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Zweitwagen richtig versichern

So versichern Sie Ihren Zweitwagen - Anschauungsbild: Paar liegt entspannt im Auto

Wie versichert man einen Zweitwagen? Erhält er die gleiche SF-Klasse wie der Erstwagen? Was ist mit der Kfz-Steuer? Und hat ein Schaden beim Zweitauto Auswirkungen auf die Beitragshöhe des Haupt-Kfz?

Zweitwagen versichern: Wichtig zu wissen
  • Für die jeweiligen Autos gelten unterschiedliche Versicherungsbedingungen.
  • Es handelt sich stets um zwei separate Kfz-Versicherungsverträge, auch wenn beide Autos bei einem Anbieter versichert werden.
  • Sie können z. B. ein Auto nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung absichern, das andere zusätzlich mit einer Vollkaskoversicherung.
  • Die SF-Klasse des Erstwagens hat eventuell Einfluss auf den Zweitwagen-Tarif, wenn Sie erstmals ein zweites Kfz zulassen.
  • Melden Sie einen selbstverschuldeten Schaden, hat das keine Auswirkungen auf die Versicherungskonditionen des anderen Kfz.
  • Sie müssen für beide Autos je den vollen Kfz-Steuersatz zahlen.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Was sind die Kosten für die Versicherung von Zweitwagen?

Die Kosten für die Versicherung eines Zweitwagens variieren je nach den Voraussetzungen.

Szenario A: Zweitwagen wird neu auf Sie zugelassen

Legen Sie sich erstmals einen Zweitwagen zu, haben Sie bei der Kfz-Versicherung verschiedene Optionen:

  • Zweitwagen bei aktueller Kfz-Versicherung anmelden: Einzelne Anbieter bewerten die Versicherung eines Zweitwagens unterschiedlich: Manche stufen das Zweitfahrzeug entsprechend der Zweitwagenregelung in die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wie den Erstwagen ein, durch diese Sondereinstufung wird die Haltung des Zweitwagens relativ günstig. Andere Versicherer bewerten den Beitragssatz des Zweitwagens mit der SF-Klasse 1/2 – unabhängig davon, welchen SF-Rabatt Sie bei Ihrem Erstfahrzeug haben. Dadurch werden die Kosten für die Zweitwagenversicherung teurer.
  • Zweitwagen bei anderer Autoversicherung anmelden: Sie können auch mit Ihrem Erstwagen bei Ihrem derzeitigen Autoversicherer bleiben und den Zweitwagen bei einem anderen Anbieter versichern. Haben Sie eine gute SF-Klasse und möchten Ihren Zweitwagen günstig versichern, sollten Sie sich einen Tarif suchen, der diese SF-Klasse auch für den Zweitwagen anerkennt. Das tun nicht alle Anbieter. Einige Versicherer stufen Sie mit einem zusätzlichen Fahrzeug automatisch in die SF-Klasse 1/2 ein.
  • Zweitwagen und Erstwagen bei neuer Kfz-Versicherung anmelden: Haben Sie derzeit ein Kündigungsrecht für die Kfz-Versicherung Ihres Erstwagens, können Sie selbstverständlich auch für beide Autos eine neue Kfz-Versicherung suchen. Auch in diesem Fall sollten Sie darauf achten, welche SF-Klasse für den Zweitwagen gilt. Ist der SF-Rabatt für Ihr Hauptauto günstig, sollten Sie einen Tarif wählen, bei dem der Rabatt bei der Prämie auch für das Zweit-Kfz gilt.

Szenario B: Sie hatten früher schon mal ein Zweitauto

Für Zweitwagen gelten die gleichen Konditionen wie für Erstwagen:

  • Sie hatten binnen der letzten sieben Jahre schon mal einen Zweitwagen: Entscheidend ist die SF-Klasse des Zweitautos zum Zeitpunkt der Abmeldung. Diese gilt erneut, wenn Sie nach einer Pause wieder ein Zweit-Kfz anmelden und versichern.
  • Sie besaßen vor mehr als sieben Jahren ein Zweitauto: Die SF-Klasse des damaligen Kfz ist ungültig. Der Zweitwagen erhält die SF-Klasse 1/2 – es sei denn, Sie wählen einen Anbieter, der die SF-Klasse des Erstfahrzeugs für das zweite Kfz übernimmt.

Szenario C: Zweitwagen ist bereits länger auf Sie zugelassen

Ist der Zweitwagen bereits für einen längeren Zeitraum auf Sie zugelassen und versichert, haben Sie für diesen Zweitwagen schon eine SF-Klasse.

Sie können den Kfz-Versicherungsanbieter Ihres Zweitautos dann nur wechseln, wenn Sie ein reguläres oder außerordentliches Kündigungsrecht haben. Die derzeitige Schadenfreiheitsklasse wird in diesem Fall vom neuen Anbieter übernommen.

Haben Sie für beide Autos zeitgleich ein Kündigungsrecht, können Sie für beide Kfz eine gemeinsame, neue Autoversicherung suchen. Auch die SF-Klasse des Erstwagens wird bei einem Wechsel vom neuen Anbieter übernommen.

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Schadenfreiheitsklassen und Zweitwagen – was genau ist die SF-Klasse?

Die Schadenfreiheitsklasse oder SF-Klasse bezeichnet die Anzahl der Versicherungsjahre, die Sie schadenfrei ein Auto versichert haben. Je länger dieser Zeitraum, desto besser die Einstufung der SF-Klasse und desto günstiger der Beitragssatz und Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt).

Generell werden SF-Klassen für die Versicherungsbeiträge der Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherungen berechnet. Dabei gilt: Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden bleibt die SF-Klasse der Vollkasko unberührt und umgekehrt.

Bei der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklasse, da die entsprechenden Schäden nicht auf den eigenen Fahrstil zurückzuführen sind, sondern beispielsweise auf Diebstahl und Unwetter.


Zweitwagen für Fahranfänger versichern – was ist zu beachten?

Oftmals versichern Eltern für ihren Nachwuchs einen Zweitwagen. Das ist selbstverständlich möglich. Vielfach sind die Nutzerinnen oder Nutzer des Zweitwagens noch keine 25 Jahre alt. Entsprechend der generellen Regelung bei Kfz-Versicherungen kostet die Versicherung von jungen Fahrern beziehungsweise Fahranfängern mehr als die Versicherung eines Fahrerkreises mit einem Mindestalter von 25 Jahren. Selbst wenn die SF-Klasse vom Erstwagen der Eltern auf den Zweitwagen übertragen wird, ist in diesem Fall ein Zuschlag fällig.


FAQ – häufige Fragen zur Zweitwagenversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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