Menü überspringen Zu den Einstellungen
GIROKONTO: ING Bank mit 200 € Neukundenbonus

Kontoführungsgebühren beim Girokonto: Höhe, Vergleich und Vermeidung

Junger Mann benutzt zu Hause auf dem Teppich einen Taschenrechner.
Kontoführungsgebühren: Wichtig zu wissen
  • Kontoführungsgebühren sind eine Grundgebühr für Ihr Girokonto und werden monatlich oder quartalsweise fällig.
  • Viele Anbieter verzichten unter bestimmten Bedingungen auf die Kontoführungsgebühr.
  • Durch anderweitige Gebühren können bei der Nutzung des Kontos zusätzliche Kosten entstehen.
  • Damit Sie ein günstiges Konto finden, kann sich deshalb ein Vergleich aller relevanten Konditionen lohnen
  • Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie anfallende Gebühren kostenlos sowie unverbindlich und können das passende Bankkonto direkt beantragen.

Was sind Kontoführungsgebühren?

Kontoführungsgebühren sind Kosten, die monatlich oder quartalsweise von der Bank für die Leistungen eines Bankkontos und dessen Verwaltung berechnet werden. Die Höhe dieser Grundgebühr wird vom Geldinstitut bestimmt und kann je nach Kontomodell variieren. Üblicherweise beträgt die Kontoführungsgebühr zwischen 0 und 20 Euro im Monat (Quelle: Girokonto-Vergleich auf Tarifcheck.de, Stand: 14. Juli 2026).

Wie wird die Kontoführungsgebühr berechnet?

Bei der Kontoführungsgebühr handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte, feste Grundgebühr. Anders als etwa Zinsen ist sie daher nicht abhängig vom Guthaben oder den Umsätzen des Girokontos. Sie wird stattdessen von der Bank festgelegt und ist Teil des Vertrags über die Kontoeröffnung. Sie wird jeden Monat in gleicher Höhe berechnet.

Grundlagen der Berechnung sind unter anderem die Kosten für Dienstleistungen des Kontoanbieters. Bei Girokonten mit einer Kontoführungsgebühr fallen oft keine weiteren Gebühren für Überweisungen, Daueraufträge, Kontoauszüge oder das Abheben von Bargeld an.


Gibt es Konten ohne Kontoführungsgebühr?

Insbesondere Direktbanken bieten häufig sogenannte kostenlose Girokonten an, bei denen die Kontoführungsgebühr entfällt. Je nach Konto und Anbieter müssen dazu bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört oft ein monatlicher Mindestgeldeingang aus einem geregelten Einkommen. Es gibt allerdings auch bedingungslos gebührenfreie Girokonten. Bei diesen entfällt die Gebühr auch dann, wenn kein regelmäßiger Geldeingang erfolgt.

Selbst bei Konten ohne Kontoführungsgebühr können abhängig vom Kontomodell weitere Kosten anfallen, so für Leistungen wie Bargeldauszahlungen, die Nutzung von Geldautomaten, die Ausstellung von Debitkarten, Kreditkarten und Girocards oder für Überweisungen.

Wann verzichten Banken auf die Kontoführungsgebühr?

Ob eine Gebühr für die Führung Ihres Girokontos anfällt oder nicht, ist abhängig von der Bank. Die Geldinstitute berechnen die Kontoführungsgebühr auf verschiedene Weise und knüpfen eine Befreiung von der Grundgebühr an unterschiedliche Bedingungen. Je nach Bank und Konto kann die Gebühr etwa in diesen Fällen entfallen:

  • Es geht monatlich eine Mindesteingangssumme auf das Konto ein.
  • Sie haben bereits andere Konten mit bestimmten Beträgen bei der Bank.
  • Es bestehen weitere Verträge mit dem Geldinstitut, etwa Bausparverträge.
  • Sie fallen unter eine vom Anbieter festgelegte Altersgrenze.

Der Mindestgeldeingang muss je nach Bank von einem regelmäßigen Gehalt gedeckt werden. Andere Anbieter wiederum akzeptieren weitere Einkünfte wie Rentenzahlungen als Einkommensquelle, die zur Befreiung von der Kontoführungsgebühr berechtigt.

Auch können sich die Bedingungen je nach Region unterscheiden. So bestimmen etwa verschiedene Sparkassen ihre Kontoführungsgebühren selbst.


