Vertragserfüllungsbürgschaft
Definition: Was ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine besondere Form der Bürgschaft und kommt im Bauwesen zur Anwendung. Sie sichert die vertragsgemäße Auftragsdurchführung bis hin in die Gewährleistungsphase.
Im Unterschied zu typischen Bürgschaften, die vor allem der Sicherung von Zahlungsansprüchen dienen, steht bei der Vertragserfüllungsbürgschaft die Absicherung der Leistungserbringung im Vordergrund, beziehungsweise die Vollendung des Bauprojekts. Als Bürge agieren dabei für gewöhnlich Banken oder Versicherungen. Der Abschluss einer Bankbürgschaft oder Bürgschaftsversicherung ist in der Baubranche eine häufige Voraussetzung für die Auftragsvergabe.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Vertragserfüllungsbürgschaft folglich bei Bauvorhaben und auch größeren Baufinanzierungen relevant.
Wie erfolgt die Vertragserfüllung?
Kann der Auftragnehmer die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen aufgrund einer Insolvenz nicht erbringen, tritt die bürgende Bank oder Versicherung für die weitere Finanzierung des Projekts – etwa ein Bauvorhaben – ein. Die Fertigstellung erfolgt dann im Regelfall durch ein anderes Unternehmen.
Überdies kann eine Vertragserfüllungsbürgschaft neben den Verpflichtungen des Werkvertrags weitere Ansprüche abdecken. Dazu zählen etwa Schadensersatzforderungen aufgrund der Nichterfüllung und Strafgelder für das Versäumen des Fertigstellungstermins.
Vertragserfüllungsbürgschaft nach Fertigstellung bei Mängeln
In manchen Fällen gilt die Bürgschaft über die Fertigstellung des Vorhabens hinaus. Die Vertragserfüllungsbürgschaft umfasst dann beispielweise die Absicherung von Mängelansprüchen innerhalb der Gewährleistungsfrist – sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde oder vertraglich geregelt ist.
Ein Beispiel: Sie beauftragen ein Unternehmen mit dem Verlegen neuer Rohrleitungen in Ihrem Haus. Entsteht einige Wochen nach Abschluss der Arbeiten ein Wasserschaden aufgrund eines baulichen Mangels und hat der Dienstleister zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet, haftet der Bürge und kommt für die entstandenen Kosten auf – vorausgesetzt, dies wurde in der Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart.
Wie lange die Bürgschaft greift, ist abhängig vom Werkvertrag. Die Verjährungsfrist eines Vertrags gemäß Bundesgesetzbuch (BGB) beträgt in der Regel fünf Jahre. Für vertragliche Vereinbarungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gilt, sofern nicht anders geregelt, eine Gewährleistung von vier Jahren für Bauwerke.
Wer benötigt eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Ob der Abschluss einer Vertragserfüllungsbürgschaft sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Üblicherweise vereinbaren Unternehmen derartige Bürgschaften als Sicherheitsleistung in Branchen wie dem Maschinenbau und Baugewerbe.
Für private Verbraucherinnen und Verbraucher kann eine Vertragserfüllungsbürgschaft zuweilen dann relevant sein, wenn der Bau oder Kauf eines Eigenheims ansteht oder bauliche Änderungen an der eigenen Immobilie vorgenommen werden sollen. Der Grund: Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers können hohe Kosten für die Bauherrin oder den Bauherren entstehen, beispielsweise durch Verzögerungen, Baumängel oder unvollendete Bauvorhaben. Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann für finanzielle Sicherheit sorgen, wenn sie Kosten auf die bürgende Bank oder Versicherung umlegt.
Was kostet eine Bürgschaft zur Vertragserfüllung?
Treten Banken und Versicherer als Bürgen ein, berechnen sie dafür ein Honorar. Wie hoch dieses ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen neben dem Anbieter und der Bürgschaftssumme etwa die Bonität des Auftragnehmers sowie die Art des Vorhabens.
Im Regelfall belaufen sich die Kosten für eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf rund 0,75 bis fünf Prozent der Auftragssumme. Etwa in der Baubranche sind in der Praxis auch Bürgschaftsgelder in Höhe von zehn Prozent möglich. Mitunter sind Bürgschaftsversicherungen günstiger als Bankbürgschaften. Dies ist jedoch abhängig vom Anbieter und den möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für die Ausstellung und Verwaltung der Bürgschaft.
Ob der Auftragnehmer oder der Auftraggeber für das Honorar aufkommt, variiert je nach Einzelfall. Einige Bauunternehmen kommen stets für die Bürgschaft auf, andere gegen Aufpreis.
Vertragserfüllungsbürgschaft endet automatisch
Eine Kündigung der Bürgschaft ist nicht erforderlich. Sie erlischt automatisch, sobald alle vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers sichergestellt sind und erfüllt sind. Das ist dann der Fall, wenn das Projekt fertiggestellt wurde und die Gewährleistungsfrist abläuft.