Interview mit einer Ausbilderin für Assistenzhunde

Wie werden Assistenzhunde eingesetzt? Wer hat Anspruch auf diese Vierbeiner?

Ausbildung für Assistenzhunde in Deutschland

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Bei welchen Krankheitsbildern werden Assistenzhunde eingesetzt? Und wer hat Anspruch auf solch einen Vierbeiner? Wir fragten Katharina Küsters. Sie studierte Sozialarbeit, ist ausgebildete Tierheilpraktikerin, staatlich anerkannte Sachverständige für Hunde und bildet seit zehn Jahren Assistenzhunde aus. In Nordrhein-Westfalen ist sie zudem regionale Ansprechpartnerin für das Deutsche Assistenzhunde-Zentrum (TARSQ).


Was genau ist ein Assistenzhund?

Katharina Küsters: Assistenzhunde durchlaufen eine meist zweijährige Ausbildung, um Menschen mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder psychischen Erkrankungen rund um die Uhr zu assistieren.

Ein Assistenzhund wird also nur individuell entsprechend des Bedarfsprofils einer einzigen Person ausgebildet. Assistenzhunde dürfen ihre Menschen auch dorthin begleiten, wo andere Haustiere keinen Zutritt haben – zum Beispiel in Ladengeschäfte, Flugzeuge, kulturelle Einrichtungen, zum Arzt oder ins Krankenhaus. Assistenzhunde haben also bestimmte öffentliche Rechte, die gesetzlich verankert sind. Die Hunde werden zudem regelmäßig Tests und Gesundheitschecks unterzogen.

Assistenzhunde unterstützen Individuen aber nicht nur im Alltag, sondern fungieren in manchen Fällen auch als sogenannte Signalhunde, Warnhunde oder Anzeigehunde, weil sie beispielsweise einen bevorstehenden epileptischen Anfall oder Schlaganfall spüren. Wenn notwendig, holen die Hunde dann Hilfe.

Katharina Küsters bildet Assistenzhunde aus.
Auf dem Gut Paulshof in Nordrhein-Westfalen bildet Katharina Küsters (Bild) Assistenzhunde aus. Beagle Dana arbeitete früher als Diabetiker-Hündin, inzwischen ist die elfjährige Seniorin in Rente.

Ein Assistenzhund ist also etwas anderes als ein Therapiehund?

Katharina Küsters: Ja, definitiv. Ein Therapiehund arbeitet gemeinsam mit seinem pädagogisch oder therapeutisch ausgebildeten Menschen für mehrere Personen und bietet diesen aufgrund verschiedenster Anlässe emotionale Unterstützung. Er lebt mit diesen Menschen nicht in einem Haushalt, sondern bei Therapeuten beziehungsweise Pädagogen.

Im Gegensatz zu Assistenzhunden haben Therapiehunde in der Öffentlichkeit keinen Sonderstatus beziehungsweise keine besonderen Rechte. Genutzt werden Therapiehunde beispielsweise bei Besuchen in Kindergärten, Pflegeeinrichtungen, Hospizen, in der Ergotherapie oder Traumabewältigung. Die Hundeausbildung für diese sogenannte tiergestützte Intervention beruht auf anderen Schwerpunkten und Aufgabenbereichen.


Bei welchen Krankheitsbildern werden Assistenzhunde eingesetzt?

Katharina Küsters: Assistenzhunde werden in Deutschland nicht nur als Blindenführhunde beschäftigt, sondern in jüngeren Jahren auch zunehmend in anderen Bereichen: beispielsweise als Orientierungshilfe bei Gehörlosigkeit oder Demenz oder als Unterstützung für Individuen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Assistenzhunde fungieren als Alltagshilfe und emotionale Stütze für Menschen mit Autismus, posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), fetalem Alkoholsyndrom (FAS) oder psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen.

Warnhunde und Signalhunde erkennen außerdem, wenn gesundheitliche Ernstfälle drohen. Dazu gehören Schlaganfälle, Herzinfarkte, epileptische Anfälle, Asthmaanfälle, lebensbedrohliche Allergieschocks, durch Diabetes bedingte Unterzuckerung oder Anfälle von Narkolepsie beziehungsweise Schlafkrankheit.

