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Hundesteuer in Deutschland 2026

Hundesteuer: Zwei Hunde sitzen entspannt in bunten Herbstblättern.

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Hundesteuer: Wichtig zu wissen
  • Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden erhoben und ist in den meisten Kommunen Pflicht.
  • Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde legt die Höhe der Abgabe eigenständig fest.
  • Die meisten Kommunen erheben für sogenannte Kampfhunde und Listenhunde wesentlich höhere Steuern.
  • Je nach Gemeinde zahlen Sie für bestimmte Hunde, etwa Blinden- oder Diensthunde, weniger oder sogar gar keine Steuern.

Die Hundesteuer wird von Kommunen bzw. Gemeinden erhoben

Anders als in den meisten Ländern Europas zahlen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer in Deutschland eine jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Abgabe in Form einer Hundesteuer. Diese wird von den Kommunen beziehungsweise Gemeinden erhoben.

Hunde zählen weiterhin zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland und die Zahl der Halter bleibt hoch. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahr 2024 mit etwa 430 Millionen Euro erneut einen Rekordwert erreicht haben. Das waren rund 2,2 Prozent mehr als im Vorjahr und ein Anstieg von fast 40 Prozent im Zehnjahresvergleich. Dies spiegelt die anhaltende Beliebtheit von Hunden wider.

Hundesteuer in Deutschland

Jahr Bundesweite Einnahmen
2024 430 Millionen Euro
2023 420 Millionen Euro
2022 414 Millionen Euro
2021 401 Millionen Euro
2020 380 Millionen Euro
2011 275 Millionen Euro

Quelle: Statistisches Bundesamt, destatis.de (Stand: Dezember 2025)


Kosten variieren – jede Gemeinde führt eigene Hundesteuersatzung

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das heißt, weder Staat noch Bundesland legen die Höhe der Steuer fest, vielmehr entscheiden die Gemeinden über die Höhe der Abgabe. Auch in Ihrer Gemeinde gibt es deshalb eine eigene Hundesteuersatzung.

Zusätzlich führt jedes Bundesland eine Rasseliste für Vierbeiner. Sie listet Hunderassen, welche rassenbedingt als gefährlich eingestuft werden. Für diese als gefährlich eingestuften Hunde, auch Listenhunde oder Kampfhunde genannt, zahlen Sie grundsätzlich deutlich mehr Steuern. Der umstrittene Begriff Kampfhund wird dabei bundesweit nicht einheitlich definiert: Während beispielsweise Pitbull Terrier nahezu überall als Listenhunde gelten, ist die Haltung von Tosa Inu in Brandenburg komplett verboten, im Saarland hingegen steht die Hundeart nicht mal auf der Rasseliste.

Halten Sie mehr als einen Hund, erheben viele Städte und Gemeinden für jeden weiteren Hund eine höhere Steuer.

Entscheidend für die Kosten der Hundesteuer sind demnach:

  • die Hunderasse,
  • Ihr Wohnort
  • und die Anzahl der Hunde.

