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Kieferorthopädische Leistungen beim Zahnarzt

Kieferorthopädische Leistungen beim Zahnarzt

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Viele kieferorthopädische Behandlungen müssen privat bezahlt werden

Mit der Kieferorthopädin oder dem Kieferorthopäden verbinden zahlreiche Zahnpatientinnen und -patienten vor allem ihre Jugendzeit, in der eine Ausrichtung des natürlichen Gebisses mithilfe einer Zahnspange erfolgen musste. In vielen Fällen werden bei Kindern zwar die Kosten für derartige Leistungen durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen, zusätzliche Leistungen für die ästhetische Ausrichtung der Zähne oder Sonderwünsche bei der Behandlung haben gesetzlich Versicherte jedoch aus eigenen finanziellen Mitteln zu entrichten. Wie beim gewöhnlichen Zahnersatz üblich, erhalten Kassenmitglieder auch hier einen Heil- und Kostenplan, der den Gesamtumfang der kieferorthopädischen Maßnahmen beleuchtet und dabei aufzeigt, ob eine Finanzierungslücke für diese Behandlungsmaßnahmen vorliegt.

Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für eine KFO Behandlung übernimmt, hängt von der jeweiligen kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) ab.

Anhand der KIG wird der kieferorthopädische Behandlungsbedarf für Kinder bis zum 17. Lebensjahr ermittelt. Dabei werden vorliegende Gebiss- und Kieferfehlentwicklungen in fünf Schweregrade eingestuft. Ab dem 18. Lebensjahr erhalten Sie nur in schwerwiegenden Einzelfällen eine Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen.

Kieferorthopädische Behandlungen für leichte, gering ausgeprägte Zahnfehlstellungen, sprich KIG 1 und 2, werden nicht von den Krankenkassen bezahlt und müssen privat getragen werden. Für medizinisch erforderliche Zahnkorrekturen, die einem Schweregrad von KIG 3 oder mehr entsprechen, übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine standardgemäße Behandlung.


Spektrum kieferorthopädischer Behandlungen

Je nach Ausbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte übernehmen diese nicht nur ihr klassisches Arbeitsspektrum, sondern sind auch in der Lage, kieferorthopädische Eingriffe vorzunehmen.

Dies ist gerade beim Einsetzen von Implantaten oder Heilmaßnahmen rund um Zahnfleisch und Kieferleisten notwendig, da die Zahngesundheit und das Wohlgefühl beim Tragen von Zahnersatz auch erheblich von der Kiefermuskulatur abhängen. Weisheitszähne, die entfernt werden müssen und bislang noch nicht in die Gebissreihe durchgebrochen sind, werden ebenfalls im Rahmen einer kieferorthopädischen Maßnahme herausoperiert. Für zahlreiche dieser Eingriffe fallen Kosten an, die durch eine gesetzliche Krankenkasse nicht übernommen werden und den rechtzeitigen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nahelegen.


In der Kieferorthopädie nicht auf wichtige Eingriffe verzichten

Aufgrund finanzieller Engpässe und eingeschränkter Leistungen der Krankenkassen entscheiden sich manche Patientinnen und Patienten gegen eine Behandlung bei ihrer Zahnärztin/Kieferorthopädin oder ihrem Zahnarzt/Kieferorthopäden.

In den meisten Fällen hingegen ist eine kieferorthopädische Behandlung durch eine Zahnärztin/Kieferorthopädin oder einen Zahnarzt/Kieferorthopäden medizinisch notwendig und sollte so schnell wie möglich erfolgen. Eine unterlassende Maßnahme im Bereich der Kieferorthopädie kann zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen, die über Mund und Kiefer hinausgeht. Fehlstellungen des Kiefers, die sich mit einem kieferorthopädischen Eingriff beseitigen lassen, können sich auf das gesamte Nervensystem des menschlichen Körpers auswirken. Häufig sind körperliche Beschwerden die Folge, die man auf den ersten Blick nicht mit Zähnen und Kiefer in Verbindung bringen würde.


Zahnzusatzversicherung als sinnvolle Finanzierungshilfe

Um alle Leistungen für Zähne und Kiefer finanziell abzusichern, empfiehlt sich der rechtzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Diverse Angebote und Tarife des deutschen Versicherungsmarktes haben sich auf den Bereich der Kieferorthopädie spezialisiert und garantieren beispielsweise eine umfassende finanzielle Absicherung für das Einsetzen einer Zahnspange bei Kindern. Eine Zahnzusatzversicherung leistet daneben für Implantate sowie zugehörigen Zahnersatz und unterstützt damit auch ältere Patientinnen und Patienten bei der Finanzierung kieferorthopädischer Behandlungen bei einer Zahnärztin/Kieferorthopädin oder einem Zahnarzt/Kieferorthopäden.