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Braucht man eine Pflegeversicherung?

Leistungen, Vor- und Nachteile der Pflegezusatzversicherung

Vorsorge im Alter

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Pflegebedürftigkeit ist für Betroffene und Angehörige nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Pflege ist teuer und die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt für gewöhnlich nur einen Teil der Kosten. Was leistet eine private Pflegezusatzversicherung? Was sind die Vor- und Nachteile? Und wann lohnt sich der Abschluss? Antworten gibt dieser Ratgeber.


Wie viele Menschen in Deutschland benötigen Leistungen der Pflegeversicherung?

Die deutsche Bevölkerung wird immer älter, das belegen diverse demografische Studien. Diese positive Entwicklung hat jedoch auch eine Schattenseite: Immer mehr Menschen sind früher oder später auf fremde Hilfe angewiesen. Laut Informationen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten bereits Ende 2017 mehr als 3,4 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Nach Angaben von Destatis wurden 76 der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, zum Großteil allein durch Angehörige. Doch nicht immer ist die ambulante Pflege durch Familien- und Haushaltsmitglieder möglich oder gewünscht. Kostspieligere Alternativen sind ambulante Pflegedienste oder eine vollstationäre Versorgung im Pflegeheim.


Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

In Deutschland gilt für alle Versicherten eine umfassende Versicherungspflicht für die Pflegeversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, das Äquivalent für privat Krankenversicherte ist die private Pflegepflichtversicherung.

Im Pflegefall übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der anfallenden Kosten. Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Pflegepflichtversicherung bekommen, hängt insbesondere vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab.

  • Pflegegrade: Mit der Pflegereform 2017 wurden in Deutschland fünf Pflegegrade eingeführt. Der jeweilige Pflegegrad gibt an, in welcher Schwere Menschen in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Je höher der Pflegegrad, desto umfassender die benötigte Pflege und umso höher entsprechend die Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Art der Pflege: Pflege findet entweder ambulant im privaten Haushalt oder stationär im Pflegeheim statt. Bei der vollstationären Pflege sind Patientinnen und Patienten 24 Stunden täglich in einer Versorgungseinrichtung untergebracht. Die ambulante Pflege erfolgt in gewohnter Umgebung zu Hause – entweder durch professionelle Pflegekräfte oder durch pflegende Angehörige. Die teilstationäre Pflege vereint beide Pflegeformen: Die Pflegebedürftigen wohnen zwar zu Hause, werden nachts oder tagsüber aber in einer teilstationären Einrichtung betreut.

Wie hoch sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Abhängig von der Pflegesituation zahlen die Pflegekassen festgelegte monatliche Summen:

Pflegegrad Private Pflege daheim durch Angehörige etc. Professionelle Pflege daheim und teilstationäre Pflege Vollstationäre Pflege im Heim
Pflegegrad 1 0 Euro * 0 Euro * 0 Euro *
Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 770 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro

* Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 haben deutschlandweit keinen Anspruch auf Pflegegeld oder andere Zuschüsse. Sie erhalten monatlich einen Entlastungs- oder Betreuungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro sowie monatlich 40 Euro für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.

Was besagen Pflegereform und Pflegestärkungsgesetze (PSG)?

Um die Pflegesituation in Deutschland insgesamt zu verbessern, verabschiedete die Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2017 zwei wichtige Pflegereformen: Das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) und das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II).

  • PSG I: Die Pflegeleistungen wurden angehoben, die Zahl der Betreuungskräfte erhöht und ein Pflegevorsorgefonds geschaffen.
  • PSG II: Durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade empfangen laut Bundesgesundheitsministerium immer mehr Menschen in Deutschland Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Insbesondere psychisch und kognitiv beeinträchtigte Menschen erhalten seither erstmals gleichberechtigen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegebedürftigkeit – wie hoch sind die Kosten?

Wie hoch die Ausgaben im Pflegefall konkret ausfallen, lässt sich nicht pauschal sagen. Je nach Art der Pflege entstehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Kosten. Die Betreuung zu Hause ist für gewöhnlich kostengünstiger als ein vollstationärer Platz im Heim.

