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Hausratversicherung kündigen

 Paar schüttelt Finanzberater bei Hausbesuch die Hand

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Hausratversicherung kündigen: Wichtig zu wissen
  • Für gewöhnlich verfügen Hausratversicherungen über eine Mindestvertragslaufzeit und vertraglich geregelte Kündigungsfristen.
  • Eine außerordentliche Kündigung vor Vertragsende ist nur mit einem Sonderkündigungsrecht möglich.
  • Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Versicherung die Prämien erhöht, die Leistungen aber nicht angepasst werden.
  • Nach einem Schadensfall oder bei Zahlungsverzug kann auch der Hausratversicherer den Vertrag kündigen.
  • Der kostenlose, unverbindliche und externe Vergleich auf Tarifcheck.de hilft bei der Wahl einer passenden Hausratversicherung zu günstigen Konditionen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Warum die Hausratversicherung kündigen?

Eine Hausratversicherung schützt das Inventar des eigenen Privathaushalts vor Schäden und Diebstahl. Die Leistungen und Konditionen der verschiedenen Tarife unterscheiden sich je nach Versicherer. Zu den häufigsten Kündigungsgründen für die Kündigung einer Hausratversicherung zählen zu hohe Prämien – etwa nach einer Beitragserhöhung – sowie ungenügende Leistungen.

Je nach Grund müssen Sie die Hausratversicherung nicht immer kündigen. Mitunter können Sie auch in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif Ihres Anbieters wechseln.

Entscheiden Sie sich für die Kündigung Ihres Versicherungsvertrags und den Wechsel zu einem anderen Versicherer, müssen Sie die Kündigungsfristen beachten. Diese sind abhängig vom Tarif sowie der Art der Kündigung. In manchen Fällen haben Sie das Recht auf eine außerordentliche Sonderkündigung. Diese ermöglicht es Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen, den Vertrag sofort zu beenden.


Ordentliche Kündigung einer Hausratversicherung

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit können Sie Ihre Hausratversicherung ordentlich und ohne Angabe eines Kündigungsgrundes schriftlich kündigen. Die Laufzeit ist in den Vertragsbedingungen geregelt und kann sich je nach Tarif unterscheiden. Im Normalfall gilt zudem eine Kündigungsfrist. Diese beträgt zumeist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

  • Beispiel: Sie haben zum 1. Januar 2025 eine Hausratversicherung mit einer Laufzeit von 24 Monaten und einer dreimonatigen Kündigungsfrist abgeschlossen. Der nächstmögliche Kündigungstermin fällt dann auf den 31. Dezember 2027. Das Kündigungsschreiben muss dann bis zum 30. September 2027 beim Versicherer eingehen, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Einige Versicherer verzichten gänzlich auf eine Mindestvertragslaufzeit und ermöglichen es Ihnen, sofort regulär zu kündigen.


Sonderkündigungsrecht: Hausratversicherung außerordentlich kündigen

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dann können Sie Ihre Haftpflichtversicherung bereits vor Vertragsende kündigen. Ein solches Sonderkündigungsrecht können Sie etwa in diesen Fällen geltend machen:

  • Eintritt eines Schadens: Tritt ein Versicherungsfall ein, können Sie die Hausratversicherung kündigen, unabhängig davon, ob diese den Schaden reguliert oder abgelehnt hat. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Ablehnung erfolgen. Dabei können Sie entscheiden, ob der Vertrag sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres endet.
  • Erhöhung der Beiträge: Erhöht der Versicherer die Prämie ohne eine Anpassung der Versicherungsleistung, können Sie innerhalb eines Monats kündigen. Die Kündigung wird jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, an dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.
  • Umzug: Ziehen Sie in eine neue Wohnung und erhöhen sich dadurch die Versicherungsbeiträge, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung über die Beitragsanpassung kündigen. Ziehen Sie hingegen ins Ausland, erlischt der Versicherungsschutz für Ihren bisherigen Wohnsitz spätestens nach zwei Monaten. Sie benötigen dann eine Hausratversicherung aus dem jeweiligen Land. In jedem Fall müssen Sie Ihren bisherigen Versicherer über einen Umzug informieren.
  • Tod der versicherten Person: Verstirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, endet die Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Todesfall. Die Police bleibt lediglich dann bestehen, wenn der Haushalt nicht aufgelöst wird und zukünftig eine Erbin oder ein Erbe die Wohnung nutzt.
  • Doppelversicherung: Ziehen Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen und verfügen Sie beide über eine Hausratversicherung, liegt eine Doppelversicherung vor. In diesem Fall können Sie den zuletzt vereinbarten Vertrag kündigen.

Hausratversicherungen vergleichen und wechseln

Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut vor Diebstahl und Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm und weiteren Schadensereignissen wie Vandalismus. Die Konditionen und Leistungen der verschiedenen Anbieter können sich unterscheiden.

Dabei können auch günstige Tarife einen umfassenden Versicherungsschutz bieten. Leistungsstarke Hausratversicherungen mit hohen Deckungssummen erhalten Sie bereits ab wenigen Euro im Monat.

Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Leistungen der verschiedenen Anbieter und können Ihren Wechsel direkt online beantragen. So funktioniert’s:

  1. Wohnfläche in Quadratmeter angeben.
  2. Erforderliche Daten eingeben und nach Wunschleistungen filtern.
  3. Angebote vergleichen und günstige Hausratversicherung beantragen

Checkliste: Hausratversicherung richtig kündigen

  1. Kündigungsfrist bestimmen: Möchten Sie regulär kündigen, sind Sie an die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Diese finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, beträgt die Frist in der Regel einen Monat.
  2. Kündigungsschreiben fristgerecht absenden: Die Kündigung Ihrer Hausratversicherung muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum beim Versicherer – nicht das Versanddatum. Daher ist der Versand als Einschreiben ratsam. So erhalten Sie einen Nachweis über den Eingang Ihrer Sendung.
  3. Versicherungslücke vermeiden: Sobald Ihr Altvertrag gekündigt ist, können Sie zu einem anderen Anbieter wechseln. Um eine Versicherungslücke zu vermeiden, sollte die neue Hausratversicherung nahtlos an Ihren bisherigen Vertrag anknüpfen. Andernfalls müssen Sie im Schadensfall möglicherweise selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.

Vorlage für Ihre Kündigung der Hausratversicherung

Kostenlose Musterkündigung zum Download


FAQ – häufige Fragen zur Kündigung der Hausratversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt
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