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Das Original seit 2001. Unsere Vergleichskompetenz und unser Kundenservice werden jedes Jahr vielfach ausgezeichnet.
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  • Das Beste für Deine Zähne
  • Individuelle Zusatzleistungen
  • Privatärztliche Zahnbehandlungen

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatz­versicherung: Wichtig zu wissen
  • Zahnzusatzversicherungen sind ab wenigen Euro pro Monat erhältlich.
  • Die individuellen Leistungen legen Sie selber fest. Je nach Tarif werden auch Kosten für optisch schönere Zahnsanierungen gedeckt, zum Beispiel Inlays oder Keramikfüllungen.
  • Geben Sie einfach Ihre Eckdaten in das Buchungsformular ein. Entsprechend Ihrer Wünsche erarbeiten Fachleute unseres externen Partners für Sie dann einen individuellen, unverbindlichen und kostenlosen Vergleich von verschiedenen Zahnzusatzversicherungen und schicken Ihnen dieses Angebot zu.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Was sind die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung?

Gesunde Zähne sind für das allgemeine Wohlbefinden sehr wichtig. Doch trotz bester Pflege kommt man ohne Zahnärzte nicht aus – und die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur anteilig im Rahmen der Regelversorgung übernommen. Eigenanteil und Maßnahmen außerhalb der Regelversorgung liegen oft im drei- bis fünfstelligen Euro-Bereich. Damit man bei der Zahngesundheit trotzdem keine Abstriche machen muss, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Je nach Tarif und Anbieter der Versicherung können Sie den Leistungsumfang der Zahnzusatztarife individuell bestimmen. Dazu gehören können:

  • kieferorthopädische Leistungen inklusive Zahnspangen,
  • Zahnersatzleistungen,
  • Kostenerstattungen für Implantate, Inlays, Kronen, Füllungen und Fissurenversiegelung,
  • Leistungen bei Parodontose,
  • generelle Prophylaxe und/oder
  • die professionelle Zahnreinigung (PZR).

Die Zusatzversicherung übernimmt bis zu einem gewissen Prozent anteilig oder vollständig die Kosten für Zahnbehandlungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt. Insbesondere werden je nach Tarif auch Kosten für ästhetischere Lösungen übernommen, so etwa für Komposit-, Kunststoff- und Keramikfüllungen oder auch Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie. Die Prophylaxe als Form des Gesundheitsschutzes ist ebenfalls verhandelbar, beispielsweise die professionelle Zahnreinigung oder Fluoridierung, die nicht zu den klassischen Kassenleistungen zählen.

Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen dürfen im Nachhinein von der privaten Zahnversicherung nicht gestrichen werden – es sei denn, vor Vertragsbeginn wurden seitens der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers falsche Angaben bezüglich der Zahngesundheit gemacht.


Zahnzusatzversicherung Vergleich – welche Modelle gibt es?

Vor Vertragsabschluss macht man am besten den Vergleich von verschiedenen Tarifen der privaten Krankenversicherungen, denn es gibt große Unterschiede zwischen Preisen und Leistungen bei dieser Art von Zahnschutz.

Generell gibt es zwei Modelle der Kalkulation und zwar 1) und 2) .

  1. Zahntarife nach Art der Lebensversicherung
  2. Zahntarife nach Art der Schadenversicherung

Zahntarife nach Art der Lebensversicherung

Bei diesem Modell werden ab Versicherungsbeginn Altersrückstellungen gebildet. Das heißt, Sie zahlen schon in jüngeren Jahren meist einen verhältnismäßig höheren Beitrag, damit dieser auch in späteren Jahren konstant bleibt, obwohl eine höhere Beanspruchung teurer Leistungen, wie zum Beispiel von Zahnersatz, dann wahrscheinlich wird. Altersrückstellungen können nicht zu einem anderen Zahnversicherer mitgenommen werden und werden bei einer Kündigung auch nicht ausgezahlt.

Beitragsanpassungen sind dennoch möglich – höher werden können die Preise beispielsweise aufgrund von Inflation. Allerdings sind diese allgemeinen Anpassungen des gesamten Tarifs dann nicht altersabhängig.

