Die Rechtsschutzversicherung für den Vermieter
Bei einigen Versicherern ist das Abschließen einer Einzelpolice möglich
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Wenn Sie der Vermieter einer Wohnung sind, können Sie nicht vorhersehen, wie sich ein Mietverhältnis im Laufe der Zeit entwickelt.
Die eventuell dabei entstehenden Streitigkeiten sind nicht nur lästig, sondern oftmals auch langwierig und bei gerichtlicher Klärung teuer. Als Vermieter sollten Sie daher rechtzeitig über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken. Für die Entstehung von Kosten spielt es keine Rolle, ob sie nur eine kleine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt vermieten. Auch eine kleine Wohnung kann aufgrund der Streitwertfestsetzung einer Jahresmiete mehrere Tausend Euro Gerichtskosten verursachen. Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter schützt Sie und hilft Ihnen, wenn der Mieter Zweifel an der genauen Berechnung der Nebenkosten äußert oder wenn es zu Streitigkeiten aufgrund von Mieterhöhungen, Modernisierungsmaßnahmen oder Formfehlern bei Kündigung kommt.
Falls der Mieter seine Miete unbegründet nicht vertragsgemäß nur teilweise oder gar nicht bezahlt, können Sie sofort und ohne Kostenrisiko dagegen vorgehen.
Ihnen als Vermieter bleibt meist bei Streitigkeiten mit dem Mieter nur der Gang zum Gericht. Sie bekommen einen Mieter zwar schnell, doch wenn Sie ihn loswerden wollen oder müssen, hat dieser das Recht für lange Zeit auf seiner Seite. Ihre Rechtsschutzversicherung umfasst einen Versicherungsumfang, der sich neben dem Bereich der Vermietung von Wohnungen und Häusern auch auf die Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Flächen und Räumen erstreckt.
Vermieterrechtsschutz als Einzelpolice oder im Versicherungspaket für mehrere Lebensbereiche
Für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Vermieter können Sie in der Regel aus mehreren Varianten wählen.
Bei einigen Versicherern ist das Abschließen einer Einzelpolice möglich. Bei anderen Rechtsschutzversicherern können Sie einen Vermieter-Rechtsschutz in der Kombination mit einem Versicherungspaket abschließen. Bei diesem Paket wird ein Großteil aller anderen Lebensbereiche erfasst. In jedem Fall müssen Sie bei einem Mieterrechtsschutz, den Sie als Mieter und Vermieter abschließen können, darauf achten, dass Sie als Vermieter vermerkt sind. Eine allgemeine Wartezeit ist normaler Vertragsbestandteil. Falls Sie Mitglied in einem Grundeigentümerverein sind, ist oftmals der Versicherungsschutz im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft gegeben.
Nur mit einem Vermieterrechtsschutz erhalten Sie die Kosten für Auseinandersetzungen im Rahmen von Vermietung und Verpachtung erstattet.
Dazu gehören auch die Gebühren für Gerichtsvollzieher und auch Ihre Aufwendungen bei einer Zwangsräumung. Allerdings erhalten Sie die Kosten für eine dritte oder vierte Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht erstattet. Trotz abgeschlossener Rechtsschutzversicherung müssen Sie einige Ausschlüsse hinnehmen. Eine Reihe von Vorkommnissen in Bezug auf Ihr Vermietungsobjekt sind nicht versichert. Dazu zählt der Erwerb und Verkauf von Baugrundstücken. Auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Planung, Veränderung oder der Errichtung von Häusern und Eigentumswohnungen sind Sie nicht abgesichert. Ausgeschlossen sind außerdem eine steuerliche Bewertung eines Grundstücks, die Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie die Enteignung und damit verbundene Streitigkeiten.