Kontoführungsgebühren beim Girokonto: Höhe, Vergleich und Vermeidung
Was sind Kontoführungsgebühren?
Kontoführungsgebühren sind Kosten, die monatlich oder quartalsweise von der Bank für die Leistungen eines Bankkontos und dessen Verwaltung berechnet werden. Die Höhe dieser Grundgebühr wird vom Geldinstitut bestimmt und kann je nach Kontomodell variieren. Üblicherweise beträgt die Kontoführungsgebühr zwischen 0 und 20 Euro im Monat (Quelle: Girokonto-Vergleich auf Tarifcheck.de, Stand: 14. Juli 2026).
Wie wird die Kontoführungsgebühr berechnet?
Bei der Kontoführungsgebühr handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte, feste Grundgebühr. Anders als etwa Zinsen ist sie daher nicht abhängig vom Guthaben oder den Umsätzen des Girokontos. Sie wird stattdessen von der Bank festgelegt und ist Teil des Vertrags über die Kontoeröffnung. Sie wird jeden Monat in gleicher Höhe berechnet.
Grundlagen der Berechnung sind unter anderem die Kosten für Dienstleistungen des Kontoanbieters. Bei Girokonten mit einer Kontoführungsgebühr fallen oft keine weiteren Gebühren für Überweisungen, Daueraufträge, Kontoauszüge oder das Abheben von Bargeld an.
Gibt es Konten ohne Kontoführungsgebühr?
Insbesondere Direktbanken bieten häufig sogenannte kostenlose Girokonten an, bei denen die Kontoführungsgebühr entfällt. Je nach Konto und Anbieter müssen dazu bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört oft ein monatlicher Mindestgeldeingang aus einem geregelten Einkommen. Es gibt allerdings auch bedingungslos gebührenfreie Girokonten. Bei diesen entfällt die Gebühr auch dann, wenn kein regelmäßiger Geldeingang erfolgt.
Selbst bei Konten ohne Kontoführungsgebühr können abhängig vom Kontomodell weitere Kosten anfallen, so für Leistungen wie Bargeldauszahlungen, die Nutzung von Geldautomaten, die Ausstellung von Debitkarten, Kreditkarten und Girocards oder für Überweisungen.
Wann verzichten Banken auf die Kontoführungsgebühr?
Ob eine Gebühr für die Führung Ihres Girokontos anfällt oder nicht, ist abhängig von der Bank. Die Geldinstitute berechnen die Kontoführungsgebühr auf verschiedene Weise und knüpfen eine Befreiung von der Grundgebühr an unterschiedliche Bedingungen. Je nach Bank und Konto kann die Gebühr etwa in diesen Fällen entfallen:
Der Mindestgeldeingang muss je nach Bank von einem regelmäßigen Gehalt gedeckt werden. Andere Anbieter wiederum akzeptieren weitere Einkünfte wie Rentenzahlungen als Einkommensquelle, die zur Befreiung von der Kontoführungsgebühr berechtigt.
Auch können sich die Bedingungen je nach Region unterscheiden. So bestimmen etwa verschiedene Sparkassen ihre Kontoführungsgebühren selbst.
Gebühren von Direktbanken und Filialbanken im Vergleich
Die Wahl der Bank beeinflusst die Gebühren für die Nutzung und Führung Ihres Girokontos. Häufig gibt es dabei Unterschiede zwischen Direkt- und Filialbanken.
Direktbanken agieren als Onlinebanken ohne Filialen. Die so eingesparten Kosten geben die Anbieter oft an Kundinnen und Kunden weiter, indem sie auf eine Kontoführungsgebühr verzichten. Konten bei Filialbanken wiederum sind für gewöhnlich teurer. Im Gegenzug erhalten Sie bei Bedarf eine persönliche Beratung in den Geschäftsstellen.
Abhängig von der Bank und dem gewählten Konto können sich die Konditionen etwa wie folgt unterscheiden:
| Konto bei einer Direktbank | Konto bei einer Filialbank |
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Prüfen Sie unabhängig von der Art der Bank vor der Kontoeröffnung die Abdeckung mit Geldautomaten und Banking-Terminals in Ihrer Nähe. Dadurch können Sie Gebühren für die Nutzung der Automaten von Drittbanken vermeiden.
Konto wechseln und Kontoführungsgebühren vermeiden
Auf Tarifcheck.de vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich die Gebühren bei verschiedenen Girokonten und finden schnell ein passendes Konto zu günstigen Konditionen. Anschließend können Sie die Kontoeröffnung direkt ohne Zusatzkosten beantragen.
So funktioniert’s:
- Unter
Monatliche Kontoführungsgebühr
nach Konten ohne Grundgebühr filtern. - Konditionen und weitere Gebühren transparent vergleichen.
- Passendes Girokonto finden und Eröffnung ohne Zusatzkosten beantragen.
Welche weiteren Gebühren sind im Vergleich wichtig?