Zahntarife nach Art der Schadenversicherung

Hier werden keine Altersrückstellungen gebildet. Die Beiträge können dementsprechend mit zunehmendem Alter und Inanspruchnahme der Versicherung steigen, dies geschieht in der Regel in einer vorab festgelegten Staffelung, deren Höhe Interessierte bereits bei Vertragsabschluss einsehen können.

Tarife entsprechend der Schadenversicherung sind etwas weiter verbreitet als die nach Art der Lebensversicherung, dementsprechend gibt es hier mehr Policen zur Auswahl. Beide Modelle sind in Deutschland gängig. Neben der altersabhängigen Beitragserhöhung sind zusätzlich noch allgemeine, altersunabhängige Beitragsanpassungen möglich.

Basis-, Komfort- und Premiumtarife

Abhängig von Ihren persönlichen Wünschen können Sie für den persönlichen Zahnerhalt verschiedene Zahnzusatzleistungen versichern. Zusatzversicherungen können beispielsweise Kosten für die Eigenbeteiligung an der GKV-Regelversorgung übernehmen oder auch zusätzlich ästhetischere Zahnsanierungen bei Parodontose & Co. abdecken. Dazu können umfangreiche Leistungen gehören, so die Nutzung von optisch schöneren Materialien wie Keramikfüllungen statt Nicht-Edelmetallfüllungen.

Auch hochwertiger Zahnersatz kann im Schutz inbegriffen sein, so etwa die teilweise oder vollständige Erstattung von Implantaten beziehungsweise Prothesen für das Gebiss, die nicht zur GKV-Regelversorgung gehören.

Ergänzungstarife

Ergänzungstarife gelten in Kombination mit anderen Zusatzleistungen privater Krankenversicherungen wie beispielsweise ein Einzelzimmer bei stationären Krankenhausaufenthalten.

Derartige Ergänzungstarife bestehen dementsprechend aus bereichsübergreifendem Schutz, sind allerdings meist nicht ganz so umfangreich – decken also einzelne Bereiche nicht in gleicher Höhe ab wie spezielle Versicherungen nur für die Zähne. Derartige Kompakttarife sind folglich im Vergleich meist günstiger als die individuelle Versicherung einzelner Bausteine.

Erstattungsbeispiele für Zahnersatz und Zahnbehandlungen 2024

ZAHNIMPLANTAT inkl. Kronenversorgung Zahnzusatzversicherung Zahnimplantat

Kosten Zahnimplantat 3.000 €

Krankenkassenzuschuss- 508 €


Eigenanteil ohne Versicherung = 2.492 €


Eigenanteil mit Versicherung = 300 €

VOLLKERAMIKKRONE Zahnzusatzversicherung Vollkeramikkrone

Kosten Keramikkrone 800 €

Krankenkassenzuschuss- 220 €


Eigenanteil ohne Versicherung = 580 €


Eigenanteil mit Versicherung = 80 €

KUNSTSTOFFFÜLLUNG Zahnzusatzversicherung Kunststoff Füllung

Kosten Füllung 100 €

Krankenkassenzuschuss- 60 €


Eigenanteil ohne Versicherung = 40 €


Eigenanteil mit Versicherung = 10 €

PROFESSIONELLE ZAHNREINIGUNG Zahnzusatzversicherung

Kosten Zahn­reinigung 90 €

Krankenkassenzuschuss- 0 €


Eigenanteil ohne Versicherung = 90 €


Eigenanteil mit Versicherung = 9 €

Bei einer Leistung der Zahnzusatzversicherung in Höhe von 90 Prozent und einem Krankenkassenzuschuss ohne Bonusheft.

Quelle: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL) zum 1. Januar 2024, G-ba.de; Check24.de; Tarifcheck.de

Zahnbehandlungen – was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen legen mit der Regelversorgung genau fest, welche zahnärztlichen Leistungen in welchem Umfang getragen werden. Das Prinzip dahinter ist die in § 12 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) festgeschriebene Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Behandlung.