Konto wechseln und Kontoführungsgebühren vermeiden

Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Gebühren bei verschiedenen Girokonten und finden schnell ein passendes Konto zu günstigen Konditionen. Anschließend können Sie die Kontoeröffnung direkt ohne Zusatzkosten beantragen.

So funktioniert’s:

  1. Unter Monatliche Kontoführungsgebühr nach Konten ohne Grundgebühr filtern.
  2. Konditionen und weitere Gebühren transparent vergleichen.
  3. Passendes Girokonto finden und Eröffnung ohne Zusatzkosten beantragen.

Welche weiteren Gebühren sind im Vergleich wichtig?

Neben der Kontoführungsgebühr können weitere Gebühren bei der Nutzung eines Girokontos entstehen. Achten Sie daher beim Vergleich auf diese Punkte:

  • Kartengebühren: Eine Debitkarte oder Girocard erhalten Sie meist kostenlos zum Girokonto dazu. Für zusätzliche Partnerkarten und Kreditkarten hingegen fallen für gewöhnlich Gebühren an. Je nach Anbieter können Sie jedoch auch eine sogenannte kostenlose Kreditkarte ohne Grundgebühr beantragen.
  • Bargeld abheben: Heben Sie Geld an Geldautomaten anderer Banken ab, zahlen Sie für gewöhnlich Abhebegebühren. Manche Banken verlangen diese auch an den eigenen Automaten, etwa dann, wenn ein Mindestbetrag für die Abhebung unterschritten oder eine bestimmte Anzahl kostenloser Bargeldabhebungen überschritten wird. Heben Sie Geld in einer anderen Währung ab, können zudem Fremdwährungsgebühren entstehen.
  • Bargeld einzahlen: Zahlen Sie Geld auf Ihr Konto ein, können ebenfalls Kosten entstehen. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Einzahlung über ein Terminal einer Drittbank erfolgt. Achten Sie daher bei Direktbanken darauf, dass die Automaten von Partnerbanken oder Muttergesellschaften möglichst kostenfrei genutzt werden können.
  • Überweisungen: Ob und wann für Überweisungen Kosten entstehen, variiert je nach Kontomodell. In der Regel sind per Online-Banking veranlasste Transaktionen gebührenfrei. Überweisungen per Überweisungsträger in Papierform oder in Fremdwährungen wiederum werden Ihnen häufig berechnet. Dies gilt auch, wenn Sie in einer Fremdwährung bezahlen oder Echtzeitüberweisungen nutzen. Letztere dürfen die Kosten von Standardüberweisungen jedoch nicht überschreiten. Zahlen Sie normalerweise nichts für Ihre Überweisungen, ist auch die Zahlung in Echtzeit kostenlos.
  • Dispozinsen: Für die Überziehung von Girokonten können Zinsen anfallen. Einige Banken bieten jedoch Freigrenzen, innerhalb derer Sie den Dispokredit zinslos erhalten. Unterschreitet der Saldo hingegen den vertraglichen Überziehungsrahmen, wird zusätzlich möglicherweise ein Überziehungsaufschlag berechnet. Überziehen Sie Ihr Konto häufiger, sollte der Dispozins möglichst niedrig sein.

Beispiele für Girokonten ohne Kontoführungsgebühr

Im kostenfreien Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie unter anderem diese Girokonten ohne Kontoführungsgebühr:

Girokonto HypoVereinsbank StartKonto ING Girokonto Santander BestGiro
Debitkarte inklusive inklusive inklusive
Girocard optional für 1,00 € pro Monat optional für 1,49 € pro Monat optional für 1,00 € pro Monat
Kreditkarte kostenlos beantragbar nicht verfügbar kostenlos beantragbar
Kartensystem Mastercard Visa Visa
Mobil Bezahlen Google Pay, Apple Pay Google Pay, Apple Pay Google Pay, Apple Pay
Bargeld kostenlos verfügbar in Deutschland Debitkarte: 49.750 Automaten mit Mastercard-Zeichen Debitkarte: 49.750 Automaten mit Visa-Zeichen

