsbeginn – also zu dem Zeitpunkt, an dem Sie zum ersten Mal Gegenstände Ihres Hausrats in der neuen Wohnung lagern. Anschließend geht die Versicherung automatisch auf den künftigen Wohnort über. Eine Kündigung Ihres Versicherungsvertrags und der Abschluss einer neuen Hausratversicherung sind daher nicht notwendig.

Übernimmt die Hausratversicherung auch Umzugsschäden?

Grundsätzlich übernimmt die Versicherung auch Schäden, die während des Umzugs entstehen. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wer den Schaden verursacht. Von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer selbst herbeigeführte Umzugsschäden sind von der Hausratversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Mitunter bieten einige Versicherer entsprechende Zusatzbausteine an, die den Versicherungsschutz bei Umzügen erweitern.

Wird der Schaden hingegen durch eine Umzugshelferin oder einen Umzugshelfer verursacht, greift die Privathaftpflichtversicherung der helfenden Person – vorausgesetzt, diese hat einen Haftpflichttarif mit Deckung von Gefälligkeitsschäden abgeschlossen.

Die Leistungen der Hausratversicherungen bei einem Umzug unterscheiden sich je nach Anbieter. Ein Vergleich kann daher ratsam sein.


Hausratversicherung: Wie verhalte ich mich bei einem Umzug richtig?

Wie erwähnt können Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre bisherige Hausratversicherung auch nach einem Umzug fortbestehen lassen. Da die Versicherung auf die neue Wohnung übergeht, ist ein Neuvertrag nicht erforderlich. Damit dabei alles reibungslos verläuft, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

Schritt 1: Informieren Sie den Versicherer bereits vor dem Umzug über den bevorstehenden Wohnungswechsel und teilen Sie ihm die neue Anschrift sowie den Umzugsbeginn mit.

Schritt 2: Überprüfen Sie, ob sich Ihre Schutzbedürfnisse ändern, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden. Andernfalls zahlen Sie möglicherweise zu viel für Ihren Tarif oder bekommen im Schadensfall nicht die volle Schadenssumme erstattet. Prüfen Sie daher unter anderem diese Punkte:

  • Wohnfläche: Ändert sich die Wohnfläche, hat dies Einfluss auf die Versicherungssumme. Diese wird meist anhand eines Pauschalbetrags je Quadratmeter berechnet.
  • Deckungssumme: Bei einem Zusammenzug, nach einer Trennung oder der Einrichtung der Wohnung mit einem neuen Inventar ändert sich häufig der Wert des Hausrats. Die Versicherungssumme muss dann gegebenenfalls angepasst werden.
  • Tarifleistungen: Prüfen Sie, ob Ihr bisheriger Tarif zur neuen Anschrift passt. Verfügt die neue Wohnung etwa über keinen geschlossenen Fahrradkeller, ist möglicherweise ein Zusatzbaustein für den Diebstahlschutz Ihres Fahrrads erforderlich.
  • Sicherheitsausstattung: Bietet die neue Anschrift bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, etwa spezielle Schließsysteme, kann sich dies positiv auf die Konditionen Ihres Tarifs auswirken. Je nach Anbieter können Sie dann bei der Versicherungsprämie sparen.

Schritt 3: Sollten sich Änderungen an den oben genannten Punkten ergeben, tragen Sie diese zusammen und informieren Sie die Hausratversicherung. Diese führt dann eine Neuberechnung Ihres Versicherungsbeitrags durch.


Kündigung der Hausratversicherung aufgrund eines Umzugs

Möchten Sie Ihren Versicherungsvertrag beenden, müssen Sie die Hausratversicherung aktiv kündigen. Reichen Sie die Kündigung erst nach dem Wohnungswechsel ein, ist Ihr Hausrat auch noch während des Umzugs versichert.

Wann Sie die Versicherung kündigen können, ist abhängig von den Vertragsbedingungen. Haben Sie etwa eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, kann die Kündigung im Regelfall erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen.

Zudem ist die vertragliche Kündigungsfrist zu beachten. Diese beträgt bis zu drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Prüfen Sie auch, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Dieses ermöglicht eine Kündigung vor Ablauf der Laufzeit und muss für gewöhnlich binnen vier Wochen geltend gemacht werden. Eine Sonderkündigung können Sie etwa in diesen Fällen einreichen:

  • Umzug ins Ausland: Die Hausratversicherung gilt nur in dem Land, in dem sie abgeschlossen wurde. Ziehen Sie ins Ausland, können Sie die Police fristlos kündigen. Andernfalls erlischt sie spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn automatisch.
  • Doppelversicherung: Wenn Sie mit einer Person mit einer eigenen Hausratversicherung zusammenziehen, können Sie den zuletzt geschlossenen, also jüngeren Vertrag, vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen.
  • Auszug aus der gemeinsamen Wohnung: Ziehen beide Parteien in verschiedene Wohnungen, kann eine Person die Versicherung übernehmen und die andere einen neuen Tarif abschließen – oder beide kündigen die Hausratversicherung gemeinsam.
    Zieht nur die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer aus, benötigt die weiterhin in der Wohnung lebende Person fortan eine eigene Versicherung. Handelt es sich dabei um Eheleute, bleibt der Versicherungsschutz für gewöhnlich zwei Monate lang für beide Wohnungen bestehen, bevor er vollständig auf den neuen Wohnsitz übergeht.
    Ziehen Mitversicherte aus, während die Vertragsnehmerin oder der Vertragsnehmer in der bisherigen Wohnung bleibt, besteht die Versicherung weiter. Sie gilt jedoch nicht für die ausziehende Person und schützt den Hausrat nicht beim Umzug. Der oder die zuvor Mitversicherte benötigt dann eine eigene Police.

Nutzen Sie bei Bedarf auch unsere kostenlose Musterkündigung:

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FAQ – häufige Fragen zur Hausratversicherung bei Umzug

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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