Kosten bei stationärer Pflege

In jedem Pflegeheim entstehen Kosten für die Pflege durch Pflegefachkräfte, hiervon übernimmt die gesetzliche Pflegekasse einen festen Anteil. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung tragen Versicherte stets selbst. Gleiches gilt für die Investitionskosten. Je nach Bundesland und Einrichtung fällt zusätzlich eine Ausbildungsumlage an. Weitere Kosten ergeben sich möglicherweise aus vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen.

Der Pflegegrad spielt anders als bei der ambulanten Pflege keine Rolle: Seit der Pflegereform 2017 zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims in den Pflegegraden 2 bis 5 einheitliche Beträge.

Kosten bei ambulanter Pflege

Die Kosten für die Pflege durch ambulante Pflegedienste fallen je nach Höhe des Pflegegrades unterschiedlich hoch aus: Mit steigendem Pflegegrad benötigen Menschen für gewöhnlich mehr Unterstützung, was wiederum höhere Pflegekosten mit sich bringt. Auch regional bestehen Unterschiede. Die private Betreuung durch Angehörige ist grundsätzlich kostengünstiger als die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung sind bei der häuslichen Pflege deutlich geringer als im Pflegeheim, Investitionskosten und Ausbildungszuschläge entfallen komplett. Auch zusätzliche Zahlungen, wie etwa für Komfortleistungen, fallen bei häuslicher Betreuung nicht an.


Wie hoch ist der Eigenanteil für Pflege?

Ob vollstationäre oder ambulante Pflege – bei beiden Pflegeformen ist immer mit einem Eigenanteil zu rechnen, da die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der entstehenden Kosten übernimmt. Das bedeutet: Sämtliche Pflegekosten, die nach Leistung der Pflegekasse übrigbleiben, zahlen Versicherte aus eigener Tasche.

Der Eigenanteil an den Kosten für einen Platz im Pflegeheim lag bundesweit am 1. September 2019 bei durchschnittlich knapp 1.930 Euro monatlich – das zeigt die Auswertung der Pflegedatenbank des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV). Die Pflegelücke sei damit im Vergleich zum Vorjahr um etwa 115 Euro gestiegen.

Die Ausgaben für Pflege unterschieden sich dabei von Bundesland zu Bundesland: Ein Aufenthalt in einem Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen sei durchschnittlich über 1.000 Euro teurer als beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern.


Müssen Ehepartner und Kinder die Pflegekosten für Angehörige zahlen?

Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur als Teilkostenversicherung zu verstehen ist, tragen Pflegebedürftige einen Teil der Pflegekosten für gewöhnlich selbst. Doch was passiert, wenn Rente und Vermögen für den Eigenanteil nicht ausreichen? In diesem Fall sind Ehegatte beziehungsweise Ehegattin oder selten auch Kinder der pflegebedürftigen Person zur Zahlung verpflichtet.

Reichen Rente und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, um Pflege- und Heimkosten zu begleichen, zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger. Das Sozialamt wiederum fordert das Geld unter bestimmten Umständen von den nächsten Angehörigen zurück. Ist der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin ebenfalls mittellos oder bereits verstorben, bittet das Amt womöglich die Nachkommen der pflegebedürftigen Person zur Kasse.

Ebenso wie Ehemann oder Ehefrau sind Kinder ihren Eltern unter bestimmten Voraussetzungen zum Unterhalt verpflichtet. Seit dem 1. Januar 2020 müssen sich Kinder aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten der Eltern beteiligen. Dabei zählt nur das regelmäßige Einkommen des Kindes, vorhandenes Vermögen bleibt unberücksichtigt. Das Jahreseinkommen des Schwiegersohns oder der Schwiegertochter ist bei der 100.000 Euro-Grenze ebenfalls nicht von Belang.

Unterhaltspflicht bedeutet zudem nicht, dass Verwandte unbegrenzt zur Zahlung verpflichtet sind. Den unterhaltspflichtigen Angehörigen steht ein Selbstbehalt zu, der je nach individueller Lebenslage unterschiedlich hoch ausfällt.


