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Freiwillige in der gesetzlichen Krankenversicherung

Freiwillige Krankenversicherung

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Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung: gesetzlich oder privat?

Wenn Sie zum Personenkreis der freiwillig Krankenversicherten zählen, müssen Sie sich zunächst zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden.

Alle Selbstständigen und Personen, die nicht unter die Annehmlichkeit der Familienversicherung fallen, können sich sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichern. Vergleichen Sie, welche Krankenversicherung für Sie infrage kommt. Zu den wesentlichen Unterschieden zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zählt die Beitragsberechnung: Die gesetzlichen Kassen erheben einkommensabhängige Beiträge, die Privaten nicht.

Dafür erfolgt bei den privaten Kassen eine Gesundheitsprüfung.

Eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse setzt eine einkommensabhängige Beitragsberechnung voraus. Als Selbstständiger und nicht Erwerbstätiger müssen Sie hierzu Ihren Einkommensteuerbescheid bei der Krankenkasse einreichen. Neben Ihren Einnahmen fließen auch mögliche Kapitalerträge in die Berechnung des Beitrags ein.

Für die Berechnung des Höchstbeitrags gilt die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze von 942,64 Euro pro Monat. Die Beiträge für freiwillig Versicherte werden dabei immer genau anhand des Einkommensteuerbescheids berechnet und variieren damit je nach Nettoeinkommen. Für Existenzgründer mit Gründungszuschuss gilt ein reduzierter Beitrag.

Versicherungsexpertin Maike Boldt

Maike ist seit 2011 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Sie kennt nahezu alle Bereiche des Unternehmens und weiß, welche Versicherungsfragen Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigen. Mehr über unser Team.

Maike Boldt