„Auf eigene Gefahr“ häufig nutzlos: Haus- und Grundbesitzer haften trotz Warnhinweisen
Warn- oder Verbotsschilder allein entbinden Immobilienbesitzer nicht von Verkehrssicherungspflichten / Regresspflicht für Vermieter wird oft unterschätzt / Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen bieten passiven Rechtsschutz, rät Tarifcheck Sie gehören zu Deutschland wie der Fünf-Uhr-Tee zu England: Schilder, auf denen wahlweise „Betreten verboten“, „Auf eigene Gefahr“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ steht. Mehr
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