Zahnzusatzversicherung sofort

Frau beim Zahnarzt mit Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatz­versicherung mit Sofortschutz: Wichtig zu wissen
  • Einige Versicherer bieten Tarife ohne Wartefrist an und zahlen auch für Zahnbehandlungen, die direkt nach Vertragsbeginn erfolgen.
  • Einzelne Anbieter gewähren zudem Akut-Zahnzusatzversicherungen, die auch für bereits bestehende Behandlungsfälle aufkommen.
  • Die Versicherungsleistungen sowie Konditionen können sich deutlich unterscheiden und auf die Höhe des Eigenanteils auswirken.
  • Ein Tarifvergleich hilft dabei, eine passende Versicherung mit günstigen Prämien zu finden.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz?

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnbehandlungen, die die Krankenversicherung nicht abdeckt. In der Regel gilt der Schutz nicht sofort ab Versicherungsbeginn, denn die meisten Zahnzusatz-Tarife sind an eine Wartezeit gebunden. Diese kommen erst nach einer vertraglich vereinbarten Dauer von bis zu 12 Monaten für Behandlungskosten auf.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz verzichtet auf die Wartezeit und zahlt auch für Zahnbehandlungen, die direkt nach dem Vertragsschluss entstehen. Patientinnen und Patienten können ihren Heil- und Kostenplan der anstehenden Behandlung also umgehend beim Versicherer einreichen, sofern dieser nach Abschluss der Versicherung erstellt wurde.

Was zahlt die Versicherung?

Die exakten Leistungen sind abhängig vom gewählten Tarif. Unterschiede bestehen etwa beim von der Versicherung getragenen Kostenanteil sowie den versicherten Behandlungsfällen. Einige Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung kommen direkt nach Versicherungsbeginn für 90 bis 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz, Implantate und Prophylaxemaßnahmen wie eine Zahnreinigung auf.

Die folgenden Leistungen sind für gewöhnlich in einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz enthalten:

Leistungen von Zahntarifen mit Sofortschutz

Leistung Kinder Erwachsene und Senioren
Sofortleistung für Kieferorthopädie ja nein
Schmerzausschaltung ja nein
Zahnschutz (z. B. Zahnprophylaxe, Fissurversiegelung) ja nein
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate etc.) ja ja
Zahnerhalt (etwa Füllungen) ja ja
Einlagefüllungen (Inlays) nein ja
Wurzelbehandlungen nein ja
Behandlung von Parodontitis nein ja

Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme ist auch bei Tarifen ohne Wartezeit, dass der Behandlungsfall erst nach Versicherungsbeginn eintritt. Für laufende oder bei Vertragsschluss bereits anstehende Zahnbehandlungen zahlen die Zahnversicherungen im Regelfall nicht.

Einige Zahnversicherer bieten jedoch spezielle Zahnzusatzversicherungen für akute Behandlungsfälle. Diese greifen mitunter auch dann, wenn Ihr Heil- und Kostenplan vor dem Vertragsschluss erstellt wurde. In diesen Fällen sind die Tarife jedoch meist teurer.

Leistungsbegrenzung mit oder ohne Zahnstaffel?

In den ersten Versicherungsjahren beschränken die meisten Versicherer auch die Leistung von Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz mithilfe einer Zahnstaffel. Das bedeutet, dass Ihnen nicht sofort 100 Prozent der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung zur Verfügung stehen. Stattdessen gewährt Ihnen der Versicherer zu Beginn jährlich verschiedene Maximalsummen. Die sich daraus ergebende Staffelung kann etwa wie folgt aussehen:

Beispiele für Zahnstaffeln

Versicherungsjahr Versicherungsumfang
Erstes Jahr bis zu 1.500 Euro
Zweites Jahr bis zu 2.500 Euro
Drittes Jahr bis zu 3.500 Euro
Viertes Jahr bis zu 4.500 Euro
Ab dem fünften Jahr unbegrenzt bis zur vereinbarten Deckungssumme

Die Höhe der Zahnstaffel kann je nach Anbieter sowie Tarif variieren und wirkt sich auf die Versicherungsprämie aus. Ein Vergleich der Zahnzusatzversicherungen kann dabei helfen, einen passenden Versicherer mit günstigen Konditionen zu finden.