Selbst zweckmäßige zahnärztliche Maßnahmen werden dabei nur zu festgelegten Beträgen übernommen, oft sind Eigenbeteiligungen beziehungsweise Zuzahlungen von Patientinnen oder Patienten notwendig oder eine Erstattung der Kosten findet nicht statt. Der Fall ist dies beispielsweise bei der Fissurenversiegelung, dem Zahnerhalt bei Parodontose und Zahnersatzleistungen, obwohl es einen Festzuschuss bei Zahnersatz gibt. Ästhetische Aspekte spielen bei der Kostenübernahme durch Krankenkassen generell eine untergeordnete Rolle.

Im Rahmen der Regelversorgung werden so nur Zähne behandelt, die als erhaltungswürdig eingestuft werden, andernfalls übernimmt die GKV nur deren Entfernung. In einigen Fällen ist der Zahn aber noch zu retten – allerdings nur durch kostspielige Maßnahmen, die privat bezahlt werden müssen oder von einer Zahnversicherung übernommen werden könnten.

Das sind die Zahnleistungen der GKV im Einzelnen:


Wie werden die Beiträge der Zahnzusatzversicherung berechnet?

Maßgebliche Faktoren bei der Berechnung des monatlichen Beitrags sind:

  • das Alter bei Versicherungsbeitritt
  • die gewünschten Leistungen
  • und die Zahngesundheit des Gebisses.

Je jünger Sie bei Versicherungsbeginn sind, desto wahrscheinlicher ist auch ein guter Zustand der Zähne. Liegen bereits Diagnosen vor – beispielsweise bezüglich einer Kieferfehlstellung – dann kann der Zahnzusatzversicherer diesbezügliche Leistungen zu Korrekturen, Zahnspange &amo; Co. aus dem Vertrag ausklammern oder die Antragstellerin oder den Antragsteller abweisen.

Allgemein gilt: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind auch die monatlichen Beiträge.

Vor Vertragsabschluss erkundigt sich die private Krankenversicherung in einem Fragebogen über die Gesundheit Ihrer Zähne. Wichtig ist, alle Gesundheitsfragen doppelt auf Richtigkeit zu überprüfen, denn schleichen sich Fehler ein, dann ist der Versicherungsschutz auch noch Jahre später gefährdet. In diesem Fall könnte die Versicherungsgesellschaft die Kostenerstattung von vertraglich vereinbarten Maßnahmen verweigern.

Wenn Sie als neu Versicherte oder Versicherter den ersten Erstattungsantrag einreichen, hat die private Zusatzversicherung so das Recht, sich bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zu erkundigen, ob Sie die Gesundheitsfragen zu Ihrer Zahngesundheit korrekt beantwortet haben.

Ein Hinweis: Nicht immer bietet der teuerste Tarif auch den besten Schutz. Vergleichen Sie deshalb vor Vertragsabschluss unbedingt einzelne Anbieter und und die Höhe der Preise!


Was ist beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wichtig?

Ab wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Abschluss ehe Handlungsbedarf besteht: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind und je gesünder Ihre Zähne, desto günstiger fallen auch die Beiträge aus. Es ist daher empfehlenswert, eine Zahnversicherung abzuschließen, bevor notwendige Behandlungen absehbar sind. Abhängig von der individuellen Zahngesundheit ist ein Versicherungsbeitritt in den Lebensjahren zwischen dreißig Jahren und Anfang Vierzig sinnvoll.

Möchten Sie auch Ihren Nachwuchs versichern, so sollten Sie dies tun, bevor etwaige notwendige kieferorthopädische Maßnahmen attestiert werden, da die Beiträge dann steigen oder kieferorthopädische Maßnahmen sogar ganz vom Versicherungsschutz ausgeklammert werden können.

Wie lange muss eine Zahnzusatzversicherung bestehen, ehe die Wartezeit verstrichen ist?

