Kinder & Schwangerschaft
Damit Sie und Ihre Lieben zu jeder Zeit gut versorgt sind
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Gesundheitsschutz für Sie und Ihre Kinder
Private Krankenzusatzversicherung auf individuelle Bedürfnisse zuschneiden
Wie konkret ist Ihr Kinderwunsch oder Ihre Familienplanung? Planen Sie schon Ihren Umzug in eine größere Wohnung und liebäugeln Sie bereits mit der Wandfarbe für das Kinderzimmer? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich mit dem Thema Versicherungen zu befassen.
Bevor Sie schwanger werden, könnte als gesetzlich Versicherte der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung (PKZV) sinnvoll sein. Mit einem passenden Tarif können Sie in unvorhergesehenem Krankheitsfall sparen, lindern Schwangerschaftsbeschwerden und genießen Vorteile bei der Behandlung im Krankenhaus.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was genau Krankenzusatzversicherungen für Kinder beinhalten können, und welche Leistungen in der Schwangerschaft möglich sind.
Was ist eine private Krankenzusatzversicherung?
Größeres Leistungsspektrum als gesetzliche Krankenkassen
Ein Blick auf Zusatzversicherungen lohnt für Menschen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Der Gesetzesgeber reduzierte in vergangenen Jahren die Leistungen der GKV. In der Folge müssen gesetzlich Versicherte heute für eine gute Versorgung im Krankheitsfall teils hohe Zuzahlungen für Leistungen in Kauf nehmen: Die GKV bezahlt längst nicht mehr alle wünschenswerten Behandlungen - oder aber Sie bleiben auf einem Teil der Kosten sitzen.
Welche Leistung Sie absichern möchten, entscheiden Sie natürlich selbst. Sie können unter zahlreichen Angeboten eine passende Versicherung auswählen.
Was gehört alles zu einer Zusatzversicherung für Kind und Mutter?
Gesundheitsschutz entsprechend Ihrer Bedürfnisse
Die PKZV ist in drei Hauptbereiche unterteilt, die wiederum je nach Tarif weitere Leistungsmerkmale enthalten können. Dazu zählen:
1. Ambulante PKZV
2. Stationäre PKZV
3. PKZV für Zähne
Sie können eine PKZV für alle Bereiche abschließen oder nur für einzelne Leistungen. Es kommt also darauf an, was Ihnen wichtig ist. Um das zu erforschen, stellen Sie sich bei der Auswahl der für Sie passenden ZV folgende Fragen:
Was kosten Zusatzversicherungen?
Es gibt große Preis- und Leistungsunterschiede
Wie viel die Versicherung kostet, hängt von drei Faktoren ab:
Die Kosten einer Zusatzversicherung steigen mit Ihrem Lebensalter an. Je jünger Sie sind, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge. Das bedeutet auch, dass die Prämien umso höher sind, je später Sie eine PKZV abschließen. Großen Einfluss auf die Beitragshöhe haben Vorerkrankungen. Rauchen Sie, erhöht das ebenfalls die Beiträge.
Ein Beispiel:
Eine gesunde 20-Jährige erhält eine PKZV für den stationären Bereich ab wenigen Euro pro Monat. Eine Fünfzigjährige hingegen muss schon einen zweistelligen Monatsbeitrag zahlen.
Die Kosten für die PKZV zahlen Sie dabei komplett selbst. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich nicht an einer ZV. Die Beiträge sind zudem nicht nach Einkommen gestaffelt.
Was ist eine Gesundheitsprüfung?
Abfrage von Vorerkrankungen
Vor Vertragsabschluss fragen die Versicherungsanbieter mit der sogenannten Gesundheitsprüfung nach Ihren Vorerkrankungen und Ihrem Lebensstil. Diese Gesundheitsprüfung vor Abschluss einer Krankenversicherung besteht aus einem Fragebogen. Dieser sollte gewissenhaft beantwortet werden. Wird eine Vorerkrankung oder das Rauchen verschwiegen, erfährt es die Versicherung spätestens bei der Beantragung von Leistungen. Dies kann dazu führen, dass die PKZV nicht zahlt.
Die Gesundheitsprüfung dient also dazu, das persönliche Risikoprofil zu ermitteln. Wenn Sie keine Vorerkrankungen haben, ist der Monatsbeitrag für Ihre PKZV in der Regel günstiger. Bestimmte Vorerkrankungen wie Krebs können dazu führen, dass Antragstellerinnen und Antragsteller keinen Vertrag über eine Krankenzusatzversicherung erhalten.
