Überschussbeteiligung Lebensversicherung
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Überschüsse der Lebensversicherer unterliegen gesetzlichen Bestimmungen
Die sogenannte "Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung" bzw. "Mindestzuführungsverordnung" (MindZV) schreibt deutschen Lebensversicherungen eine angebrachte Überschussbeteiligung für je Altverträge und neu abgeschlossene Lebensversicherungspolicen vor. Generell kann die Überschussbeteiligung beziehungsweise Gewinnbeteiligung bei einer Lebensversicherung je sehr unterschiedlich ausfallen und richtet sich auch nach der Geschäftsentwicklung des Versicherers im Zeitraum der jeweiligen Mindestzuführungsberechnung. Dabei gilt: Bei den einzelnen Versicherungsnehmen gibt es bezüglich der Überschussbeteiligung und den Vertragsbestandteilen große Unterschiede.
Deutsche Lebensversicherer werden vom Gesetzgeber insgesamt durch diverse Gesetze reglementiert, Diese besagen, wie sie mit der Anlage der Kundengelder zu verfahren haben. Damit gelten deutsche Lebensversicherungen als sicher, jedoch insbesondere aufgrund der derzeit niedrigen Zinslage am Kapitalmarkt nicht unbedingt immer als extrem ertragreich. Eine vorzeitige Kündigung der Police ist jedoch nicht unbedingt ratsam, da dies zu finanziellen Verlusten führen kann.
Arten von Überschüssen bei der Lebensversicherung
Es gibt bei der kapitalbildenden Lebensversicherung verschiedene Arten von Überschüssen, die jedes Jahr neu berechnet werden. Der alljährliche Erhalt eines Überschusses hängt dabei von den Gewinnen der Versicherungsgesellschaft ab und ist nicht zwangsläufig gegeben.
Wovon die Überschusshöhe der Lebensversicherung abhängt
Die Überschusshöhe der Lebensversicherung hängt also im Umkehrschluss insbesondere von drei Faktoren ab:
Regelmäßige Gewinnerwirtschaftung des Versicherers vergleichen
Wenn Sie eine Lebensversicherung abschließen möchten, achten Sie nicht nur auf alle Klauseln und Vertragsbestandteile, sondern nehmen Sie bei der Auswahl des Lebensversicherers zusätzlich die vorangegangene Erwirtschaftung von Überschüssen und die damit verbundene Beteiligung der Kundschaft unter die Lupe. Dadurch erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit einer besonders ertragreichen Versicherung.
Lebensversicherung – behalten Sie Ihre Anlage im Auge
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag über eine Lebensversicherung abschließen, enthält das erstellte Angebot neben einer garantierten Leistung also eine zusätzlich zu erwartende Summe, der eine bestimmte Überschussbeteiligung zugrunde gelegt wird. Da eine Lebensversicherungsdauer 30 Jahre und länger betragen kann, zeigt sich hierbei gleichfalls das Risiko einer relativ großen Unsicherheit.
Überschüsse werden am Ende eines Jahres ermittelt. Und wurden Sie Ihrem Lebensversicherungsguthaben einmal hinzugefügt, sind diese erhaltenen Überschüsse Ihnen sicher. Niemand kann jedoch mit Sicherheit voraussagen, wie die Erträge in 20 oder 30 Jahren aussehen. Welche Überschussbeteiligung letztlich mit Ablauf der Lebensversicherung tatsächlich vorliegt, kann von den prognostizierten Zahlen sehr abweichend sein. Die private Altersvorsorge sollte sich daher nicht auf einen einzigen Vertrag stützen. Haben Sie bereits eine Lebensversicherung, informiert Ihre Lebensversicherung Sie regelmäßig über die Überschussbeteiligung. Sie müssen nicht warten, bis der Vertrag endet und es zu einer Auszahlung kommt.
In regelmäßigen Abständen schickt Ihnen Ihr Versicherer eine Mitteilung über die Entwicklung Ihrer privaten Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung. Eingeschlossen in diese Berechnung sind immer die Summen der eingezahlten Beiträge und die erreichte Überschussbeteiligung. Versicherte können auf dieser Grundlage entscheiden, ob sie mit dem Unternehmen zufrieden sind oder ob sie die private Altersvorsorge zusätzlich trotz gesetzlicher Rente und anderen etwaigen Ersparnissen aufstocken müssen.