Kann eine private Pflegezusatzversicherung die Versorgungslücke schließen?

Eine Möglichkeit, für den Pflegefall vorzusorgen und die Finanzierungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen, ist die private Pflegezusatzversicherung. Die grundlegende Funktionsweise ist simpel: Versicherte zahlen lebenslang oder bis zum Eintreten der Pflegebedürftigkeit Beiträge in die Versicherung ein. Im Pflegefall leistet die Zusatzversicherung im vertraglich vereinbarten Umfang. Je nach Modell deckt die private Pflegeversicherung alle oder einen Teil der monatlichen Pflegekosten ab, die nach Zahlung der Pflegepflichtversicherung übrigbleiben. Es gibt bei der privaten Pflegezusatzversicherung verschiedene Modelle.

Die Pflegetagegeldversicherung

Im Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegetagegeldversicherung eine vertraglich vereinbarte Summe pro Tag aus. Die Höhe des Tagesgeldes hängt vom gewählten Tarif sowie vom jeweiligen Pflegegrad ab, die tatsächlich anfallenden Pflegekosten spielen keine Rolle. Sofern Versicherte zustimmen, erhöhen sich die Tagegelder und damit auch die Versicherungsbeiträge regelmäßig, um die Versicherung an Kostensteigerungen in der Pflege anzupassen.

Der Vorteil: Über die ausgezahlte Summe können Versicherte im Leistungsfall frei verfügen.

Die Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung zahlt keine festgelegten Beträge, sondern orientiert sich an den tatsächlichen Pflegeleistungen. Einige Tarife verdoppeln die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Andere Tarife übernehmen exakt den Teil der Pflegekosten, der nach Leistung der gesetzlichen Pflegekasse übrigbleibt. Das Geld kann man in dem Fall nicht beliebig einsetzen.

Der Vorteil: Pflegekostenversicherungen sind meist etwas preisgünstiger als gute Pflegetagegeldtarife.

Die Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist oft an eine Hauptversicherung wie eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt. Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente, sobald Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Die Zahlungen sind meist nach dem Pflegegrad gestaffelt. Der Beitrag für die Versicherung bleibt anders als bei vielen Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherungen unverändert, ist von Beginn an jedoch vergleichsweise hoch.

Der Vorteil: Über das Geld der Versicherung können Betroffene im Leistungsfall frei verfügen.


Was sind die Vor- und Nachteile einer privaten Pflegezusatzversicherung?

Vorteile einer Pflegezusatzversicherung

  • Finanzielle Entlastung: Im Falle der Pflegebedürftigkeit entlastet man sowohl einen selbst wie auch die nächsten Angehörigen von finanzieller Verantwortung.
  • Mehr Unabhängigkeit: Wer versucht, den Eigenanteil der Pflegekosten mittels der oft niedrigen Rente selbst zu decken, nimmt dabei nicht selten Einbußen bei der Pflegequalität in Kauf. Mit den Zahlungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung sind Pflegebedürftige in ihren Entscheidungen unabhängiger und können ihren Lebensalltag angenehmer gestalten.
  • Mehr Unterstützung: Viele Versicherer bieten sogenannte Assistance-Leistungen an, um die Versicherten bei organisatorischen Aufgaben zu unterstützen. Sie bieten zum Beispiel Hilfe bei der Suche eines Pflegedienstes, einer stationären Einrichtung, eines Fahrdienstes oder einer Reinigungskraft an.

Nachteile einer Pflegezusatzversicherung

  • Hohe Beiträge bei spätem Abschluss: Im höheren Alter und/oder bei schlechter Gesundheit ist der Versicherungsabschluss nicht möglich oder teuer.
  • Beitragspflicht: Ist eine schwierige finanzielle Situation in der Zukunft absehbar, ist die Sinnhaftigkeit einer Pflegezusatzversicherung fraglich. Der Grund: Wer sich die monatlichen Versicherungsbeiträge dauerhaft nicht mehr leisten kann, verliert in der Regel den Versicherungsschutz. Alle bisher eingezahlten Beiträge gehen dabei verloren.
  • Keine Kostenerstattung: Die private Zusatzversicherung ist eine Risikoversicherung. Das heißt: Die Police zahlt nur im Leistungsfall. Wer keine Pflege benötigt, erhält auch keine Leistungen. Das eingezahlte Geld verfällt. Legt man das Geld hingegen privat beiseite, könnte man es eines Tages den Nachkommen vererben.

