Die Umschuldung eines Kredits
Die Umschuldung ist ein von Banken allgemein praktiziertes Verfahren
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Bei längerfristigen Finanzierungen, die sich über einen Zeitraum von 15 und mehr Jahren erstrecken, muss ein Kredit nicht in jedem Fall bis zum Ende einer vereinbarten Kreditlaufzeit bei einem Kreditgeber abgezahlt werden.
Wenn der Kreditnehmer ein günstigeres Kreditangebot wahrnehmen kann, verbilligt sich durch eine Umschuldung unter Umständen sein finanzieller Gesamtaufwand. Die Umschuldung ist ein von Banken allgemein praktiziertes Verfahren, das die Ablösung ungünstiger Kredite oder die Bündelung mehrerer Kredite zum Ziel hat. In der Immobilienfinanzierung kommt es häufig nach dem Ablauf einer Zinsbindungsfrist zu einer Umschuldung. Nach einer Zinsbindungsfrist von beispielsweise 10 Jahren muss der Kreditnehmer für eine Restschuld eine Anschlussfinanzierung vornehmen. Dies kann er natürlich bei seiner Kreditbank durchführen. Gleichzeitig darf er nach dem Ablauf einer zehnjährigen Zinsbindung das Darlehen kündigen oder ablösen.
Wenn das Angebot nicht seinen Erwartungen entspricht und er bei einem neuen Kreditgeber bessere Konditionen erhalten kann, lohnt sich eine Umschuldung.
Diese kann er nur mit Zustimmung der alten Kreditbank oder nach einer Kreditlaufzeit von zehn Jahren durchführen. Dabei muss er nur alle Kosten, die mit einem Wechsel der Kreditbank verbunden sind, mit den zu erwartenden Einsparungen verrechnen. Dazu gehören die Bearbeitungsgebühren beim neuen Kreditgeber und die Kosten einer Vorfälligkeitsentschädigung bei seiner alten Bank.
Umschuldung von Ratenkrediten und Immobiliendarlehen
Eine Hausbank wird immer versuchen, eine Umschuldung eines Immobilienkredites zu verhindern. Rechtlich gesehen darf sie in den ersten zehn Jahren ihre Zustimmung verweigern.
Selbst dann kann sie das tun, wenn der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen möchte. Nach einem Ablauf von zehn Jahren hat hingegen der Kunde auch bei einer Zinsbindungsfrist von beispielsweise 15 Jahren das Recht, durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kreditvertrag entlassen zu werden. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde das Gesetz auf seiner Seite. Wenn die Hausbank aus bestimmten Gründen den Kreditvertrag kündigt, muss sich der Kunde gleichfalls nach einem neuen Kreditgeber umsehen. Bei Immobilienfinanzierungen ist das Umschuldungsverfahren meist etwas komplexer. Es muss beispielsweise eine Grundschuld gelöscht und durch eine neue ersetzt werden.
Die die Umschuldung durchführende Bank setzt sich meist mit der anderen Bank in Verbindung, um die Formalitäten abzusprechen.
Für nach Juni 2010 abgeschlossene Ratenkredite mit fester Laufzeit gilt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Der Verbraucher darf unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit ganz oder teilweise seine Restschuld zurückzahlen.
Einige Kreditinstitute verzichten bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung selbst bei einer angestrebten Umschuldung auf einen Schadensersatz. Es muss anteilig eine bereits gezahlte Restschuldversicherung von der Bank zurückgezahlt werden. Wer eine Bearbeitungsgebühr beim Abschluss des Vertrages gezahlt hat, kann mit einer anteiligen Rückerstattung rechnen.
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