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Sehhilfen in der privaten Krankenzusatzversicherung
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Viele Kosten für Sehhilfen müssen privat bezahlt werden
Brillenträgerinnen und Brillenträger wissen: Für eine moderne Sehhilfe kommen schnell ein paar Hundert Euro zusammen. Selbst günstige Brillen – früher häufig als Kassengestell bezeichnet – haben ihren Preis.
Dasselbe gilt für Kontaktlinsen, die häufig als Tages- oder Monatslinsen getragen werden. Dabei verändert sich die Sehstärke über die Jahre meist mehrmals. Bei jeder Sehstärkenveränderung werden neue Brillengläser und/oder Kontaktlinsen benötigt.
Die Sehfähigkeit zählt dabei zu den wichtigsten Sinnen des Menschen. Leider lässt sich mit fortschreitendem Lebensalter ein schleichender Verlust der Sehkraft nicht verhindern. Viele Menschen werden zudem bereits mit einer Sehschwäche geboren und sind aus medizinischen Gründen zum Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen angewiesen.
Ohne private Krankenzusatzversicherung (PKZV) müssen volljährige Versicherte dafür tief in die Tasche greifen. Mit Ausnahme starker Sehbehinderungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung heute keinen Zuschuss für Ihre Brille. Teilweise bieten die Krankenkassen selbst private, ergänzende Tarife für Sehhilfen an.
Brillenversicherung – Leistungen für Sehhilfen oft Baustein der Krankenzusatzversicherung
Mit einer privaten Brillenversicherung müssen Sie die Kosten von Brillen und anderen Sehhilfen nicht selbst tragen, stattdessen geben Sie die Ausgaben ganz oder anteilig an die Krankenzusatzversicherung ab.
Sie können die Brillenversicherung in manchen Fällen separat abschließen. Meist sind Sie Teil eines größeren Leistungspakets mit diversen stationären und ambulanten Gesundheitsbehandlungen. Die konkret gebotenen Leistungen, Erstattungshöhen und Tarifkosten fallen dabei höchst unterschiedlich aus.
Ein Vorteil einer ambulanten Zusatzversicherung ist die günstige Absicherung verschiedener Leistungen, die preiswerter als beim Abschluss vieler Einzeltarife erfolgt. Der Nachteil ist ein höherer Beitrag für ein umfassendes Leistungsspektrum, das weit über die klassische Brillenversicherung hinausgeht.
Ob ein Gesamtpaket für Ihre gesundheitliche Absicherung sinnvoll ist oder Sie stattdessen eine reine Brillenzusatzversicherung wünschen, ist Ihre Entscheidung und sollte dringend in einen Tarifvergleich einfließen.
Wählbare Tarifelemente der Krankenzusatzversicherung
Heilpraktiker-Kosten,
Zahnzusatzversicherung,
Krankenhaustagegeld,
stationäre Krankenzusatzversicherung,
Kostenübernahme für Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Sehhilfen,
Erstattung ambulanter Behandlungskosten.
Brillenzusatzversicherung – was wird erstattet?
Teil der Brillenversicherung sind tarifabhängig auch die Erstattung von Kontaktlinsen oder gar Laseroperationen. Ein genauer Blick auf die Formulierungen der Vertragsbedingungen ist entscheidend. Schauen Sie, welche Arten von Sehhilfen konkret abgesichert sind. Im Leistungsfall möchten Sie sich schließlich auf die Erstattung verlassen können.
Mögliche Leistungen der Brillen-Zusatzversicherung im Überblick:
Bezuschussung oder volle Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen: Abhängig vom gewählten Vertrag findet eine anteilige Bezuschussung für Brillengläser oder andere Sehhilfen wie Kontaktlinsen von beispielsweise 80 % statt. Bei sehr starken Tarifen erfolgt die vollständige Kostenübernahme.
Gleitsichtgläser & Co.: Solange es medizinisch notwendig ist, können Sie tarifabhängig zwischen verschiedenen Varianten an Gläsern und Brillen auswählen. Profitieren Sie beispielsweise von Gleitsichtgläsern, um Sehschwächen im Nah- und Fernbereich gleichermaßen abzudecken.
Regelmäßige Erstattung: Die Erstattung der Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen erfolgt nicht einmalig, sondern kann in regelmäßigen Abständen von der Versicherung verlangt werden. Eine gängige Regelung ist die Veränderung der Sehstärke. Anrecht auf die Finanzierung einer neuen Brille entsteht beispielsweise bei einer Veränderung der Sichtfähigkeit um 0,5 Dioptrien oder mehr.
Erstattung des Brillengestells: Auch das Brillengestell ist mit Anschaffungskosten verbunden, hat jedoch keinen Einfluss auf die Sichtfähigkeit. Eine Vereinbarung über die Kostenübernahme des Gestells ist mit Einschränkungen dennoch möglich. Keine Versicherung wird teure Luxusmodelle von weltbekannten Markendesignern finanzieren wollen. Denkbar ist eine prozentuale Kostenübernahme. Noch häufiger werden konkrete Begrenzungen in Euro vorgegeben. Falls das ausgewählte Brillengestell über diese Preiskategorie hinausgeht, bezahlen Sie als Brillenträgerin oder Brillenträger die Zusatzkosten aus eigener Tasche.
Ersatz bei Verlust oder Beschädigung: Bei vielen Versicherungen können Sie die Brillen-Zusatzversicherung um eine klassische Brillenversicherung ergänzen. Diese zahlt bei der Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Brille Schadenersatz.