Was bringt mir eine Zusatzversicherung in der Schwangerschaft?
Umfassendere Versorgung für werdende Mütter
Natürlich ist eine Schwangerschaft keine Krankheit. Trotzdem gleicht jede Geburt ein wenig einem Wunder. Viele Schwangerschaften verlaufen ohne Komplikationen. Allerdings zählen einige Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften. Zu den Faktoren einer Risikoschwangerschaft zählen unter anderem das Alter der Schwangeren, Vorerkrankungen oder mögliche Komplikationen aus früheren Schwangerschaften.
Dennoch gibt es nur in seltenen Fällen Grund zur Sorge: Im Vergleich zu anderen Ländern kommen Kinder in Deutschland überdurchschnittlich oft gesund auf die Welt. Für die Mutter kann die Schwangerschaft aber grundsätzlich zu unvorhergesehenen gesundheitlichen Belastungen führen.
Viele werdende Mütter wünschen sich deshalb zusätzliche ambulante Behandlungen, zum Beispiel Naturheilverfahren durch einen Heilpraktiker gegen Schwangerschaftsbeschwerden. Kommt es zu schweren Komplikationen während der Schwangerschaft, müssen Sie im schlimmsten Fall frühzeitig ins Krankenhaus, um sich und Ihr Kind zu schützen. Mit der passenden Zusatzversicherung profitieren Mütter in diesen Fällen von zusätzlichen Leistungen, die die GKV nicht oder nur teilweise übernimmt.
Wann sollte ich eine Krankenzusatzversicherung für Schwangere abschließen?
Gängig sind mindestens acht Monate Wartezeit vor Leistungsanspruch
Zusatzversicherungen speziell für Schwangere oder Kinder gibt es nicht. Schon seit langem dürfen Krankenversicherer nur noch sogenannte Unisex-Tarife
anbieten, die für Männer und Frauen die gleichen Leistungen enthalten.
PKZV-Wartezeit vor Schwangerschaft
Wer in der Schwangerschaft abgesichert sein möchte, müssen Sie die Versicherung schon weit vor Beginn der Schwangerschaft abschließen.
Für Schwangere besteht je nach Anbieter mindestens eine achtmonatige Wartezeit bis die Versicherung in Kraft tritt.
Nehmen Sie sich also bei Bedarf vorab genügend Zeit, das für Sie passende Leistungspaket der PKZV zusammenzustellen und prüfen Sie akribisch einzelne Tarife und Klauseln.
Nach der Geburt
Zusatzversicherung für Kinder
Alle Erstuntersuchungen unmittelbar nach der Entbindung rechnet die Geburtsklinik oder Hebamme mit der Krankenkasse sowie der bestehenden Zusatzversicherung der Mutter ab.
Wenn Ihr Kind dann auf der Welt ist, ist es mit einer Bescheinigung des Standesamtes bei der gesetzlichen Krankenkasse der Mutter oder des Kindsvaters anzumelden. Es erhält also vom ersten Atemzug an die medizinisch notwendige Versorgung der GKV. Um sich die Vorteile der PKZV für Ihr Kind zu sichern, können Sie es unmittelbar nach der Geburt bei der für die Mutter bereits bestehenden PKZV mitversichern. Für Kinder müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden – allerdings müssen Sie Beiträge für Ihr Kind zahlen.
Vorteile der Krankenzusatzversicherung für Schwangere im Überblick
Gesundheitsschutz für Mutter und Kind
Die Leistungen der privaten Krankenzusatzversicherung in der Schwangerschaft geben Ihnen und Ihrem Kind tarifabhängig die Sicherheit, in jeder Phase den richtigen Schutz zu genießen.
Krankenzusatzversicherung | Versicherte in der GKV | |
Stationär |
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Ambulant |
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Zahn |
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Anspruch auf Behandlung durch Chefarzt oder Chefärztin
Wenn Erfahrung zählt
Im Krankenhaus haben Sie als gesetzlich Versicherte lediglich Anspruch auf die ärztliche Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder die diensthabende Ärztin. In der Regel handelt es sich um eine Stationsärztin oder einen Stationsarzt mit abgeschlossener Facharztausbildung unter einem Oberarzt oder einer Oberärztin.
Zuweilen werden Sie auch von Personal in der Facharztausbildung behandelt. Diese Ärztinnen und Ärzte arbeiten mit hohem Engagement – stehen im Krankenhausalltag aber unter einem enormen Druck. Und sie haben meistens nur wenige Jahre Berufserfahrung.