Checkliste – eignet sich die Pflegezusatzversicherung für mich persönlich?

Ob eine private Pflegezusatzversicherung individuell sinnvoll ist, hängt von diversen Faktoren ab. Bei der Entscheidungsfindung kann die Beantwortung folgender Fragen hilfreich sein:

Kann ich mir die Versicherungsbeiträge langfristig leisten?

  • Habe ich ein regelmäßiges Einkommen und sind meine Einkünfte dauerhaft gesichert?
  • Welche Rente erwarte ich? Bei manchen Tarifen müssen Versicherte ihre Beiträge weiterzahlen, wenn sie bereits pflegebedürftig sind und Rente statt Gehalt erhalten.

Wie viel Geld wird mir im Alter zur Verfügung stehen?

  • Wie wird meine eigene finanzielle Situation im Alter sein? Welche Rente erwarte ich und wie hoch werden meine Fixkosten sein? Habe ich zusätzliches Vermögen in Aktien, Festgeld, kapitalbildenden Rentenversicherungen, Lebensversicherungen oder Ähnliches?
  • Inwieweit sind Angehörige dazu in der Lage, mich finanziell zu unterstützen?

Welche Art der Pflege bevorzuge ich im Ernstfall?

  • Bevorzuge ich ambulante Betreuung zu Hause oder stationäre Pflege im Heim?
  • Gibt es in meinem Umfeld jemanden, der in der Lage und dazu bereit wäre, die Pflege ganz oder teilweise zu übernehmen? Je mehr Pflege Familienangehörige oder andere Privatpersonen übernehmen, desto geringer fallen die Aufwände für ambulante Pflegedienste aus.

Pflegezusatzversicherung im Einzelfall

Obige Fragen stellt sich niemand gerne. Dennoch ist Vorsorge fürs Alter wichtig. Der Schutz einer privaten Pflegezusatzversicherung eignet sich insbesondere dann, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den oft hohen Eigenanteil an Pflegekosten zu decken. Die Einkünfte im Erwerbs- und Rentenalter sollten jedoch langfristig so hoch sein, dass man sich die Versicherungsbeiträge dauerhaft leisten kann.

Bei einzelnen Pflegezusatzversicherern besteht die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag für maximal drei Monate Zeit beitragsfrei zu unterbrechen und den Versicherungsschutz trotzdem beizubehalten. Generell sollte vor Abschluss einer Pflegezusatzversicherung unbedingt ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter und Tarife erfolgen. Leistungen und Beitragshöhe einzelner Angebote variieren teilweise stark und sollten bestmöglich auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten sein.


Pflegebedürftigkeit & Pflegezusatzversicherung – das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt im Falle der Pflegebedürftigkeit meist nicht alle Kosten. Die Differenz – oft mehrere hundert Euro pro Monat – tragen Pflegebedürftige selbst
  • Reichen Rente und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht aus, um den Eigenanteil zu decken, sind unter Umständen die nächsten Angehörigen zur Zahlung verpflichtet.
  • Eine private Pflegezusatzversicherung ist eine Möglichkeit, die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung ganz oder teilweise zu schließen. Ob ein Abschluss sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.
  • Die private Zusatzversicherung zahlt nur im Leistungsfall, andernfalls verfallen die Beiträge. Auch falls die Versicherung gekündigt wird, verfallen alle bisher eingezahlten Beiträge.
  • Die Anbieter und Tarife der privaten Pflegezusatzversicherung unterscheiden sich bezüglich Kosten und Leistungsumfang. Vor einem Abschluss sollten einzelne Angebote verglichen und genau unter die Lupe genommen werden.