Leider ist der Kenntnisstand über die verschiedenen Arten von Assistenzhunden in Deutschland gering. Es besteht definitiv großer Aufklärungsbedarf. Laut Paragraph 17 des ersten Sozialgesetzbuchs haben alle Assistenzhunde von Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit besondere Rechte. Die meisten Menschen hierzulande wissen aber nicht, dass nicht jeder Mensch mit einem Assistenzhund blind ist und dass viele Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gar nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.


Ist der Einsatz von Assistenz- und Signalhunden in weiteren Bereichen denkbar?

Katharina Küsters: Auf jeden Fall. In anderen Ländern werden Signalhunde zum Beispiel bei der Krebsfrüherkennung genutzt. In den USA gibt es Assistenzhunde für die Opfer von Missbrauch und Misshandlung, welche vor Gericht aussagen müssen. Diese Hunde leben dann zwar nicht bei den Opfern, sondern zum Beispiel einem Therapeuten, haben aber die gleiche Ausbildung wie PTBS-Hunde.

Hierzulande arbeiten PTBS-Hunde zudem meist für Menschen, die misshandelt oder missbraucht worden sind, in anderen Ländern nutzt man PTBS-Hunde auch für Soldaten, die Kriegstraumata durchlitten haben. Von der Bundeswehr und der Bundespolizei kommen nur vereinzelt Anfragen.


Wie beantragt man einen Assistenzhund?

Katharina Küsters: In Deutschland gibt es dazu leider kaum rechtliche Vorschriften. Geläufig ist es, dem Assistenzhunde-Ausbilder einen Schwerbehindertenausweis vorzulegen. Aber natürlich haben nicht alle Personen mit Hilfebedarf ein derartiges Dokument – Diabetiker etwa oder Menschen mit psychischen Erkrankungen. In diesen Fällen muss ein Arzt eine Empfehlung für einen Assistenzhund ausstellen.


Wissen Ärzte, dass sie einen Assistenzhund "verschreiben" können?

Katharina Küsters: Nein, leider sind die meisten Ärzte verschiedenster Fachgebiete nicht genug aufgeklärt.

Ausnahmen sind Neurologen bezüglich Epilepsie und Narkolepsie, sowie Psychiater bei der Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen bei Menschen, die Missbrauch oder Misshandlung erlitten haben. Da kommt gerade eine Bewegung rein.

Oft informieren sich Eltern oder Betreuer selber über Assistenzhunde und thematisieren entsprechende Wünsche dann bei ihrem Arzt.

Katharina Küsters trainiert einen Rollstuhlhund.
Katharina Küsters (Bild) trainiert Labrador Layla. Die Kennweste weist die angehende Rollstuhlhündin als Azubi aus.

Übernehmen Krankenkassen die Assistenzhunde-Ausbildung oder die Haltungskosten?

Katharina Küsters: Auch das ist leider nicht der Fall. Weder gesetzliche Krankenkassen noch private Krankenversicherungen erbringen von sich aus entsprechende Leistungen. Es gibt nur eine Ausnahme: Die Ausbildung von Blindenführhunden wird entsprechend des Hilfsmittelkatalogs von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernommen. Allerdings ist das oft ein Kampf und erfordert viele Diskussionen. Die Argumentation lautet dann meist, dass ein Blindenstock es ja auch täte.


Gibt es andere Organisationen, die bei der Finanzierung von Assistenzhunden helfen?

Katharina Küsters: Manchmal hilft der Sozialfonds bei der Finanzierung von PTBS-Hunden, wenn die posttraumatische Belastungsstörung eine Folge von sexuellem Missbrauch ist. Bei Pflegekindern mit fetalem Alkoholsyndrom greift oft der zuständige Landschaftsverband ein. Meist läuft die Finanzierung verschiedenster Assistenzhunde über Spenden. Das gilt dann aber stets nur für die Anschaffung und Ausbildung des Hundes, nicht aber für die Haltungskosten.