Beispiele – Hundesteuer nach Wohnort 2025

Ort Hundesteuer pro Jahr
Berlin 120 Euro für den ersten Hund, 180 Euro für jeden weiteren
Bremen 150 Euro Hundesteuer pro Hund
Dresden 108 Euro für den ersten Hund, 144 Euro für jeden weiteren
Düsseldorf 96 Euro für den ersten Hund; 150 Euro pro Hund wenn man zwei Hunde hält; 180 Euro pro Hund, wenn man drei oder mehr Hunde hält
600 Euro für den ersten gefährlichen; 900 Euro pro Hund wenn, man zwei gefährliche Hunde hält; 1.200 Euro pro Hund wenn man drei oder mehr gefährliche Hunde hält
Bei der Haltung von Listenhunden mit anderen Hunden: 750 Euro für den ersten gefährlichen Hund; 1.050 Euro pro gefährlichen Hund bei zwei oder mehr Hunden
Erfurt 108 Euro für den ersten Hund, 132 Euro für den zweiten, 156 Euro für jeden weiteren.
Für jeden als gefährlich eingestuften und fallen 564 Euro an.
Hamburg Die Kosten betragen 90 Euro pro Hund, 600 Euro für jeden gefährlichen Hund.
Hannover 150 Euro für den ersten Hund, 276 Euro für jeden weiteren Hund.
720 Euro für jeden gefährlichen Hund
Kiel 150 Euro für den ersten Hund, 225 Euro für den zweiten Hund, 285 Euro für jeden weiteren Hund
Mainz 186 Euro für den ersten Hund, 216 Euro für jeden weiteren Hund,
600 Euro für jeden gefährlichen Hund
Magdeburg 114 Euro pro Hund
Ermäßigung von 57 Euro pro Hund bei Bezug von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Ähnlichem
München 100 Euro pro Hund,
800 Euro pro Kampfhund.
Potsdam 108 Euro für den ersten Hund, 144 Euro für den zweiten Hund, 192 Euro für jeden weiteren Hund
648 Euro für jeden als gefährlich eingestuften Hund
Saarbrücken 120 Euro für den ersten Hund, 168 Euro für jeden weiteren Hund
Schwerin 108 Euro für den ersten Hund, 200 Euro für den zweiten, 350 Euro für jeden weiteren.
Für den ersten als gefährlich eingestuften Hund fallen 700 Euro an, für jeden weiteren 1.000 Euro.
Stuttgart 108 Euro für den ersten Hund, 216 Euro für jeden weiteren Hund,
612 Euro pro Kampfhund
Wiesbaden 180 Euro pro Hund

Quelle: Ministerien und Gesetzestexte der einzelnen Bundesländer, Stand: Dezember 2025


So melden Sie Ihren Hund bei der Gemeinde an

Jeden privat gehaltenen Hund müssen Sie in der Stadt oder Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes anmelden. Für die Anmeldung haben Sie – je nach Kommune – nach Anschaffung oder Umzug zwei bis vier Wochen Zeit.

In den meisten Städten und Gemeinden ist es möglich, die An- und Abmeldung eines Hundes online oder schriftlich abzuwickeln – eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Die Informationen und Formulare für An- und Abmeldung finden Sie für gewöhnlich auf der jeweiligen Internetseite der Stadt oder Gemeinde. Das ausgefüllte und eigenständig unterschriebene Formular schicken Sie der Verwaltung per Brief, Fax oder Mail zu.

Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Steuerbescheid und vielerorts auch eine kostenlose Hundesteuermarke, die Ihr Hund außerhalb des Wohnhauses stets sichtbar tragen muss.


Ausnahmen – Ermäßigung und Befreiung von der Hundesteuer

In einigen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer zu beantragen.

Möglich ist dies je nach Gemeinde in folgenden Fällen:

  • Wenn staatliche Leistungen bezogen werden: Menschen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, zahlen für gewöhnlich weniger oder sogar gar keine Hundesteuer.
  • Therapie, Wach- und Jagdhunde: Gemeindeabhängig gibt es Nachlässe.
  • Assistenzhunde: Eine Hundesteuerbefreiung wird zumeist für Assistenzhunde gewährt, die dem Schutz oder der Unterstützung von Personen dienen.
  • Diensthunde von Polizei, Bundesgrenzschutz und Rettungsdiensten: Hier entfällt die Steuerpflicht in der Regel.
  • Gewerblich gehaltene Hunde: Diese sind in der Regel steuerbefreit.
  • Adoptierte Hunde: Manche Kommunen verzichten nach der Adoption eines Tierheimhundes auf die Hundesteuer – zumindest für einen begrenzten Zeitraum.

Ein Durchblick über die Ausnahmeregelungen ist nicht immer einfach, vor allem, weil die Bestimmungen je nach Stadt und Gemeinde variieren. Im Zweifelsfall fragen Sie am besten direkt bei Ihrem örtlichen Steueramt nach.

Versicherungsexpertin Kristina Vogt

Unsere Versicherungsexpertin Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt