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Vermieterhaftpflicht

Ein Mann mit einer Schneeswchaufel schiebt den Schnee von dem Gehweg
Vermieterhaftpflicht: Wichtig zu wissen
  • Die Vermieterhaftpflicht schützt Eigentümerinnen und Eigentümer vor Schäden, die durch ihre Immobilie oder ihr Grundstück entstehen und von der Privathaftpflicht nicht abgedeckt werden.
  • Diese Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet für gewöhnlich nur bei Haftpflichtschäden durch vermietetes Eigentum.
  • Nutzen Sie Ihre Immobilie ausschließlich selbst, benötigen Sie in der Regel keine Vermieterhaftpflichtversicherung.
  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht reguliert allein Haftpflichtschäden. Für die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Eigenschäden oder Elementarschäden benötigen Sie zusätzliche Versicherungen.
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Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was ist eine Vermieterhaftpflicht?

Eine Vermieterhaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch vermietete Gebäude oder Grundstücke herbeigeführt werden. Die Versicherung ist für Eigentümerinnen und Eigentümer also dann relevant, wenn sie ihre Immobilie vermieten. Sie deckt Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden ab.

Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Vermieterinnen und Vermieter besteht nicht. Jedoch schreibt § 823 Schadensersatzpflicht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, dass Sie sowohl für vorsätzlich als auch fahrlässig verursachte Schäden am Eigentum oder der Gesundheit Dritter haften – auch mit Ihrem Privatvermögen. Wird etwa ein Mieter durch einen herabstürzenden Dachziegel verletzt, kann die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer haftbar gemacht werden.

Eine Vermieterhaftpflicht­versicherung schützt Sie im Schadensfall vor hohen Kosten und prüft die Ansprüche der geschädigten Person. Sind die Schadensersatzforderungen berechtigt, reguliert die Versicherung den Schaden. Sind sie hingegen haltlos, wehrt die Vermieterhaftpflicht die Forderungen ab – auch vor Gericht.

Warum benötigen Vermieter eine spezielle Haftpflicht?

Viele Privathaftpflichtversicherungen decken einige Schadensereignisse, für die Vermieterinnen und Vermieter haften, nicht ab. Dazu gehören etwa Schäden durch Dachlawinen, Glatteis oder Baumaßnahmen. In diesen Fällen haften Sie als Eigentümerin oder Eigentümer mit Ihrem eigenen Vermögen. Zuweilen sind auch Deckungssummen für versicherte Vermieterhaftpflicht-Ereignisse in der regulären Haftpflicht nicht ausreichend hoch.

In Eigentümergemeinschaften kann der Abschluss einer Vermieterhaftpflicht ebenfalls ratsam sein. Vermieten Sie etwa Ihre Eigentumswohnung, haften Sie für Schäden, die Ihre Mieterinnen und Mieter der Gemeinschaft zufügen. Die reguläre Haftpflichtversicherung ist in diesen Fällen oftmals nicht ausreichend. Passende Bausteine einer Grundbesitzerhaftpflicht sorgen hingegen für adäquaten Schutz.

Für selbst genutzte Immobilien genügt demgegenüber oft eine Privathaftpflicht.


Was zahlt die Grundbesitzer­haftpflicht für Vermieter?

Der Versicherungsumfang der Vermieterhaftpflicht ist abhängig vom gewählten Tarif. Versichert sind je nach Tarif für gewöhnlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus folgenden Risiken entstehen:

  • mangelnde Sicherung von Gefahrenbereichen (Missachtung der Verkehrssicherungspflicht),
  • ungenügende Instandhaltung von Gebäudeteilen, Wegen und Zugängen (Missachtung der Instandhaltungspflicht),
  • Wasserschäden durch Abwasser- und Kläranlagen,
  • Gastanks, Photovoltaikanlagen und Antennen.

Wann zahlt die Vermieterhaftpflicht nicht?

In diesen Fällen zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Regelfall nicht:

  • Der Schadensfall wurde vorsätzlich herbeigeführt.
  • Sie vermieten Ihr Eigentum zur gewerblichen Nutzung.
  • Sie nutzen Ihr Haus ausschließlich selbst.
  • Der Schaden wurde durch Tierhaltung verursacht.

Wie auch in der privaten Haftpflichtversicherung üblich, kann der Versicherer zudem die Leistung bei grober Fahrlässigkeit oder Vernachlässigung der Immobilie mindern oder verweigern. Überdies leisten einige Versicherer nicht, wenn umfangreiche Umbauten zum Schadensereignis führen.

In der Regel sind Schäden durch Elementargewalten wie Kälte, Feuchtigkeit und Hitze ebenfalls nicht versichert. Möchten Sie Ihre Immobilie gegen Elementarschäden versichern, benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung oder eine spezielle Elementarschadenversicherung.