Einzig die Berufsgenossenschaften übernehmen zuweilen Haltungskosten, allerdings nur, sofern der Bedarf an einem Assistenzhund durch einen Berufsunfall entstanden ist.


Wie teuer ist die Ausbildung eines Assistenzhundes?

Katharina Küsters: Assistenzhunde sind nicht günstig. Wie viel die Anschaffung des Hundes und die Ausbildung insgesamt kostet, variiert entsprechend des individuellen Anforderungsprofils.

Die Kosten für einen von Familien unter Anleitung selbst ausgebildeten Autismushund liegen beispielsweise bei rund 9.000 Euro. Ein Mensch mit Epilepsie, der aufgrund seines Krankheitsbildes auch zunehmend an Demenz leidet, braucht hingegen einen Hund, der eine große Spannbreite an Fähigkeiten beherrscht. Die Anschaffungskosten und Ausbildung dafür liegen je nach Ausbilder bei 25.000 Euro bis 35.000 Euro. Das gleiche gilt für Rollstuhlhunde, die als Helfer und emotionale Stütze für ihre Menschen zwischen 25 und 40 Kommandos lernen.


Wie ist der weitere Ablauf, wenn feststeht, dass man einen Assistenzhund benötigt und sich das leisten kann?

Katharina Küsters: Am besten nimmt man dann Kontakt mit einem oder mehreren Assistenzhunde-Ausbildern auf - telefonisch oder auch persönlich. Wichtige Fragen lauten: Was ist der Bedarf? Und was ist möglich? Beispielsweise gibt es verschiedene Arten von Epilepsie, nicht alle davon können Hunde auch im Vorfeld erkennen. So etwas muss man natürlich klären.

Anhand des Bedarfs erhält man anschließend ein ausführliches Angebot des Assistenzhunde-Ausbilders. Sind sich beide Seiten einig, sollte auch ein detaillierter Ausbildungsvertrag erstellt werden.


Wie findet man einen guten Assistenzhunde-Ausbilder?

Katharina Küsters: Durch umfassende Recherche und die Kontaktaufnahme mit verschiedenen Ausbildern. In Deutschland gibt es diesbezüglich wenig rechtliche Vorschriften. Das ist ein großes Manko. Jeder, der Hundetrainer ist, darf auch Assistenzhunde ausbilden, selbst wenn er keine Erfahrungen mit den Krankheitsbildern hat oder diese nur aus der Theorie kennt. Wenn etwa ein Ausbilder für Epilepsie-Hunde noch nie miterlebt hat, was mit einem Menschen bei einem epileptischen Anfall passiert, dann ist er meiner Meinung nach nicht unbedingt geeignet.

Wer einen Assistenzhund braucht, sollte sich also beim Ausbilder auch immer detailliert über seine Qualifikationen informieren. Deckt ein Ausbilder alle Felder ab, würde mich das skeptisch machen. Ich selber habe mich zum Beispiel auf die Ausbildung von Warn- und Signalhunden für Epilepsie spezialisiert, sowie auf Begleithunde für Menschen mit Autismus, Demenz und fetalem Alkoholsyndrom. In meinem weiterem Einsatzbereich der posttraumatischen Belastungsstörung arbeite ich überwiegend für Menschen, die an psychogenen Epilepsien leiden oder Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion haben. Als Sozialarbeiterin habe ich praktische Erfahrung in diesen Bereichen. Ich würde mir auf keinen Fall zutrauen, einen Blindenführhund auszubilden.


Welche Hundearten sind als Assistenzhunde geeignet?

Katharina Küsters: Es gibt nicht den typischen Assistenzhund. Allgemein gilt: Die Entscheidung fällt hunderassenunabhängig, Eignung geht vor. Nicht jeder Hund ist für jede Assistenztätigkeit und jedes Individuum geeignet. Einem achtjährigen Kind mit Diabetes würde ich beispielsweise einen Kleinpudel oder einen Lagotto Romagnolo mit an die Hand geben, beide wären für einen zwei Meter großen Erwachsenen mit dem gleichen Krankheitsbild vielleicht nicht geeignet, weil dieser leicht über den Hund stolpern kann.

