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Überschussbeteiligung Lebensversicherung

Überschussbeteiligung

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Überschüsse der Lebensversicherer unterliegen gesetzlichen Bestimmungen

Die sogenannte "Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung" bzw. "Mindestzuführungsverordnung" (MindZV) schreibt deutschen Lebensversicherungen eine angebrachte Überschussbeteiligung für je Altverträge und neu abgeschlossene Lebensversicherungspolicen vor. Generell kann die Überschussbeteiligung beziehungsweise Gewinnbeteiligung bei einer Lebensversicherung je sehr unterschiedlich ausfallen und richtet sich auch nach der Geschäftsentwicklung des Versicherers im Zeitraum der jeweiligen Mindestzuführungsberechnung. Dabei gilt: Bei den einzelnen Versicherungsnehmen gibt es bezüglich der Überschussbeteiligung und den Vertragsbestandteilen große Unterschiede.

Deutsche Lebensversicherer werden vom Gesetzgeber insgesamt durch diverse Gesetze reglementiert, Diese besagen, wie sie mit der Anlage der Kundengelder zu verfahren haben. Damit gelten deutsche Lebensversicherungen als sicher, jedoch insbesondere aufgrund der derzeit niedrigen Zinslage am Kapitalmarkt nicht unbedingt immer als extrem ertragreich. Eine vorzeitige Kündigung der Police ist jedoch nicht unbedingt ratsam, da dies zu finanziellen Verlusten führen kann.


Arten von Überschüssen bei der Lebensversicherung

Es gibt bei der kapitalbildenden Lebensversicherung verschiedene Arten von Überschüssen, die jedes Jahr neu berechnet werden. Der alljährliche Erhalt eines Überschusses hängt dabei von den Gewinnen der Versicherungsgesellschaft ab und ist nicht zwangsläufig gegeben.

  • Der Zinsüberschuss: Ihr Versicherer subtrahiert von Ihren Lebensversicherungsbeiträgen Verwaltungskosten und Ähnliches. Der verbleibende Anteil wird Ihnen als Sparanteil angerechnet, auf welchen ein vertraglich vereinbarter garantierter Zins fällig wird. Machen die Versicherer mit den Sparanteilen mehr Zinsen als erwartet, müssen sie den Zinsüberschuss zu mindestens 90 Prozent an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
  • Der Kostenüberschuss: Liegen die Verwaltungskosten des Versicherungsanbieters unter dem veranschlagten Budget, müssen sie die Hälfte des Kostenüberschusses an Sie weiterleiten.
  • Der Risikoüberschuss: Die Versicherungsleute berücksichtigen bei Vertragsablauf, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Vertragsnehmerin bzw. ein Versicherungsnehmer während des Vertragsablaufs stirbt. Liegt die Mortalität unter den Berechnungen, muss dieser Risikoüberschuss auch auf die Kundinnen und Kunden verteilt werden.

Wovon die Überschusshöhe der Lebensversicherung abhängt

Die Überschusshöhe der Lebensversicherung hängt also im Umkehrschluss insbesondere von drei Faktoren ab:

  • Kapitalmarktzins & Kapitalanlageergebnis: Ist der Versicherer geschickt, erzielt er mithilfe der Anlagen von Sparguthaben auf dem Markt trotz fallender Zinsen profitable Erträge.
  • Risikoergebnis: Ist die Mortalitätsrate von Vertragsnehmerinnen und Vertragsnehmern geringer als erwartet, gibt es Überschüsse.
  • Kostenergebnis: Sind die Verwaltungskosten effizient und liegen unter dem veranschlagten Etat, gibt es ebenfalls ein Plus.

Lebensversicherung – behalten Sie Ihre Anlage im Auge

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag über eine Lebensversicherung abschließen, enthält das erstellte Angebot neben einer garantierten Leistung also eine zusätzlich zu erwartende Summe, der eine bestimmte Überschussbeteiligung zugrunde gelegt wird. Da eine Lebensversicherungsdauer 30 Jahre und länger betragen kann, zeigt sich hierbei gleichfalls das Risiko einer relativ großen Unsicherheit.

Überschüsse werden am Ende eines Jahres ermittelt. Und wurden Sie Ihrem Lebensversicherungsguthaben einmal hinzugefügt, sind diese erhaltenen Überschüsse Ihnen sicher. Niemand kann jedoch mit Sicherheit voraussagen, wie die Erträge in 20 oder 30 Jahren aussehen. Welche Überschussbeteiligung letztlich mit Ablauf der Lebensversicherung tatsächlich vorliegt, kann von den prognostizierten Zahlen sehr abweichend sein. Die private Altersvorsorge sollte sich daher nicht auf einen einzigen Vertrag stützen. Haben Sie bereits eine Lebensversicherung, informiert Ihre Lebensversicherung Sie regelmäßig über die Überschussbeteiligung. Sie müssen nicht warten, bis der Vertrag endet und es zu einer Auszahlung kommt.

In regelmäßigen Abständen schickt Ihnen Ihr Versicherer eine Mitteilung über die Entwicklung Ihrer privaten Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung. Eingeschlossen in diese Berechnung sind immer die Summen der eingezahlten Beiträge und die erreichte Überschussbeteiligung. Versicherte können auf dieser Grundlage entscheiden, ob sie mit dem Unternehmen zufrieden sind oder ob sie die private Altersvorsorge zusätzlich trotz gesetzlicher Rente und anderen etwaigen Ersparnissen aufstocken müssen.