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Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Familienversicherung

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Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse

Nur Besserverdiener und Selbstständige können sich optional für eine private Krankenversicherung entscheiden.

Nur Besserverdiener und Selbstständige können sich optional für eine private Krankenversicherung entscheiden. Auf die privat Versicherten entfällt jedoch nur ein vergleichbar geringer Anteil von rund 8,5 Millionen Versicherten. Es gibt etwa 150 verschiedene Krankenversicherungen. Sie können Ihre gesetzliche Krankenversicherung frei wählen und unter Beachtung der Kündigungsfristen auch jederzeit wechseln. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 15,5 Prozent des Einkommens, die vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt werden. Die gesetzlichen Kassen können zum Zwecke der Kostendeckung auch Zusatzbeiträge erheben - in diesem Fall können Sie ebenfalls kündigen und zu einer anderen Kasse wechseln.

Die Krankenkassen kommen für die Kosten der ambulanten und stationären Gesundheitsbehandlung auf.

Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsbereiche wie Kuren oder Psychotherapien. Das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist im Sozialgesetzbuch verankert, sodass die Leistungen der Kassen weitgehend identisch sind. Neben fast 29 Millionen pflichtversicherten Arbeitnehmern sind in der GKV auch freiwillig Versicherte und Rentner versichert. Die Zahl der Familienversicherten beläuft sich auf rund 20 Millionen. Die Familienversicherung ist kostenfrei und stellt eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Familienversicherung ist jedoch an strenge Auflagen gebunden, die speziell das Einkommen des Mitversicherten betreffen.


Familienversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung: Wer kann sich familienversichern?

Die Familienversicherung der GKV ist auch als beitragsfreie Familienmitversicherung bekannt.

Diese Bezeichnung gibt den Kerngedanken der Familienversicherung wieder: Familienmitglieder können sich kostenlos über einen Beitragszahler krankenversichern. Als Voraussetzung für eine Familienversicherung gilt, dass der Mitversicherte kein eigenes oder nur ein sehr geringes Einkommen hat. Sie können sich kostenfrei bei der Krankenkasse Ihres Ehepartners mitversichern, wenn Sie Hausfrau oder Hausmann sind. Auch eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können sich familienversichern. Das Einkommen darf die Grenze von 400,- Euro (Minijob) monatlich nicht überschreiten. Wer mehr verdient, wird automatisch selbst zum pflichtversicherten Mitglied einer Krankenkasse.

Wenn kein Minijob-Beschäftigungsverhältnis besteht und Sie nur kurzzeitig oder stundenweise nebenbei arbeiten, beläuft sich die Einkommensgrenze für die Familienversicherung im Jahresdurchschnitt auf 350,- Euro monatlich.

Darüber ist keine kostenfreie Familienversicherung mehr möglich. Unter die Familienversicherung fallen auch alle minderjährigen Kinder. Erwachsene Kinder über 18 Jahren können sich familienversichern, wenn sie sich noch in einer Berufsausbildung oder im Studium befinden. Die Familienversicherung kann so bis zum Alter von 25 Jahren beitragsfrei weitergeführt werden. Kinder ohne eigenes Einkommen oder mit Minijob sind bis zum 23. Lebensjahr familienversichert. Es sind in der Familienversicherung Ausnahmen möglich - beispielsweise für Angehörige in der Landwirtschaft.