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Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt

Heil- und Kostenplan

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Ermittlung der Festzuschussbefunde

Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss für die Versorgung mit Zahnersatz.

Zu jedem Befund gibt es eine festgeschriebene Regelversorgung, sprich ein standardgemäßes Therapieverfahren. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung – die verbleibenden 40 Prozent müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Ein über fünf oder zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft verringert den Eigenanteil prozentual für die verschiedenen Behandlungen und den Zahnersatz.

Insbesondere für die Behandlung mit hochwertigem Zahnersatz, wie etwa teure Implantate, die von der Regelversorgung abweichen, entstehen schnell mehrere Hundert Euro Eigenanteil. Die Zahnmediziner müssen Sie umfassend über alternative Behandlungsformen Ihrer Zähne aufklären und weiterführend die Höhe der zu erwartenden Kosten nennen. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erstellt Ihnen dazu einen Heil- und Kostenplan (HKP) zur Vorlage bei der GKV.


Heil- und Kostenplan zur Dokumentierung der Zahnbehandlung

Der Heil- und Kostenplan dokumentiert die geplante Behandlung und die voraussichtlich entstehenden Kosten für die Versorgung mit Zahnersatz. Das Formular des Heil- und Kostenplans wird gemeinsam mit Ihrem Bonusheft – sofern Sie eines besitzen – an die Krankenkasse geschickt. Auf der Grundlage dieses Dokuments setzt Ihre Krankenkasse einen Zuschuss für die geplante Behandlung fest. Der HKP muss in der Regel vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.


Das Formular für den Heil- und Kostenplan besteht aus zwei Teilen

Der erste Teil des Heil- und Kostenplans enthält die Angaben, die die Krankenkasse für die Abrechnung benötigt.

Darunter fällt der aktuelle zahnmedizinische Befund Ihres Gebisses (Zeile "B"), die Regelversorgung (Zeile "R") und die gegebenenfalls von der Regelversorgung abweichende, tatsächliche Therapieplanung (Zeile "TP"). Mithilfe der eingetragenen Befunde ermittelt die GKV die Höhe der Ihnen zustehenden Festzuschüsse und tragen diese Beträge in einer gesonderten Zeile ein.

Ein weiterer Abschnitt verschafft Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Behandlungskosten, die sich aus dem zahnärztlichen Honorar sowie den Material- und Laborkosten zusammensetzen. Nach Abschluss der Behandlung hält die Zahnärztin/der Zahnarzt das Honorar für die tatsächlich entstandenen Kosten tabellarisch fest.

Der zweite Teil wird nur ausgefüllt, wenn die Behandlung von der Regelversorgung abweicht.

Den zweiten Teil des Heil- und Kostenplans füllt die Zahnärztin oder der Zahnarzt nur dann aus, wenn die Patientin oder der Patient eine von der Regelversorgung abweichende Therapie wünscht. Eine derartig hochwertigere und aufwendigere Versorgung mit Zahnersatz ist immer mit Mehrkosten verbunden, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen.


Anspruch auf eine zweite Meinung

Holen Sie sich eine zweite Meinung ein und vergleichen Sie die Preise. Sind Sie nicht sicher, ob die geplanten Maßnahmen sinnvoll oder überteuert sind, haben Sie Anrecht darauf, kostenfrei eine andere Zahnärztin oder einen anderen Zahnarzt zu konsultieren.

Je nach Zahnärztin oder Zahnarzt können die Kosten für Zahnersatz stark variieren. Jede Praxis arbeitet mit unterschiedlichen Laboren zusammen, dessen Auflagen sich erheblich unterscheiden. Je hochwertiger das Material, desto teurer ist zudem der Zahnersatz. Eine Zweitmeinung kann Ihnen bei der Frage helfen, ob der vorgesehene Zahnersatz tatsächlich notwendig und nicht zu teuer ist. Studieren Sie den Heil- und Kostenplan Zeile für Zeile. Sollte die genauere Betrachtung Fragen aufwerfen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.


Kostensenkung durch Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung verringert Ihren Eigenanteil beim Zahnersatz und bei optisch schönen Zahnbehandlungen.

Insbesondere für hochwertiges Material beim Zahnersatz fallen hohe Kosten an, die Sie mithilfe einer Zahnzusatzversicherung abfangen können. Häufig erbitten auch Zahnzusatzversicherungen einen Heil- und Kostenplan, der über den aktuellen Befund, die genaue Therapieplanung und die voraussichtlich entstehenden Kosten Aufschluss gibt. Bitten Sie Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt um ein weiteres Formular, welches sie vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.