Bei der Wartezeit handelt es sich um den Zeitraum, während der Sie schon Beiträge zahlen, aber noch keinen Anspruch auf Versicherungsschutz haben. Dies ist bei privaten Krankenversicherungen üblich, je nach Leistung variiert aber der Zeitraum; bei Zahnbehandlungen beträgt diese Wartezeit in der Regel acht Monate. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Kundinnen und Kunden bereits mit dem Wissen einer bevorstehenden teuren Maßnahme eine Zahnzusatzversicherung abschließen und auf eine Kostenübernahme spekulieren. Durch die Wartezeiten allgemein können auch die monatlichen Beiträge geringer gehalten werden. Es gibt private Versicherungen, die die Wartezeiten ausklammern oder verkürzen, allerdings sind diese dann meist auch teurer.

Wenn der Zahnarztbesuch aufgrund eines Unfalls während der Wartezeit unvermeidlich wird, kann eine Kostenerstattung durch die private Versicherung vielfach schon vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Welchen Sinn hat eine Zahnstaffel?

Möglichst keiner Zahnstaffel zustimmen: Viele Zusatzversicherungen beinhalten eine Zahnstaffel. Das heißt, dass dann in den ersten Jahren nur eine bestimmte Maximalsumme im drei- oder vierstelligen Bereich in Anspruch genommen werden kann. Die Höhe dieses Beitrags reicht für die Zahnsanierung oftmals nicht aus.

Sinnvoll ist deswegen, genau zu überprüfen, welchen Schutz ein Tarif im Detail beinhaltet und wie viel Prozent der Behandlung gegebenenfalls erstattet werden. Allgemein garantieren fast alle Anbieter in den ersten Jahren nur eine begrenzte Erstattung der Rechnungen. Auch deswegen sollte die Versicherung bereits abgeschlossen werden, wenn noch kein Handlungsbedarf besteht.

Kann der Versicherer mich bei zu vielen Behandlungen kündigen?

Möglichst keinem Kündigungsrecht der Versicherer zustimmen: Einige Verträge beinhalten Klauseln, die der Versicherung binnen der ersten drei Jahre ohne Angabe von Gründen ein Kündigungsrecht einräumen. Damit Ihr persönlicher Schutz auch bei intensiver Inanspruchnahme der Versicherung nicht gestrichen werden kann, ist es empfehlenswert, vom gewünschten Anbieter eine schriftliche Bestätigung einzufordern, dass eine derartige Kündigung außer Frage steht.

Was sollte im Vertrag stehen?

Überprüfung der Vertragsbedingungen: Bevor Sie den Vertrag einer Versicherungsgesellschaft unterzeichnen, überprüfen Sie genau die einzelnen Klauseln. Je nach Tarif und Anbieter gelten einzelne Leistungen – wie beispielsweise Inlays – nur für eine gewisse Anzahl Zähne, sind auf eine bestimmte Summe begrenzt oder werden gar ausgeklammert.

Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie folglich sicher sein, dass Versicherungsbedingungen, Police und Prämie Ihren Vorstellungen entsprechen. Die Zusatzversicherung sollte zudem Behandlungskosten übernehmen, die den maximalen Erstattungssatz der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) aufweisen.

Bin ich für Krankenzusatzleistungen an einen Versicherer gebunden?

Nein, das sind Sie nicht. Haben Sie bereits eine Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Anbieter, heißt das nicht, dass Sie auch für Ihre Zähne den gleichen Versicherer nutzen müssen. Sie können beispielsweise bei Unternehmen A eine Auslandskrankenversicherung abschließen und mit Anbieter B den Schutz für Ihre Zähne vereinbaren. Das hat den Vorteil, dass Sie trotz bestehender privater Krankenversicherung die besten Tarife und Angebote einzelner Zahnzusatzversicherungen vergleichen können.


Zahnzusatzversicherung – wie nehme ich die Leistungen in Anspruch?

Bei der Regelversorgung übernimmt die private Krankenversicherung je nach Tarif vollständig oder bis zu einem gewissen Prozent-Punkt die Kosten, die keine Kassenleistungen sind und daher nicht getragen werden.

