Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Familienversicherung in der GKV – was ist das?
Die Familienversicherung ist eine durch das Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelte Möglichkeit, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dafür müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Diese beitragsfreie Mitversicherung ist ein besonderer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer kann familienversichert sein?
Es gibt mehrere Grundvoraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern:
Bis zu welchen Einkommensgrenzen ist eine GKV-Familienversicherung möglich?
Familienmitglieder können nur dann beitragsfrei versichert werden, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Regelung glt nicht nur während der Anmeldung des Familienmitglieds, sondern langfristig. Werden diese Grenzen überschritten, müssen die Familienmitglieder sich eigenständig und kostenpflichtig krankenversichern.
Das reguläre Einkommen darf 565 Euro im Monat nicht übersteigen. Bei einem Minijob beziehungsweise einer nicht versicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung liegt die Grenze bei 603 Euro pro Monat (Stand: 2026). Für saisonale oder kurzfristige Beschäftigungen gelten unter Umständen Sonderregelungen.