Wen schützt die Haftpflicht für Vermieter?

Der Versicherungsschutz der Vermieterhaftpflicht greift nur dann, wenn Sie Ihr Eigentum vermieten. Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die ihre Immobilie ausschließlich selbst nutzen, benötigen also keine Haftpflicht für Vermieter.

Die Vermieterhaftpflicht­versicherung schützt unter anderem die folgenden Personen:

  • Vermieterinnen und Vermieter,
  • beauftragte Verwalterinnen und Verwalter,
  • auf dem Grundstück oder in der Immobilie tätige Personen.

Beispiele für Schadenfälle

Die Vermieterhaftpflicht kommt etwa in den folgenden Fällen für den entstandenen Schaden auf:

  • Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses hat nicht für die Räumung des Schnees gesorgt. Daraufhin stürzt eine Mieterin und verletzt sich. Aufgrund der Missachtung der Verkehrssicherheitspflicht haftet der Vermieter.
  • Die Eigentümerin eines vermieteten Wohnhauses hat versehentlich die Instandhaltungs- und Verkehrssicherheitspflichten vernachlässigt. Daraufhin löst sich ein Teil des Mauerwerks und beschädigt das parkende Fahrzeug einer im Gebäude lebenden Familie.

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So funktioniert’s:

  1. Eigentumsart angeben.
  2. Vergleich starten und Formular ausfüllen.
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Anschließend können Sie Ihre Vermieterhaftpflicht direkt online beantragen – ohne Mehrkosten.

Wichtige Leistungen in der Vermieterhaftpflicht

Die Versicherungsleistungen können sich je nach Anbieter und Tarif unterscheiden. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sind unter anderem diese Tarifbausteine wichtig:

  • Deckungssummen: Die Versicherungssummen können abhängig von der Schadensart und vom Tarif variieren. Die maximale Deckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens zehn Millionen Euro ist empfehlenswert.
  • Umbauten: Nicht in jedem Tarif sind Umbaumaßnahmen mitversichert. Leistet eine Versicherung auch bei Umbauten, ist die Bausumme entscheidend. Einige Versicherer versichern bis zu einer Bausumme von 50.000 Euro, andere verdoppeln den Betrag. Achten Sie auf eine ausreichende Deckung, um sich gegen Unfälle auf der Baustelle abzusichern.
  • Öltank und Gewässerschaden: Verfügt Ihre Immobilie über eine Ölheizung, haften Sie für Schäden durch auslaufendes Öl. Die meisten Haus- und Grund­besitzerhaftpflicht­versicherungen versichern Öltanks mit einem Fassungsvermögen bis 5.000 Liter. Fehlt der Schutz oder verfügen Sie über einen größeren Tank, benötigen Sie womöglich eine spezielle Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
  • Photovoltaikanlagen: Einige Vermieterhaftpflicht­versicherungen leisten auch bei Schäden durch Ihre Photovoltaikanlage. Versichert sind jedoch nur Haftpflichtschäden. Beschädigungen der Anlage selbst sind nicht geschützt. Dafür benötigen Sie eine spezielle Photovoltaikversicherung.
  • Allmählichkeitsschäden: Schäden, die etwa durch die Nutzung oder Wettereinflüsse über eine längere Zeit hinweg entstehen, werden mitunter vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Jedoch decken einige Versicherer auch Allmählichkeitsschäden ab.

Achten Sie bei der Wahl der passenden Vermieterhaftpflicht außerdem auf die versicherten Schadensereignisse:

  • Versäumnis der Streu- und Reinigungspflicht,
  • Mängel bei der Absicherung des Grundstücks und von Gefahrenstellen,
  • Herabstürzen von Schnee und Eis,
  • mangelhafte Wartung von Gebäudeteilen und Installationen (zum Beispiel eine Antenne),
  • Schäden durch Abwässer,
  • ungenügende Instandsetzung des Gebäudes.

Was kostet eine Vermieterhaftpflicht?

Die Kosten für eine Vermieterhaftpflicht­versicherung variieren je nach Anbieter und Leistung des Tarifs. Leistungsstarke Versicherungen erhalten Sie bereits ab unter zehn Euro im Monat. Dabei bietet der teuerste Tarif nicht zwangsläufig den besten Schutz. Ein Vergleich der Grundbesitzerhaftpflicht­versicherungen kann sich deshalb lohnen.

Tarifcheck.de-Expertin Kristina Vogt

Kristina ist seit 2015 Teil des Tarifcheck.de-Teams. Als unsere Redaktionsleitung unterzieht sie alle Texte einer strengen Qualitätskontrolle und ist Meisterin der Recherche. Mehr über unser Team.

Kristina Vogt