Vertragsabschluss
Der Versicherungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolice vorliegt und die Frist für das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers abgelaufen ist.
Der Versicherungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolice vorliegt und die Frist für das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers abgelaufen ist.