Hundesteuer in Deutschland 2024
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Die Hundesteuer wird von Kommunen bzw. Gemeinden erhoben
Anders als in den meisten Ländern Europas zahlen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Deutschland eine jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Abgabe in Form einer Hundesteuer. Diese wird von den Kommunen beziehungsweise Gemeinden erhoben.
Hunde zählen dennoch zu den beliebtesten Haustieren Deutschlands, Tendenz steigend. Das Statistische Bundesamt (destatis.de) vermeldete im Jahr 2022 bei der Hundesteuer so erneut Rekordeinnahmen und führt diese darauf zurück, dass sich viele Menschen während der Corona-Pandemie ein Haustier zugelegt haben.
Hundesteuer in Deutschland
Jahr | Bundesweite Einnahmen |
2022 | 414 Millionen Euro |
2021 | 401 Millionen Euro |
2020 | 380 Millionen Euro |
2011 | 275 Millionen Euro |
Quelle: Statistisches Bundesamt, destatis.de (Stand: März 2024)
Kosten variieren – jede Gemeinde führt eigene Hundesteuersatzung
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das heißt, weder Staat noch Bundesland legen die Höhe der Steuer fest, vielmehr entscheiden die Gemeinden über die Höhe der Abgabe. Auch in Ihrer Gemeinde gibt es deshalb eine eigene Hundesteuersatzung.
Zusätzlich führt jedes Bundesland eine Rasseliste für Vierbeiner. Sie listet Hunderassen, welche rassenbedingt als gefährlich eingestuft werden. Für diese als gefährlich
eingestuften Hunde, auch Listenhunde oder Kampfhunde genannt, zahlen Sie grundsätzlich deutlich mehr Steuern. Der umstrittene Begriff Kampfhund wird dabei bundesweit nicht einheitlich definiert: Während beispielsweise Pitbull Terrier nahezu überall als Listenhunde gelten, ist die Haltung von Tosa Inu in Brandenburg komplett verboten, im Saarland hingegen steht die Hundeart nicht mal auf der Rasseliste.
Halten Sie mehr als einen Hund, erheben viele Städte und Gemeinden für jeden weiteren Hund eine höhere Steuer.
Entscheidend für die Kosten der Hundesteuer sind demnach:
Beispiele – Hundesteuer nach Wohnort 2024
Ort | Hundesteuer pro Jahr |
Berlin | Die Hundesteuer beträgt für alle Hunde (inklusive Listenhunde) 120 Euro für den ersten Hund, 180 Euro für jeden weiteren. |
Hamburg |
Die Kosten betragen 90 Euro pro Hund, 600 Euro für jeden gefährlichen Hund. |
Schwerin | 108 Euro für den ersten Hund, 200 Euro für den zweiten, 350 Euro für jeden weiteren. Für den ersten als gefährlich eingestuften Hund fallen 700 Euro an, für jeden weiteren 1.000 Euro. |
Erfurt | 108 Euro für den ersten Hund, 132 Euro für den zweiten, 156 Euro für jeden weiteren. Für jeden als gefährlich eingestuften und fallen 564 Euro an. |
München |
100 Euro pro Hund, 800 Euro pro Kampfhund. |
Quelle: Ministerien und Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer (Stand: März 2024)
So melden Sie Ihren Hund bei der Gemeinde an
Jeden privat gehaltenen Hund müssen Sie in der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes anmelden. Für die Anmeldung haben Sie – je nach Kommune – nach Anschaffung oder Umzug zwei bis vier Wochen Zeit.
In den meisten Städten und Gemeinden ist es möglich, die An- und Abmeldung eines Hundes online oder schriftlich abzuwickeln – eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.
Die Informationen und Formulare für An- und Abmeldung finden Sie für gewöhnlich auf der jeweiligen Internetseite der Stadt oder Gemeinde. Das ausgefüllte und eigenständig unterschriebene Formular schicken Sie der Verwaltung per Brief, Fax oder Mail zu.
Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Steuerbescheid und vielerorts auch eine kostenlose Hundesteuermarke, die Ihr Hund außerhalb des Wohnhauses stets sichtbar tragen muss.
Gesetz verlangt steuerliche Anmeldung von Hunden
In Deutschland sind Sie zur steuerlichen Anmeldung Ihres Hundes verpflichtet. Die Gemeinden führen regelmäßig Kontrollen durch, ein Verstoß gegen das Hundesteuergesetz gilt als Ordnungswidrigkeit. Für jeden nicht angemeldeten Hund erheben die Kommunen ein Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro.
Ausnahmen – Ermäßigung und Befreiung von der Hundesteuer
In einigen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer zu beantragen.
Möglich ist dies je nach Gemeinde in folgenden Fällen:
- Wenn staatliche Leistungen bezogen werden: Menschen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, zahlen für gewöhnlich weniger oder sogar gar keine Hundesteuer.
- Therapie, Wach- und Jagdhunde: Gemeindeabhängig gibt es Nachlässe.
- Assistenzhunde: Eine Hundesteuerbefreiung wird zumeist für Assistenzhunde gewährt, die dem Schutz oder der Unterstützung von Personen dienen.
- Diensthunde von Polizei, Bundesgrenzschutz und Rettungsdiensten: Hier entfällt die Steuerpflicht in der Regel.
- Gewerblich gehaltene Hunde: Diese sind in der Regel steuerbefreit.
- Adoptierte Hunde: Manche Kommunen verzichten nach der Adoption eines Tierheimhundes auf die Hundesteuer – zumindest für einen begrenzten Zeitraum.
Ein Durchblick über die Ausnahmeregelungen ist nicht immer einfach, vor allem, weil die Bestimmungen je nach Stadt und Gemeinde variieren. Im Zweifelsfall fragen Sie am besten direkt bei Ihrem örtlichen Steueramt nach.
Keine Ermäßigung für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden
Für Gefahrenhunde wird in der Regel weder eine Ermäßigung noch eine Befreiung von der Hundesteuer gewährt.