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Vertragserfüllungs­bürgschaft

Eigenheim Baustelle
Vertragserfüllungs­bürgschaft: Wichtig zu wissen
  • Eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellt die vertragsgemäße Auftragsdurchführung sicher. Sie ist für Verbraucherinnen und Verbraucher primär im Bauwesen relevant. Sie kann Auftraggeber im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers vor Nichterfüllung des vereinbarten Vertrags schützen.
  • Im Falle einer Insolvenz des beauftragten Bauunternehmens übernimmt dann ein Bürge die Kosten für die Fertigstellung des Bauvorhabens. Das ist dann der Fall, wenn diese spezielle Bürgschaftsform zugunsten des Auftraggebers abgeschlossen wird.
  • Bei den Bürgen kann es sich um Versicherer, Banken, spezialisierte Bürgschaftsversicherer oder große Kreditversicherer handeln.
  • Diese Bürgschaft greift je nach Vertrag über den Zeitpunkt der Fertigstellung des Projekts hinaus und kann unter anderem bauliche Mängel innerhalb der Gewährleistungszeit abdecken.
  • Die Bürgschaftskosten variieren, belaufen sich im Regelfall jedoch auf bis zehn Prozent der Auftragssumme. Üblicherweise übernimmt der Auftragnehmer die Kosten, in bestimmten Fällen kann jedoch eine Umlage auf den Auftraggeber vereinbart werden.

Definition: Was ist eine Vertragserfüllungs­bürgschaft?

Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft und kommt im Bauwesen zur Anwendung. Sie sichert die vertragsgemäße Auftragsdurchführung bis hin in die Gewährleistungsphase.

  • Sie wurde zugunsten des Auftraggebers ausgestellt: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des beauftragten Unternehmens ist etwa die Fertigstellung von Bauvorhaben nicht immer gewährleistet. Wurde eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart, übernimmt der Bürge die Erfüllung der werkvertraglichen Pflichten des Auftragnehmers gemäß den Regelungen von §§ 631 ff. BGB.
  • Sie wurde zugunsten des Auftragnehmers ausgestellt: Die Bürgschaft stellt sicher, dass der Auftragnehmer Geld für die Leistungen erhält, wenn der Auftraggeber nicht zahlen kann.

Im Unterschied zu typischen Bürgschaften, die vor allem der Sicherung von Zahlungsansprüchen dienen, steht bei der Vertragserfüllungsbürgschaft die Absicherung der Leistungserbringung im Vordergrund, beziehungsweise die Vollendung des Bauprojekts. Als Bürge agieren dabei für gewöhnlich Banken oder Versicherungen. Der Abschluss einer Bankbürgschaft oder Bürgschaftsversicherung ist in der Baubranche eine häufige Voraussetzung für die Auftragsvergabe.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Vertragserfüllungsbürgschaft folglich bei Bauvorhaben und auch größeren Baufinanzierungen relevant.


Wie erfolgt die Vertragserfüllung?

Kann der Auftragnehmer die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen aufgrund einer Insolvenz nicht erbringen, tritt die bürgende Bank oder Versicherung für die weitere Finanzierung des Projekts – etwa ein Bauvorhaben – ein. Die Fertigstellung erfolgt dann im Regelfall durch ein anderes Unternehmen.

Überdies kann eine Vertragserfüllungsbürgschaft neben den Verpflichtungen des Werkvertrags weitere Ansprüche abdecken. Dazu zählen etwa Schadensersatzforderungen aufgrund der Nichterfüllung und Strafgelder für das Versäumen des Fertigstellungstermins.


Wer benötigt eine Vertragserfüllungs­bürgschaft?

Ob der Abschluss einer Vertragserfüllungsbürgschaft sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Üblicherweise vereinbaren Unternehmen derartige Bürgschaften als Sicherheitsleistung in Branchen wie dem Maschinenbau und Baugewerbe.

Für private Verbraucherinnen und Verbraucher kann eine Vertragserfüllungsbürgschaft zuweilen dann relevant sein, wenn der Bau oder Kauf eines Eigenheims ansteht oder bauliche Änderungen an der eigenen Immobilie vorgenommen werden sollen. Der Grund: Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers können hohe Kosten für die Bauherrin oder den Bauherren entstehen, beispielsweise durch Verzögerungen, Baumängel oder unvollendete Bauvorhaben. Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann für finanzielle Sicherheit sorgen, wenn sie Kosten auf die bürgende Bank oder Versicherung umlegt.


Was kostet eine Bürgschaft zur Vertragserfüllung?

Treten Banken und Versicherer als Bürgen ein, berechnen sie dafür ein Honorar. Wie hoch dieses ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen neben dem Anbieter und der Bürgschaftssumme etwa die Bonität des Auftragnehmers sowie die Art des Vorhabens.

Im Regelfall belaufen sich die Kosten für eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf rund 0,75 bis fünf Prozent der Auftragssumme. Etwa in der Baubranche sind in der Praxis auch Bürgschaftsgelder in Höhe von zehn Prozent möglich. Mitunter sind Bürgschaftsversicherungen günstiger als Bankbürgschaften. Dies ist jedoch abhängig vom Anbieter und den möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für die Ausstellung und Verwaltung der Bürgschaft.

Ob der Auftragnehmer oder der Auftraggeber für das Honorar aufkommt, variiert je nach Einzelfall. Einige Bauunternehmen kommen stets für die Bürgschaft auf, andere gegen Aufpreis.

Tarifcheck.de-Experte Karol Affeldt

Karol ist seit 2018 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Egal ob Kreditkarten, Konten oder Kredite: Karol ist der passende Ansprechpartner sowie Profi der Finanzplanung und Budgetanalyse. Mehr über unser Team.

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