Girocard: An 500 ING-Automaten
Debitkarte: 49.750 Automaten mit Visa-Zeichen

Girocard: An 2.800 CashPool-Automaten
Bargeld kostenlos verfügbar im Ausland Debitkarte: weltweit Debitkarte: Eurozone Debitkarte: weltweit (Abhebungen limitiert)
Bargeldauszahlung in Fremdwährung an fremden Automaten Debitkarte: 0 € an allen Automaten mit Mastercard-Zeichen Debitkarte: 2,2 % des Umsatzes an Automaten mit Visa-Zeichen

Girocard: 5 €
Debitkarte: 0 € weltweit für sechs Abhebungen pro Monat, danach 4,95 €

Girocard: 0 € an allen Santander- und CashPool-Automaten
Bezahlen in Fremdwährung Debitkarte: 1,75 % Debitkarte: 2,2 % Debitkarte: 0 %
Dispozins ab 6,46 % 9,14 % ab 10,45 %
Bargeldeinzahlung kostenlos kostenpflichtig kostenlos
Mindesteingang ohne Mindesteingang 1.000 € im Monat durch Gehalt, Rente etc. ohne Mindesteingang
Bonus oder Prämie - 200 € Neukundenbonus -
Monatliche Kontoführung 0 € (nur für Personen unter 26 Jahren) 0 € 0 €

Quelle: Kontovergleich auf Tarifcheck.de, Stand: 14. Juli 2026

Schritt für Schritt: So gelingt der Kontowechsel

Der Wechsel des Girokontos erfolgt in einfachen Schritten:

  1. Neues Konto beantragen: Haben Sie das passende Girokonto gefunden, können Sie die Kontoeröffnung einfach und ohne zusätzliche Kosten über Tarifcheck.de beantragen. Für den Antrag erforderlich sind etwa Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Beruf sowie Ihre Mobilfunknummer (für das TAN-Verfahren) und eine E-Mail-Adresse (für den Versand der Vertragsunterlagen).
  2. Identitätsprüfung: Sie bestätigen Ihre Identität per VideoIdent, BankIdent oder eID-Verfahren (Online-Ausweisfunktion). Mitunter ist auch eine Identitätsprüfung in einer Postfiliale unter Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokuments möglich.
  3. Kontoeröffnung: Nach erfolgreicher Legitimation erhalten Sie häufig direkt den Zugang zum Online-Banking. Der Versand Ihrer Bankkarte und der PIN erfolgt je nach Bank innerhalb weniger Tage bis Wochen in verschiedenen Briefen.
  4. Altes Konto kündigen und Kontowechselhilfe nutzen: Kündigen Sie Ihr bisheriges Girokonto am besten erst nach der Eröffnung des neuen Kontos. Ihre Bank ist verpflichtet, Sie auf Wunsch beim Kontowechsel zu unterstützen. Sie holt alle Daten über Lastschriftverfahren, Daueraufträge und Überweisungen beim alten Anbieter ein und informiert alle relevanten Parteien über die neue Kontoverbindung.

Ob für die Kontowechselhilfe eine Gebühr anfällt, hängt vom Aufwand und dem Anbieter ab. Die Geldinstitute müssen Sie vorab über die Kosten informieren. Ist der Wechsel erfolgt, können Sie das alte Girokonto kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat.


Dürfen Banken die Kontoführungsgebühren erhöhen?

Banken dürfen die Kontoführungsgebühr erhöhen, benötigen dazu aber die aktive Zustimmung der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Dazu muss das Geldinstitut Sie spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderung informieren. Sind Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden, können Sie das Girokonto fristlos und kostenfrei kündigen.

Hat der Anbieter es hingegen versäumt, Sie über die Gebührenänderung zu informieren oder hat er trotz fehlender Zustimmung die erhöhten Gebühren berechnet, können Sie sich die zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren zurückholen. Das besagt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Aktenzeichen XI ZR 26/20).

Es ist jedoch nicht ratsam, einen Bescheid über die Erhöhung der Kontoführungsgebühr einfach zu ignorieren. Auch die Bank kann das Konto kündigen, wenn Sie der Gebührenerhöhung nicht aktiv zustimmen.


FAQ – häufige Fragen zu kostenlosen Girokonten

Finanzexperte Karol Affeldt

Karol ist seit 2018 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Egal ob Kreditkarten, Konten oder Kredite: Karol ist der passende Ansprechpartner sowie Profi der Finanzplanung und Budgetanalyse. Mehr über unser Team.

Karol Affeldt