Sind Sie privat zusatzversichert, haben Sie hingegen Anspruch auf Chefarztbehandlung: Sie können sich den Mediziner oder die Medizinerin aussuchen. Die Behandlung durch den Chefarzt oder eine Chefärztin deckt eine GKV nicht ab, denn für die Behandlung wird mehr abgerechnet.
Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt dann die Differenz zwischen den Gebühren, die sonst von der gesetzlichen Versicherung bezahlt werden.
Ein- oder Zweibettzimmer
So finden Sie Entspannung
Durchschnittlich müssen Sie für eine Geburt mit 4,5 Tagen Aufenthalt im Krankenhaus rechnen. Manche Mütter müssen aus verschiedenen Gründen vor oder nach der Geburt einige Tage länger im Krankenhaus bleiben. Ein Mehrbettzimmer kann in diesen Fällen zu einer Belastung werden.
Wenn Sie mit anderen Wöchnerinnen und ihren Partnern oder Partnerinnen das Zimmer teilen müssen, kommen Sie und Ihr Kind nur schwer zur Ruhe. Geeignet ist dann ein Ein- oder Zweibettzimmer oder die Übernachtung in einem Familienzimmer. Dabei entstehen Zusatzkosten, die Sie als GKV-Mitglied aus eigener Tasche zahlen. Eine passende Krankenzusatzversicherung mit dem Leistungspaket für die stationäre Behandlung übernimmt diese Kosten.
Krankenhaustagegeld oder Fahrtkosten
Zusatzbausteine bei der privaten Krankenzusatzversicherung
Die Versicherung für Krankenhaustagegeld kann ein sinnvoller Leistungsbestandteil in einer PKZV sein. Denn Sie müssen im Krankenhaus den Eigenanteil von pro Tag aus eigener Tasche zahlen. Dieser Eigenanteil gilt allerdings nicht für die eigentliche Entbindung.
Liegt Ihr Entbindungskrankenhaus nicht in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnorts, entstehen erhöhte Fahrtkosten für Ihre Angehörigen und Ihren Partner oder Ihre Partnerin. Diese zusätzlichen Kosten stellen Sie mit einem passenden Tarif Ihrer PKZV in Rechnung.
Heilpraktiker und Naturheilverfahren
Sanfte Medizin während der Schwangerschaft
In der Schwangerschaft erbringt Ihr Körper Höchstleistung. Und das neun Monate lang. Der Hormonhaushalt stellt sich um, der Embryo holt sich alle Nährstoffe aus dem Blut der Mutter. Eine besonders gute und ausgewogene Ernährung gehört jetzt zum täglichen Pflichtprogramm.
Selbst, wenn Sie auf Ihre Ernährung genau achten, kann es zu Mangelerscheinungen bei Mineralstoffen, Vitaminen und Spurenelementen kommen. Die Mangelerscheinungen wiederum können zur Ursache für Schwangerschaftsbeschwerden werden: So gehört Übelkeit zum Beispiel in den ersten Schwangerschaftswochen bei vielen werdenden Müttern zum Alltag. Gegen Ende der Schwangerschaft oder im letzten Schwangerschaftsdrittel können sich unter anderem auch Rückenschmerzen einstellen.
Alle diese Beschwerden können zum Schutz des Kindes in der Regel nicht mit Medikamenten behandelt werden. Die Mehrzahl der Schmerzmittel, Schlaftabletten und Medikamente schaden Ihrem Baby.
Eine wohltuende Alternative bieten hier Naturheilverfahren an. Entweder vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet: Homöopathische Behandlungen oder eine Kur mit Vitaminen und Mineralstoffen, Akkupunktur oder Chiropraktik bieten häufig eine Linderung der Beschwerden. Eine Krankenzusatzversicherung mit Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren übernimmt die Kosten meistens zu 100 Prozent, sofern Ihre GKV keinen Zuschuss gewährt.
Geburtsvorbereitungskurs
Nehmen Sie mit dem Partner oder der Partnerin teil
Der Geburtsvorbereitungskurs gehört heute zu den anerkannten Leistungen auch der gesetzlichen Kassen, um Komplikationen bei der Geburt vorzubeugen. Viele Kassen beteiligen sich an den Kursgebühren für die Mutter. Nur wenige Kassen übernehmen jedoch anteilig die Kosten für den Partner. Hebammen empfehlen dabei die gemeinsame Teilnahme von Vätern und Müttern Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt je nach gewähltem Leistungspaket auch die Kosten für den Partner oder die Partnerin.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Das bringt Ihnen die Krankenzusatzversicherung
Generell genießen Sie als GKV-Kundin oder Kunde in der Schwangerschaft alle medizinisch anerkannten Vorsorgeuntersuchungen für sich selbst und Ihr Kind. Mittlerweile gehört in den Katalog der gesetzlichen versicherung auch ein Test für die rechtzeitige Diagnose eines Schwangerschafts-Diabetes. Halten es die Ärzte für relevant, liegt also eine medizinische Indikation vor, zahlt die GKV sogar pränataldiagnostische Untersuchungen.
