Die Hundesteuer
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Die Hundesteuer wird von den Kommunen bzw. Gemeinden erhoben
Anders als in den meisten anderen Ländern Europas zahlen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Deutschland immer noch eine jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Abgabe in Form einer Hundesteuer. Dennoch zählen Hunde zu den beliebtesten Haustieren Deutschlands.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das heißt, weder Staat noch Bundesland legen die Höhe der Steuer fest, vielmehr entscheiden die Gemeinden selber über die Höhe der Abgabe. Details regelt die Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.
So melden Sie Ihren Hund bei der Gemeinde an
Jeder privat gehaltene Hund ist in der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes anzumelden. Für die Anmeldung haben Sie – je nach Kommune – nach Anschaffung oder Umzug zwei bis vier Wochen Zeit. In den meisten Städten oder Gemeinden ist es möglich, die An- und Abmeldung eines Hundes online oder schriftlich abzuwickeln – eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich. Die Informationen und Formulare für An- und Abmeldung finden Sie für gewöhnlich auf der jeweiligen Internetseite der Stadt oder Gemeinde. Das ausgefüllte und eigenständig unterschriebene Formular schicken Sie der Verwaltung per Brief, Fax oder Mail zu. Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Steuerbescheid und eine kostenlose Hundesteuermarke, die Ihr Hund außerhalb des Wohnhauses stets sichtbar tragen muss.
Gesetz verlangt steuerliche Anmeldung von Hunden
In Deutschland sind Sie zur steuerlichen Anmeldung Ihres Hundes verpflichtet. Die Gemeinden führen regelmäßig Kontrollen durch, ein Verstoß gegen das Hundesteuergesetz gilt als Ordnungswidrigkeit. Für jeden nicht angemeldeten Hund erheben die Kommunen ein Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro.
Jede Stadt oder Gemeinde führt eine eigene Hundesteuersatzung
Die Hunderasse und die Anzahl der Hunde bestimmen die Höhe der Hundesteuer.
Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Hundesteuersatzung festgelegt und fällt je nach Kommune unterschiedlich hoch aus. Hunderasse und Anzahl der gehaltenen Hunde nehmen dabei wesentlichen Einfluss auf die Steuer. Jedes Bundesland führt eine eigene Rasseliste, die Hunderassen auflistet, die rassenbedingt als gefährlich eingestuft werden. Für diese "gefährlichen" Hunde, auch Listenhunde oder Kampfhunde genannt, zahlen Sie grundsätzlich deutlich mehr Steuern. Halten Sie mehr als einen Hund, erheben viele Städte und Gemeinden für jeden weiteren Hund eine höhere Steuer. Folgende Tabelle zeigt Beispiele für verschiedene Steuersätze in Deutschland (Stand: 2019):
Ort | Höhe der Hundesteuer. |
Hamburg | 90 Euro pro Hund und Jahr, 600 Euro für Kampfhunde. |
Schwerin | 108 Euro für den ersten Hund, 200 Euro für den zweiten, 350 für jeden weiteren. Für den ersten als gefährlich eingestuften Hund fallen 700 Euro an, für jeden weiteren 1.000 Euro. |
Erfurt | 108 Euro für den ersten Hund, 132 Euro für den zweiten, 156 Euro für jeden weiteren. Für jeden als gefährlich eingestuften und fallen 564 Euro an. |
München | 100 Euro pro Hund, 800 Euro pro Kampfhund. |
Quelle: Ministerien und Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer (Stand: 2019)
Ausnahmeregelungen – Ermäßigung und Befreiung von der Hundesteuer
In einigen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer zu beantragen. Menschen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, zahlen für gewöhnlich weniger oder sogar gar keine Hundesteuer. Einen Nachlass gibt es – abhängig von der Gemeinde – auch für Therapie, Wach- und Jagdhunde.
Eine Hundesteuerbefreiung wird zumeist für Assistenzhunde gewährt, die dem Schutz oder der Unterstützung von Personen dienen. Ausgenommen sind auch die Diensthunde der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und der Rettungsdienste. Für gewerblich gehaltene Hunde zahlen Sie ebenfalls keine Hundesteuer. Manche Kommunen verzichten auch nach der Adoption eines Tierheimhundes auf die Hundesteuer – zumindest für einen begrenzten Zeitraum.
Ein Durchblick über die Ausnahmeregelungen ist nicht immer einfach, vor allem, weil die Bestimmungen je nach Stadt und Gemeinde variieren. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie oder Ihr Hund für eine Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer in Frage kommen, fragen Sie am besten direkt bei Ihrem örtlichen Steueramt nach.
Keine Ermäßigung für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden
Für Gefahrenhunde wird in der Regel weder eine Ermäßigung noch eine Befreiung von der Hundesteuer gewährt.