Neben der Kontoführungsgebühr können weitere Gebühren bei der Nutzung eines Girokontos entstehen. Achten Sie daher beim Vergleich auf diese Punkte:
Beispiele für Girokonten ohne Kontoführungsgebühr
Im kostenfreien Vergleich auf Tarifcheck.de finden Sie unter anderem diese Girokonten ohne Kontoführungsgebühr:
| Girokonto | HypoVereinsbank StartKonto | ING Girokonto | Santander BestGiro |
| Debitkarte | inklusive | inklusive | inklusive |
| Girocard | optional für 1,00 € pro Monat | optional für 1,49 € pro Monat | optional für 1,00 € pro Monat |
| Kreditkarte | kostenlos beantragbar | nicht verfügbar | kostenlos beantragbar |
| Kartensystem | Mastercard | Visa | Visa |
| Mobil Bezahlen | Google Pay, Apple Pay | Google Pay, Apple Pay | Google Pay, Apple Pay |
| Bargeld kostenlos verfügbar in Deutschland | Debitkarte: 49.750 Automaten mit Mastercard-Zeichen |
Debitkarte: 49.750 Automaten mit Visa-Zeichen Girocard: An 500 ING-Automaten |
Debitkarte: 49.750 Automaten mit Visa-Zeichen Girocard: An 2.800 CashPool-Automaten |
| Bargeld kostenlos verfügbar im Ausland | Debitkarte: weltweit | Debitkarte: Eurozone | Debitkarte: weltweit (Abhebungen limitiert) |
| Bargeldauszahlung in Fremdwährung an fremden Automaten | Debitkarte: 0 € an allen Automaten mit Mastercard-Zeichen |
Debitkarte: 2,2 % des Umsatzes an Automaten mit Visa-Zeichen Girocard: 5 € |
Debitkarte: 0 € weltweit für sechs Abhebungen pro Monat, danach 4,95 € Girocard: 0 € an allen Santander- und CashPool-Automaten |
| Bezahlen in Fremdwährung | Debitkarte: 1,75 % | Debitkarte: 2,2 % | Debitkarte: 0 % |
| Dispozins | ab 6,46 % | 9,14 % | ab 10,45 % |
| Bargeldeinzahlung | kostenlos | kostenpflichtig | kostenlos |
| Mindesteingang | ohne Mindesteingang | 1.000 € im Monat durch Gehalt, Rente etc. | ohne Mindesteingang |
| Bonus oder Prämie | - | 200 € Neukundenbonus | - |
| Monatliche Kontoführung | 0 € (nur für Personen unter 26 Jahren) | 0 € | 0 € |
Quelle: Kontovergleich auf Tarifcheck.de, Stand: 14. Juli 2026
Schritt für Schritt: So gelingt der Kontowechsel
Der Wechsel des Girokontos erfolgt in einfachen Schritten:
- Neues Konto beantragen: Haben Sie das passende Girokonto gefunden, können Sie die Kontoeröffnung einfach und ohne zusätzliche Kosten über Tarifcheck.de beantragen. Für den Antrag erforderlich sind etwa Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Beruf sowie Ihre Mobilfunknummer (für das TAN-Verfahren) und eine E-Mail-Adresse (für den Versand der Vertragsunterlagen).
- Identitätsprüfung: Sie bestätigen Ihre Identität per VideoIdent, BankIdent oder eID-Verfahren (Online-Ausweisfunktion). Mitunter ist auch eine Identitätsprüfung in einer Postfiliale unter Vorzeigen eines gültigen Ausweisdokuments möglich.
- Kontoeröffnung: Nach erfolgreicher Legitimation erhalten Sie häufig direkt den Zugang zum Online-Banking. Der Versand Ihrer Bankkarte und der PIN erfolgt je nach Bank innerhalb weniger Tage bis Wochen in verschiedenen Briefen.
- Altes Konto kündigen und Kontowechselhilfe nutzen: Kündigen Sie Ihr bisheriges Girokonto am besten erst nach der Eröffnung des neuen Kontos. Ihre Bank ist verpflichtet, Sie auf Wunsch beim Kontowechsel zu unterstützen. Sie holt alle Daten über Lastschriftverfahren, Daueraufträge und Überweisungen beim alten Anbieter ein und informiert alle relevanten Parteien über die neue Kontoverbindung.
Ob für die Kontowechselhilfe eine Gebühr anfällt, hängt vom Aufwand und dem Anbieter ab. Die Geldinstitute müssen Sie vorab über die Kosten informieren. Ist der Wechsel erfolgt, können Sie das alte Girokonto kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat.
Dürfen Banken die Kontoführungsgebühren erhöhen?
Banken dürfen die Kontoführungsgebühr erhöhen, benötigen dazu aber die aktive Zustimmung der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers. Dazu muss das Geldinstitut Sie spätestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderung informieren. Sind Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden, können Sie das Girokonto fristlos und kostenfrei kündigen.
Hat der Anbieter es hingegen versäumt, Sie über die Gebührenänderung zu informieren oder hat er trotz fehlender Zustimmung die erhöhten Gebühren berechnet, können Sie sich die zu viel gezahlten Kontoführungsgebühren zurückholen. Das besagt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Aktenzeichen XI ZR 26/20).
Es ist jedoch nicht ratsam, einen Bescheid über die Erhöhung der Kontoführungsgebühr einfach zu ignorieren. Auch die Bank kann das Konto kündigen, wenn Sie der Gebührenerhöhung nicht aktiv zustimmen.
Gut zu wissen: Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen
Kontoführungsgebühren können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei lässt sich ein pauschaler Betrag von 16 Euro jährlich ohne Belege ansetzen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt im Jahr das Konto eröffnet worden ist.
Möchten Sie höhere Aufwendungen für die Kontoführung absetzen, sind Nachweise erforderlich. Zudem dürfen Sie das Konto dann nur beruflich oder für den Gehaltseingang nutzen. Unter diesen Voraussetzungen können auch weitere Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt etwa für bestimmte Gebühren beruflich genutzter Kreditkarten.