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Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Familienversicherung
Familienversicherung GKV: Wichtig zu wissen
  • Die meisten Beschäftigten in Deutschland sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Unter bestimmten Voraussetzungen können Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden.
  • Die GKV übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, ärztliche Leistungen, Medikamente und Therapien. Die Leistungen aller gesetzlichen Kassen sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und daher weitgehend gleich.
  • In der GKV zahlen Angestellte und Arbeitgeber gemeinsam je zur Hälfte die Beiträge von 15,5 % des Bruttoeinkommens bis zur Einkommenshöchstgrenze. Hinzu kommen Zusatzbeträge von derzeit 2,9 Prozent (Stand: 2026), die allein von den Krankenversicherten getragen werden.
  • Der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) steht Selbstständigen offen und außerdem Angestellten mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitentsgeltgrenze von 77.400 Euro brutto (Stand: 2026). In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Familienversicherung in der GKV – was ist das?

Die Familienversicherung ist eine durch das Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelte Möglichkeit, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dafür müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Diese beitragsfreie Mitversicherung ist ein besonderer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung.


Wer kann familienversichert sein?

Es gibt mehrere Grundvoraussetzungen für die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern:

  • Mindestens ein Elternteil ist gesetzlich krankenversichert (sofern der Nachwuchs versichert werden soll).
  • Der Ehepartner oder die Ehepartnerin ist gesetzlich krankenversichert (sofern der Partner oder die Partnerin versichert werden soll).
  • Die beitragsfrei zu versichernde Person hat ihren Wohnsitz in Deutschland – genauso wie die zahlenden GKV-Mitglieder.
  • bestimmte Einkommensgrenzen werden nicht überschritten. Diese Einkommensgrenzen werden in der Regel jedes Jahr angepasst.

Bis zu welchen Einkommensgrenzen ist eine GKV-Familienversicherung möglich?

Familienmitglieder können nur dann beitragsfrei versichert werden, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Regelung glt nicht nur während der Anmeldung des Familienmitglieds, sondern langfristig. Werden diese Grenzen überschritten, müssen die Familienmitglieder sich eigenständig und kostenpflichtig krankenversichern.

Das reguläre Einkommen darf 565 Euro im Monat nicht übersteigen. Bei einem Minijob beziehungsweise einer nicht versicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung liegt die Grenze bei 603 Euro pro Monat (Stand: 2026). Für saisonale oder kurzfristige Beschäftigungen gelten unter Umständen Sonderregelungen.

Versicherungsexpertin Maike Boldt

Maike ist seit 2011 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Sie kennt nahezu alle Bereiche des Unternehmens und weiß, welche Versicherungsfragen Verbraucherinnen und Verbraucher beschäftigen. Mehr über unser Team.

Maike Boldt