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Anschluss­finanzierung in der Baufinanzierung

Anschlussfinanzierung

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Der Kreditnehmer hat neben der Nutzung der Angebote der Hausbank noch weitere Möglichkeiten der Gestaltung einer Anschlussfinanzierung

Die bei einer Baufinanzierung verwendeten Darlehen werden meist in der Form des Annuitätendarlehens aufgenommen.

Hierbei zahlt der Kreditnehmer monatlich einen festen Betrag während der Zeit einer Zinsbindung. Die Zinsen sind bei einer Tilgungsrate von einem oder mehr Prozent für einen Zeitraum von 5 bis 30 Jahren festgeschrieben. Endet beispielsweise ein Darlehen nach 10 Jahren, bedarf es einer Anschlussfinanzierung. Diese Finanzierung wird wieder auf der Grundlage einer bestimmten Zinsbindung durchgeführt. Eine andere Möglichkeit ist, die Baufinanzierung zu variablen Zinssätzen als Cap-Darlehen fortzuführen.


Wenn das Ende der Zinsbindung naht, wendet sich die Bank meist mit einem neuen Angebot an ihren Kunden. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist muss das neue Angebot für die Vertragsweiterführung von beiden Seiten unterzeichnet vorliegen.

Der Kreditnehmer hat neben der Nutzung der Angebote der Hausbank noch weitere Möglichkeiten der Gestaltung einer Anschlussfinanzierung. Er kann sich rechtzeitig einen neuen Kreditgeber suchen. Zinsgebundene Darlehen kann der Kunde nach jeder Zinsbindungsfrist, frühestens nach zehn Jahren, durch Kündigung umschulden.

Eine Umschuldung aufgrund eines günstigeren Zinssatzes hat nicht nur Vorteile, wenn die entstehenden Gebühren und Kosten außer Betracht gelassen werden. Günstigere Konditionen können durch Kostennachteile dennoch zu einer insgesamt teureren Finanzierung führen. Der Zinsvorteil muss beispielsweise erneuten Bearbeitungsgebühren sowie den Kosten der Übertragung der Grundschuld gegenübergestellt werden.


Zinsen einer Anschlussfinanzierung frühzeitig sichern

Mit dem Ende einer Zinsbindung kommt auf einen Kreditnehmer die Entscheidung zu, ob er eine Anschlussfinanzierung bei seiner alten Bank durchführen möchte oder ob er den Kreditgeber möglicherweise wechselt.

Neben diesen beiden Varianten gibt es mit dem Abschluss eines Forward-Darlehens eine weitere Möglichkeit. Bei einem Forward-Darlehen werden die aktuellen Zinssätze für den der Zinsbindungsfrist nachfolgenden Vertrag festgeschrieben. Der Kreditnehmer kann dieses Darlehen bereits ein bis fünf Jahre vor einer endenden Zinsbindung abschließen. Dies hat vor allem dann Vorteile, wenn aktuelle Zinsen sehr niedrig sind und zukünftig mit einem Steigen der Zinssätze zu rechnen ist. Bereits lange vor der dem Ende der Zinsbindung kann sich der Kreditnehmer günstige Konditionen sichern. Damit kann er seine Kosten für das Anschlussdarlehen nicht nur gut kalkulieren, sondern im besten Fall auch reduzieren.

Der neue Darlehensbetrag des Anschlussvertrages wird durch die Restschuld des alten Darlehens am Ende der Zinsbindung bestimmt.

Das Forward-Darlehen wird erst zu diesem Termin ausgezahlt. Bis zur Inanspruchnahme ruht es. Die das Forward-Darlehen auszahlende Bank überweist dem alten Kreditgeber zum Zinsbindungsende einen Geldbetrag in Höhe der Restschuld. Der Darlehensnehmer beginnt vereinbarungsgemäß mit Rückzahlung des Darlehens bei seinem neuen Geldgeber. Die Darlehensbevorratung kostet eine bestimmte Summe. Meist ist mit einem Zinsaufschlag von monatlich 0,01 bis 0,03 Prozent zu rechnen.