Einige Zahnversicherer bieten zudem Sofort-Zahnzusatzversicherungen ohne Zahnstaffel an. Bei diesen bemisst sich die Versicherungsleistung anhand des Festzuschusses. Dieser entspricht der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse und beträgt 60 Prozent der durchschnittlich für die Behandlung anfallenden Kosten. Wurde Ihr Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Betrag auf 70 Prozent.

Im Behandlungsfall erhalten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer eines Tarifs ohne Zahnstaffel meist eine Verdoppelung des von der Krankenkasse bewilligten Festzuschusses. Mitunter können damit nicht alle Kosten für die Zahnbehandlung gedeckt werden und der zu leistende Eigenanteil kann höher ausfallen. Die Regelversorgung deckt schließlich nicht alle zahnärztlichen Leistungen ab. Auch hier kann ein Versicherungsvergleich sinnvoll sein, um einen Versicherungstarif zu ermitteln, der zu Ihren Anforderungen passt.


Zahnzusatzversicherung sofort – Tarife vergleichen

Auf dem externen Rechner auf Tarifcheck.de vergleichen Sie mit wenigen Klicks Konditionen und Leistungen von verschiedenen Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz. Der Vergleich ist zu jeder Zeit kostenlos und unverbindlich.

  1. Vergleich starten und Alter angeben.
  2. Versicherungsumfang (Zahnerhalt und Zahnersatz) bestimmen.
  3. Anbieter vergleichen und Versicherung beantragen.

Anschließend können Sie Ihre Sofort-Zahnzusatzversicherung auf Wunsch direkt online beantragen. Mehrkosten entstehen Ihnen dadurch nicht.

Auf einen Blick: Worauf ist beim Vergleich zu achten?

  • Art der Leistungsbegrenzung: Besteht die Leistung Ihrer Zahnzusatzversicherung in einer Verdoppelung des Festzuschusses, zahlt sie nur dann, wenn dieser auch von der gesetzlichen Krankenkasse gewährt wird. Versicherungen mit Zahnstaffel hingegen zahlen innerhalb der vertraglichen Grenzen auch dann, wenn die Regelversorgung nicht greift.
  • Höhe und Dauer der Leistungsbegrenzung: Sofort-Zahnzusatzversicherungen schränken die maximale Deckungssumme mitunter stärker und länger ein als Tarife mit Wartezeit. Die Versicherungssumme sollte bereits im ersten Jahr möglichst hoch sein, während sich die Summenbegrenzung idealerweise auf maximal zwei Jahre erstreckt. So können Sie schnell die Gesamtleistung Ihres Vertrags nutzen.
  • Versicherte Behandlungen und Kosten: Die verschiedenen Zahnzusatzversicherungen mit Soforthilfe decken unterschiedliche Behandlungsfälle ab. Anhand eines Vergleich erfahren Sie, ob der Versicherer neben dem Zahnersatz etwa Zahnprophylaxen (Zahnreinigung) und Laborkosten versichert.
  • Mindestlaufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit bemisst sich zumeist auf zwei bis drei Jahre. Mit einer kürzeren Vertragslaufzeit bleiben Sie flexibel und können gegebenenfalls früher in einen günstigeren Tarif wechseln.
  • Verzicht auf Kündigungsrecht: Während der ersten drei Jahre haben Versicherer das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb von drei Monaten und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Verzichtet der Anbieter ausdrücklich auf sein ordentliches Kündigungsrecht, können Sie sich sicher sein, dass Ihr Schutz Bestand hat.

Wann kann eine Sofort-Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein?

Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Ob sich eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz lohnt oder nicht, ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Möglicherweise können Sie tarifabhängig von einer Sofort-Zahnzusatzversicherung profitieren, wenn Sie vermuten, dass Sie bald teuren Zahnersatz benötigen.

Dazu zählen etwa Implantate, Kronen oder Brücken, die schnell Kosten in vierstelliger Höhe verursachen. Die gesetzliche Krankenkasse gewährt für solche Behandlungen immer nur den Festzuschuss von maximal 70 Prozent. Alle weiteren Unkosten bilden Ihren Eigenanteil, den Sie ohne Versicherung selbst tragen müssen.

Ein Tipp: Benötigen Sie aufgrund eines Unfalls Zahnersatz, kommt auch eine Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit für die Behandlungskosten auf. Werden kurz nach Vertragsbeginn einzelne Zähne oder das gesamte Gebiss etwa aufgrund eines Verkehrsunfalls beschädigt, erhalten Versicherte die vertraglich vereinbarte Leistung also auch, wenn sie einen Tarif ohne Sofortschutz wählen.


FAQ – häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.