Haben Sie allerdings besondere Wünsche bezüglich der Vorgehensweise und des Materials, sollten Sie vor einer Behandlung den Heilplan bei Ihrer GKV einreichen, damit diese Ihnen aufschlüsseln kann, welche Kosten im Einzelnen übernommen werden. Diese Informationen leiten Sie anschließend schriftlich an Ihren Zahnzusatzversicherer weiter. Dieser wird Ihnen ebenfalls schriftlich mitteilen, welche Bestandteile der Rechnung in welcher Höhe und im Detail übernommen werden.

Wie auch bei anderen privaten Krankenversicherungen müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass Sie die Leistungen Ihrer Zusatzpolice auch erhalten: Diese werden nicht direkt automatisch an den Zahnmediziner überwiesen, sondern auf Ihr eigenes Konto, nachdem Sie der Zusatzversicherung die entsprechende Rechnung zukommen haben lassen. Sie selber müssen den ausstehenden Betrag dann in voller Höhe an den Arzt oder die Ärztin weiterleiten. Sobald Sie vom Zahnarzt eine Rechnung erhalten haben, sollten Sie deren Kopie deswegen umgehend an Ihren privaten Versicherer schicken, um das Ihnen zustehende Geld schnellstmöglich zu erhalten.


Wie reduziere ich Zahnbehandlungskosten?

Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Die private Versicherung übernimmt je nach gewähltem Tarif den Eigenanteil, den Sie als Patientin oder Patient für die Regelversorgung zahlen oder wahlweise auch Kosten für ästhetischere Zahnsanierung, die von der GKV nicht übernommen werden.

Das Bonusheft

Regelmäßige Zahnarztbesuche lohnen sich, selbst wenn man keine Beschwerden hat. Können Sie in Ihrem Bonusheft nachweisen, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle waren und Zahnprophylaxe betrieben haben, dann verringert sich die Höhe der Eigenbeteiligung an Zahnersatz. Wer fünf Jahre regelmäßig bei einer Zahnmedizinerin oder einem Zahnmediziner war, profitiert im sechsten Jahr bei Bedarf von einem erhöhten Erstattungssatz der Regelversorgung für Zahnersatz: Der Festzuschuss beträgt dann 70 Prozent statt 60 Prozent. Schon ein einziger fehlender Besuch macht diese Vergünstigungen allerdings wieder zunichte.

Absolviert man zehn Jahre regelmäßig alle Zahnarztbesuche, erhält man im elften Jahr den Maximalzuschuss von 75 Prozent. Wer später einmal Prothesen oder anderen Zahnersatz benötigt, kann mithilfe des Bonushefts also viel Geld sparen. Bei einem lückenlosen Bonusheft gibt es GKV-abhängig zuweilen auch in anderen Bereichen Vergünstigungen – so etwa bei der professionellen Zahnreinigung.

Der Kosten- und Heilplan

Die Erstellung eines Heilplans ist kostenfrei – auch wenn Sie sich einen zweiten Plan erstellen lassen, um etwaige Posten miteinander abzugleichen. Lassen Sie sich einzelne Behandlungsschritte also genau erklären. Haben Sie Zweifel bezüglich der Höhe der Preise und/oder der Art der Therapie, lassen Sie sich von einem weiteren Zahnmediziner zum Vergleich einen Plan erstellen.

Ihre GKV kann auf Ihren Wunsch hin einen Gutachter oder eine Gutachterin beauftragen, um den Plan zu prüfen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPF) kann Ihnen ebenfalls bei der Einschätzung des Heilplans helfen. Eine weitere Alternative sind die Gesundheitsexperten und -expertinnen der Verbraucherzentralen, die Sie beim Vergleich verschiedener Pläne unterstützen und einschätzen können, ob ein bestimmter Voranschlag oder eine Rechnung überteuert ist.

Ihre GKV kann Ihnen zudem mitteilen, welche zahntechnischen Labore die günstigsten Preise haben – fragen Sie Ihren Zahnarzt oder Ihre Ärztin gegebenenfalls, ob man bezüglich Ihrer Behandlung ein günstigeres Labor nutzen kann.

