Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Vermögensschadenhaftpflicht

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Firmenversicherungen werden grundsätzlich von Unternehmen, Freiberuflern und sonstigen Betrieben benötigt, um sich, die Mitarbeiter oder das Unternehmen vor einem finanziellen Schaden zu schützen.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört dazu, wenn sich beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Immobilienmakler oder Softwareentwickler gegen Ansprüche Dritter absichern wollen. Diese spezielle Firmenversicherung ist auf die Anforderungen beratender Berufe ausgerichtet. Ein Vermögensschaden ist laut Gesetzsprechung ein Schaden, der sich nicht auf Personen oder eine Sache bezieht, sondern auf das Vermögen des Geschädigten. Berechnen Sie beispielsweise die Steuererklärung Ihres Mandanten falsch, dem aufgrund dieses Fehlers finanzielle Nachteile entstehen, werden diese durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt und nicht etwa durch die Betriebshaftpflichtversicherung, die für Schäden an Personen und Dingen in Leistung tritt.

Gleiches gilt für Menschen, die berufsbedingt beurkunden, beraten, verwalten oder vollstrecken müssen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt den Versicherten von Ansprüchen frei, prüft die Berechtigung und wehrt diese, falls ungerechtfertigt erhoben, auch vor Gericht ab. Zu den Vorzügen dieses Versicherungsschutzes gehört, dass Sie sich nicht um den Prozess und die Kosten kümmern müssen, da diese Kriterien ebenfalls vom Versicherungsschutz abgedeckt werden.

Sind Sie im Dienstleistungssektor tätig oder nehmen an anderer Stelle die Vermögensinteressen von Kunden wahr, sind Sie mit besonderen Risiken konfrontiert.


Vermögensschaden­haftpflicht schützt vor finanziellem Ruin

Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern Sie auch Ihre persönliche Existenz ab und schützen sich vor den finanziellen Folgen eines Beratungsfehlers.

Viele Anbieter offerieren auch Verträge, die Vereine und Verbände mit speziellen Versicherungskonzepten schützen. Juristen prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch Dritter gerechtfertigt ist. Liegt ein Anspruch tatsächlich vor, geht die Vermögensschaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme in Leistung. Bei ungerechtfertigten Forderungen übernimmt der Versicherer alle Anwalts-, Verfahrens- und Gutachterkosten. Somit übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung, ohne dass Ihnen als Versicherungsnehmer Zusatzkosten entstehen.

Dabei bieten Versicherungsgesellschaften Versicherungslösungen, die auf einzelne Berufsgruppen individuell zugeschnitten sind und besondere Risiken berücksichtigen.

Im Mittelpunkt sollte für Sie jedoch immer die Höhe der Versicherungssumme stehen, denn wenn diese im Leistungsfall nicht ausreicht, müssen Sie die Restkosten selber tragen. In der Bundesrepublik gilt der Grundsatz, dass jeder für Schäden, die er anderen zugefügt hat, lebenslang mit seinem eigenen Vermögen haften muss. Bei hohen Ansprüchen Dritter und ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz, wäre im Ernstfall sogar Ihre Rente gefährdet. In jedem Fall gilt, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, damit Sie nicht mit Lücken in Ihrem Vertrag leben müssen und rundum abgesichert sind.