Wollen Sie aber auch ohne eine Indikation die vorgeburtlichen Untersuchungen durchführen lassen, müssen Sie die Leistungen selbst zahlen. Einige Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den sogenannten IGeL-Leistungen. IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen, die die GKV nicht zahlt. Viele Krankenzusatzversicherungen für Schwangere hingegen übernehmen diese Kosten. Dazu gehört beispielsweise das Erst-Trimester-Screening.
Mit dieser Untersuchung kann die Gynäkologin oder der Gynäkologe das Risiko einer Chromosomenstörung wie der Trisomien 21, 13 und 18 ermitteln. Eine weitere IGeL-Untersuchung ist der Streptokokken B–Test. Diese Bakterien können eine Frühgeburt auslösen.
Ein anderes Beispiel:
Wenn Sie in der Schwangerschaft mit einem an Windpocken erkranktem Kind in Kontakt kommen und selber keinen ausreichenden Impfschutz haben - stellt das für Ihren Embryo eine ernsthafte Gefahr dar. Um eine Infektion auszuschließen, können Sie einen Windpocken-Antikörpertest durchführen lassen.
Eine weitere Leistung, die Sie mit einer Krankenzusatzversicherung verbessern können, ist der Ultraschall. Die GKV übernimmt grundsätzlich nur drei Ultraschalluntersuchungen. Wollen Sie aber mehr Untersuchungen oder die moderneren Schallverfahren mit 3D- oder 4D-Ultraschall, zahlen Sie ebenfalls aus der eigenen Tasche. Einige Anbieter der privaten Krankenzusatzversicherungen übernehmen diese Zusatzuntersuchungen.
Zahnzusatzversicherung
Gehen Sie zu Beginn der Schwangerschaft zur Zahnreinigung
Der Volksmund weiß angeblich, dass pro Schwangerschaft ein Zahn ausfällt. Dieser Umstand gilt heute bei der guten Allgemeinversorgung als überholt. Allerdings hat die hormonelle Umstellung in der Schwangerschaft Auswirkungen auf die Mundflora. Durch die vermehrte Ausschüttung von Östrogen wird das Zahnfleisch stärker durchblutet. Es schwillt an, wird weicher und gibt so Bakterien eine bessere Angriffsfläche.
Sie sollten daher direkt nach Beginn der Schwangerschaft zur professionellen Zahnreinigung. So verhindern Sie Zahnfleischentzündungen. Die Kosten von 80 bis 120 Euro übernimmt die private Krankenzusatzversicherung mit einem passenden Tarif.
Eine weitere mögliche Folge der Schwangerschaft ist Calcium-Mangel. Der Embryo wird in der Schwangerschaft bevorzugt mit Calcium versorgt. Bei der Mutter kann eine Calciumunterversorgung dazu führen, dass die Zähne weicher werden. Sie beginnen zu wackeln, können abbrechen oder ausfallen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können dann zumindest die finanziellen Folgen für den Zahnerhalt oder den Zahnersatz abfedern.
Frühgeburt oder wenn das Baby krank zur Welt kommt
PKZV kann kündigen
Als Wirtschaftsunternehmen versichern PKZV bestimmte Risiken nicht. Kommt ein Kind mit einer Behinderung zur Welt, schließen die meisten Versicherer in der Krankenzusatzversicherung sowohl die ambulanten als auch stationären Behandlungen aus. Möglich sind jedoch Brillen- und Zahnzusatzversicherung auch für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung.
Bei Frühgeburten sind Mutter und Kind zunächst im Rahmen der bestehenden PKZV versichert. Bleibt eine Beeinträchtigung beim Kind zurück, kann der Versicherer die PKZV für das Kind kündigen.
Familienversicherung in der PKZV
Leistungen für Mutter und Kind
Einige Versicherer bieten bei der privaten Krankenzusatzversicherung auch Familienversicherungen an. Die Beiträge werden dabei immer entsprechend der Anzahl der mitversicherten Kinder berechnet. Entscheidend für die Beitragshöhe ist der gewünschte Leistungsumfang. Überlegen Sie sich deshalb genau, welche Bestandteile der PKZV für Ihr Kind sinnvoll sind.