Wer Hartz IV, Bafög oder Grundversorgung bezieht oder ein monatliches Bruttoeinkommen unter 1.414,00 Euro hat (Stand 2024), der erhält unter bestimmten Voraussetzungen für Zahnersatz die kompletten Kosten der Regelversorgung erstattet. Auch kann entsprechend der Härtefallregelung beantragt werden, dass die Eigenbeteiligung an der Regelversorgung generell ausgesetzt wird. Wer geringfügig mehr Einkommen hat, als oben angegeben, hat unter Umständen Anspruch auf höhere GKV-Zuschüsse zum Zahnersatz.


Für wen ist eine Zahnversicherung sinnvoll?

Zahnpflege ist aufwendig und die Vorsorge beziehungsweise Maßnahmen der Prophylaxe sind umfangreich – nicht umsonst soll man die Gesundheit im Mund alle sechs Monate durch einen Mediziner überprüfen lassen.

Wem die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht reicht, wer eine optisch schöne Zahnsanierung bei Parodontose & Co. bevorzugt – mit beispielsweise Keramik- oder Edelmetalllösungen, Implantaten und Inlays, der sollte über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken.

Wichtig ist, die Versicherung nicht erst abzuschließen, wenn die Zähne in einem schlechten Zustand sind, denn bestehende Mängel vor Vertragsabschluss werden vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen.

In jungen Jahren sind umfangreiche Zahnsanierungen, Parodontose und Wurzelbehandlungen in den meisten Fällen noch unwahrscheinlich, eine Zahnzusatzversicherung hat deswegen weniger Priorität. Ist man in den Dreißigern oder Anfang Vierzig, ist der Abschluss einer entsprechenden Police folglich empfehlenswerter, da in den kommenden Jahren aufwendigere Maßnahmen wahrscheinlich werden, aber die Zähne vielfach noch in einem guten Zustand sind.

Noch in späteren Jahren kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, wenn die Zähne gut erhalten sind. Wurden vor Vertragsabschluss Behandlungen bezüglich Kronen, Implantaten oder Brücken bereits abgeschlossen, dann kann es je nach Anbieter oder Tarif auch sein, dass selbst für die Sanierung dieser behandelten Zähne anschließend Versicherungsschutz besteht.

Generell gilt dabei: Machen Sie vor Abschluss unbedingt einen unverbindlichen, kostenlosen Vergleich verschiedener Zahnzusatztarife, denn nicht alle Anbieter und Tarife haben gleich gute Leistungen und Preise.


Kieferorthopädie – lohnen sich Zahnzusatzversicherungen für Kinder?

Wurden am Zahn vor Abschluss einer Zusatzversicherung Mängel festgestellt, dann werden diesbezügliche Behandlungskosten in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeklammert. Dies wird bei Kindern nur äußerst selten der Fall sein. Dies wirkt sich positiv auf die Prämien und Tarife aus, denn Wurzelbehandlungen und teure Behandlungen werden bei Kindern selten nötig.

Die Kieferorthopädie gehört jedoch zur Zahnversorgung. Und nur schwerwiegendere Kiefer- und Zahnfehlstellungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Regelversorgung übernommen.

Wer möchte, dass für die Kinder gegebenenfalls anfallende, ästhetische Korrekturen in der Kieferorthopädie bestmöglich und umfangreich ausgeführt werden, der sollte darüber nachdenken, auch für den Nachwuchs eine Zahnversicherung mit passendem Leistungsumfang abschließen. Das sollte am besten schon im Kindergartenalter, wenn noch keine etwaigen Fehlstellungen festgestellt worden sind, denn dann sind diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Exkurs: verschiedene Zahnfüllungen in der Übersicht

Verschiedene Füllmaterialien haben sich in den letzten Jahren in der Zahnmedizin etabliert und lassen sich passgenau in die durch Karies entstandenen Löcher der Zähne einsetzen. Die verschiedenen Zahnfüllungen unterscheiden sich dabei in Preis, Qualität und Haltbarkeit, wobei gerade gesetzlich Versicherte nur auf eine minimale Versorgung bauen können.