Laser-Operationen: Sogenannte LASIK-Operationen sind kostspielig, bringen Betroffenen jedoch zuweilen eine Linderung ihrer Probleme und steigern die Lebensqualität. Essenziell ist dabei die professionelle Operation durch versierte Fachkräfte. Verschiedene Zusatzversicherungen erstatten die Operationskosten, wobei fast ausschließlich sehr starke Tarife dieses Leistungselement einschließen. Die Versicherungen kalkulieren in diesem Fall genau und an individuellen Risiken orientiert die Kosten der einmaligen Operation versus der regelmäßig anfallenden Brillenkosten. Selbstverständlich sollten Sie nur dann in dieses Tarifelement investieren, wenn Sie eine grundlegende Bereitschaft zu einem operativen Eingriff an den eigenen Augen haben.
Neben der Kostenübernahme für eine Brille oder Kontaktlinsen bieten viele Verträge weitergehende Leistungen, die nicht unmittelbar etwas mit der Sehhilfe zu tun haben. Ein Tarifvergleich verschiedener Versicherungen hilft dabei, für einen attraktiven Beitrag viele Extras abzusichern.
Vergleich der Brillen-Zusatzversicherung – große Preis- und Leistungsunterschiede
Der Abschluss einer Brillenzusatzversicherung sichert Ihnen eine Fülle von Leistungen zu, die Sie von teuren Zuzahlungen aus dem privaten Geldbeutel bewahrt.
Zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen gibt es dabei jedoch gravierende Unterschiede. Ein Vergleich kann Ihnen dabei helfen, ein Angebot mit passenden Leistungen zu finden.
FAQ – häufige Fragen zur Brillenversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
1. Wie oft bekomme ich eine neue Brille ersetzt?
Wie häufig eine Kostenübernahme stattfindet, hängt vom jeweiligen Tarif und der privaten Versicherung ab. In den meisten Fällen ist die Häufigkeit an eine Veränderung der Sehstärke und/oder an einen zeitlichen Rahmen gekoppelt.
Im ersten Fall zahlt die Versicherung jedes Mal eine neue Brille, wenn sich die Sehfähigkeit um einen vertraglich festgelegten Grad verschlechtert hat. Ein Branchenstandard ist die Veränderung um 0,5 Dioptrien in beide Richtungen, also bei stärkerer Kurz- beziehungsweise Weitsichtigkeit.
Im Falle einer zeitlichen Begrenzung erlaubt die Krankenzusatzversicherung beispielsweise eine neue Brille innerhalb eines Zeitraums von zwei oder drei Jahren.
Ein genauer Blick in den Vertragstext lohnt, um Sicherheit bei sich überschneidenden Regelungen zu erhalten. Schließlich kann es passieren, dass über einen Zeitraum von weniger als zwei Jahren eine Veränderung um mehr als 0,5 Dioptrien eintritt.
2. Zahlt die Brillen-Zusatzversicherung auch ohne Veränderung der Sehstärke?
Manchmal übernehmen Tarife auch die Kosten für eine neue Brille, selbst wenn keine größere Veränderung in der Sehfähigkeit eingetreten ist. Da dies jedoch häufig nur aus modischen Gründen erfolgt und nicht medizinisch notwendig wäre, sind Leistungen dieser Art sehr häufig eingeschränkt.
Im Regelfall ist eine Kostenübernahme für eine neue Brille dann an eine Jahreszahl geknüpft, beispielsweise wird alle drei Jahre eine Neuanschaffung unterstützt. Die Versicherung geht dabei davon aus, dass die Brillengläser im Laufe der Zeit langsam verkratzen und die optimale Sicht behindern.
3. Gibt es Höchstsätze bei der Kostenerstattung?
Die Beschränkung der Kostenübernahme bei einer Brillen-Zusatzversicherung ist üblich und kann sowohl einen Höchstsatz in Euro als auch einen prozentualen Satz umfassen.
Während starke Tarife die volle Kostenübernahme für Ihre Brille zusichern, erstatten Ihnen günstige Tarife 70 oder 80 Prozent. Ansonsten kann die Versicherung eine Obergrenze in Euro nennen, die für die Herstellung einer Brille oder pro Jahr gilt.
Häufig ist die Brillenzusatzversicherung auch Teil einer ambulanten Zusatzversicherung. Hier ist zu überprüfen, ob die angegebenen Höchstsätze sich explizit auf eine Brille beziehen oder andere ambulante Leistungen umfassen.
4. Wird auch eine Sonnenbrille bezuschusst?
Die Kostenübernahme für eine Sonnenbrille gehört im Regelfall nicht zu den Leistungen, die eine Brillen-Zusatzversicherung übernimmt.
Bei sehr starken Premium-Tarifen kann es allerdings sein, dass die Versicherung die Kostenübernahme für eine Zweitbrille übernimmt, beispielsweise eine Sonnenbrille mit Dioptrien.
Wird keine Sonnenbrille in Sehstärke benötigt, ist es meist nicht lohnenswert, in einen entsprechend starken Tarif zu investieren. Entscheiden Sie hier je nach Ihrem persönlichen Bedarf.
5. Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für eine Brille?
Brillen und andere Sehhilfen wie Kontaktlinsen gehören zu den wichtigsten Hilfsmitteln, die im Laufe eines Lebens von gesetzlich Versicherten benötigt werden.
Brillen gehören nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog. Die Kosten werden nur in Ausnahmefällen durch die Krankenkasse übernommen. Zu diesen Ausnahmen gehören Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zu 18. Lebensjahr sowie für Person, die medizinisch feststellbar unter einer extremen Sehschwäche leiden.
Zuzahlungen erfolgen in diesen Fällen durch Festbeträge und ausschließlich für die Gläser. Das Brillengestell muss aus eigener Tasche gezahlt werden.
Tarifcheck.de-Expertin Maike Boldt
Maike ist seit 2011 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Sie kennt nahezu alle Bereiche des Unternehmens und weiß, welche Versicherungsfragen Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigen. Mehr über unser Team.