Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Was ist Elternzeit?
Jeder angestellte Elternteil in Deutschland kann pro neu geborenem Kind bis zu 36 Monate Elternzeit beantragen. Diese Zeit muss nicht zusammenhängen, sondern kann in mehrere Intervalle aufgeteilt werden. Zudem kann ein Teil der Elternzeit auch auf einen späteren Zeitpunkt bis zum achten Geburtstag des Kindes verlagert werden. Dafür ist zuweilen die Zustimmung des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin notwendig.
Generell gilt bei der Elternzeit:
Zudem können Berechtigte während der Elternzeit bis zu 32 Stunden wöchentlich in Teilzeit einer beruflichen Tätigkeit nachgehen – entweder bei dem derzeitigen Arbeitgeber oder, mit dessen Zustimmung, bei einem anderen Arbeitgeber.
Das Ziel ist, die Elternschaft mit der beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren.
Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden
Die Elternzeit müssen Mütter und Väter direkt beim Arbeitgeber anmelden. Eine zusätzliche Anmeldung bei einer Behörde ist nicht notwendig. Wichtig sind folgende Punkte:
Haben Sie die Anmeldung eingereicht, ist die Bindung an den Zeitraum der Elternzeit absolut verbindlich. Anpassungen sind anschließend nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Anmeldefristen der Elternzeit beachten
Die Anmeldung der Elternzeit ist an bestimmte Fristen gebunden und hängt vom Alter des Kindes ab.
Zwischen der bevorstehenden Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes muss die Anmeldung spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragt werden.
Bei einer geplanten Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Nachwuchses liegt die Frist bei spätestens 13 Wochen vor Beginn.
Werden die Fristen nicht eingehalten, verschieben sich die Anfangsdaten entsprechend.
Krankenversicherung während der Elternzeit
Elternzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind während der Elternzeit solange beitragsfrei versichert, wie sie Elterngeld beziehen sowie nicht arbeiten oder nur geringfügig beschäftigt sind.
Innerhalb einer Familienversicherung in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft kann ein gesetzlich krankenversicherter Elternteil häufig beitragsfrei gesetzlich versichert bleiben, sofern der andere Elternteil ebenfalls Mitglied in einer GKV ist.
Elternzeit für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen müssen während der Elternzeit selbst bei Elterngeldbezug weiterhin für die GKV-Beiträge aufkommen und zwar ohne Erstattung des Arbeitgeberanteils.
Elternzeit in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Elternteile mit einer privaten Krankenversicherung zahlen weiterhin ihre individuell hohen PKV-Beiträge. Wird das Neugeborene ebenfalls PK-versichert, fallen für das Kind eigene PKV-Kosten an.
Welche Dokumente brauche ich für den Elternzeit-Antrag?
Unterlagen für den Arbeitgeber
Neben der formlosen Elternzeiterklärung mit einem festgelegten Zeitraum sowie der Bestätigung benötigen Sie einen Nachweis über die Geburt Ihres Kindes, beispielsweise in Form einer Geburtsurkundenkopie.
Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, brauchen Sie außerdem eine schriftlichen Nachweis über die vereinbarte Arbeitszeit.
To Dos bei der Krankenversicherung
Sonstige wichtige Unterlagen
Möglicherweise wird fallabhängig auch nach folgenden Unterlagen gefragt:
Die erforderlichen Dokumente können sich je nach Bundesland, Krankenversicherung, Elterngeldstelle & Co. unterscheiden. Oftmals finden Sie bei den zuständigen Ämtern und Stellen entsprechende Checklisten. Es kann sinnvoll sein, alle Dokumente digital und in mehrfacher Papierausführung vorliegen zu haben.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Elternzeit
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