Wenn verlorengegangene Zahnsubstanz durch eine Füllung ersetzt werden muss, übernehmen die Krankenkassen lediglich die preisgünstige Standardtherapie. Wer auf eine hochwertigere Füllung zurückgreifen möchte, die über die Leistungen der Krankenkassen hinausgeht, kann die entstehenden Mehrkosten durch eine private Zahnzusatzversicherung mit passenden Versicherungsbedingungen abdecken.

Hochwertige Füllungen durch Zahnzusatzversicherung finanzieren

Bei Zahnfüllungen und Zahnersatz spielt auch immer die Ästhetik eine große Rolle, denn schöne Zähne tragen immer zu einem positiven Lebensgefühl bei. Daher greifen viele Patientinnen und Patienten auf hochwertige, zahnfarbene Füllungen zurück, dessen Kosten nicht von der Kasse übernommen werden. Je nach Tarif stellt eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung eine Kostenübernahme für Zahnfüllungen in Aussicht. Auch für einen gänzlichen Zahnersatz wie Kronen oder Brücken sowie für prophylaktische Maßnahmen gesunder Zähne leistet eine private Versicherung einen sinnvollen Zusatzschutz.


Wie kündige ich meine Zahnzusatzversicherung?

Da es sich um eine private Versicherung handelt, können Sie die Zahnzusatzpolice natürlich auch wieder kündigen. Allerdings sollte dieser Schritt genau überlegt werden. Selbst wenn Sie Ihre Versicherung derzeit nicht in Anspruch nehmen, sollte mit der Zahnzusatzversicherung auch für die Zukunft vorgesorgt werden. Rechnet man die Beiträge auf die Jahre hoch und stellt sie potentiell notwendigen Maßnahmen gegenüber, so sind diese monatlichen Beiträge – je nach Tarif – in den meisten Fällen noch um ein Vielfaches günstiger als etwaige Ausgaben für die Zahnversorgung.

Oft wird das Vertragsverhältnis auf ein Jahr festgelegt und automatisch um ein Jahr verlängert, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingereicht wird. Die diesbezügliche Frist einer Zahnzusatzversicherung liegt in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres – Details finden sich in Ihrem Vertrag.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht oder Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn der Versicherer die Leistungen kürzt oder die Beiträge erhöht, ohne die Leistungen entsprechend anzupassen. Entsprechend Paragraph § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Sie dann ein zweimonatiges Kündigungsrecht. Dieses ist gültig für Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherungen – worunter auch Zahnzusatzversicherungen fallen.

Die Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben an die private Krankenversicherung übermittelt werden, damit Sie bei Bedarf nachweisen können, dass sie fristgemäß übersendet wurde.


Kann ich die Zahnzusatzversicherung wechseln?

Ein Wechsel ist selbstverständlich möglich, sollte aber – genau wie eine Kündigung – genau überlegt werden. Denn mit zunehmendem Alter und abnehmender Zahngesundheit müssen Sie bei einem neuen Anbieter mit höheren Einstiegsbeiträgen rechnen. Auch können Sie etwaige gebildete Altersrückstellungen nicht zu einem anderen Anbieter mitnehmen und erhalten sie auch nicht ausgezahlt.

Entschließen Sie sich trotzdem zu einem Wechsel, dann sollte dieser so koordiniert werden, dass Sie zu allen Zeiten Schutz haben und dabei auch die Wartezeit bei der neuen Zahnzusatzversicherung mit einberechnet wird.

Wechseln Sie innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen besseren Tarif, dann haben Sie weiterhin Anspruch auf die bisherigen Leistungen. Nur für den erweiterten Schutz wird Ihnen bezüglich der Betragshöhe Ihr aktuelles Alter angerechnet, und Sie müssen die Wartezeiten in Kauf nehmen. Mithilfe eines Vergleichs von Zahnzusatzversicherungen können Sie verschiedenste Optionen vergleichen.


FAQ – häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.