Essenziell ist, dass der Hund gesund ist, dies wird in regelmäßigen Abständen geprüft. Auch der Charakter des Hundes ist zentral. Bereits in den ersten sechs Wochen wird die charakterliche Tendenz deutlich. In den ersten vier bis sechs Monaten kann man abschätzen, ob ein Hund einer bestimmten Tätigkeit dauerhaft gewachsen ist. Wichtige Charaktereigenschaften sind Menschenzugewandtheit, Freude am Arbeiten und Stressresistenz. KO-Faktoren hingegen sind Aggressivität, Ängstlichkeit, Nervosität und ein Übermaß an Energie, dem ein Mensch mit Hilfebedarf meist nicht gerecht werden kann.

Manche Hunderassen fallen bei bestimmten Tätigkeitsfeldern raus. Kurznasige Hunde, die nicht so gut riechen können, sind als Signal- und Warnhunde nicht geeignet. Kurzbeinige Hunde kommen nicht an Lichtschalter oder Türknäufe und können Menschen mit eingeschränkter Mobilität deshalb weniger gut helfen.

Auch Mischlinge können gute Assistenzhunde abgeben. Typische Rassehunde, die in Deutschland eingesetzt werden, sind beispielsweise Golden Retriever, Pudel, Schäferhunde und Collies. Ich habe auch schon Beagles als Diabetes- und LPS-Hunde ausgebildet. In den USA werden unter anderem Pitbulls genutzt. Das wäre in Deutschland undenkbar, weil man als Hundebesitzer nicht die nötige Haltererlaubnis bekommen würde und es im Alltag zu vielen Akzeptanzproblemen kommen könnte.

Assistenzhund während der Ausbildung
Der zwölfjährige Beagle Paul ist im Ruhestand. Früher apportierte er im Notfall Medikamente in einer Tasche ähnlich der auf dem Foto.

Muss man Hunde bereits im Welpenalter trainieren?

Katharina Küsters: Theoretisch können Hunde auch noch später ausgebildet werden, wenn eine Eignung besteht. Praktisch macht das aber nur bedingt Sinn. Die Ausbildung ist teuer, und im Alter von acht bis zehn Jahren gehen die Hunde in Rente. Schließlich kommt für die Tiere irgendwann der Punkt, an dem die vielseitigen Anforderungen zu anstrengend werden.


Macht den Hunden die Arbeit Spaß?

Katharina Küsters: Ja, für Hunde, die beschäftigt werden wollen und die gern mit Menschen zusammen sind, ist die Tätigkeit etwas Positives. Man achtet bei der Auswahl der Tiere darauf, dass dies der Fall ist.


Wohnt der Hund während der Ausbildung bei der Person, der sie später assistiert?

Katharina Küsters: Es gibt drei verschiedene Herangehensweisen, die auch damit zu tun haben, wofür der Hund ausgebildet wird.

Bei der Selbstausbildung zieht der Hund vom Züchter direkt zu der Person, der er später assistiert und wird dort unter Anleitung eines Ausbilders trainiert. Das macht meist nur Sinn, wenn die Person nicht alleine wohnt und von Angehörigen und/oder dem Ausbilder unterstützt wird.

In der kombinierten Variante verbringt der Hund das erste Jahr bei einer hunderfahrenen Patenfamilie oder beim Ausbilder. Das macht Sinn, weil das Tier während der Ausbildung möglichst viele Situationen und Geräusche kennenlernen soll. Lernt der Hund im Training, diese angemessen einzuordnen, kann er seinen Menschen im Alltag später besser unterstützen. Nachdem der Hund eine Zwischenprüfung abgelegt hat, zieht er zu dem Assistenznehmer und wird dort unter Anleitung weiter trainiert.

In der Fremdausbildung leben die Vierbeiner während der Ausbildung beim Ausbilder. Bei Rollstuhl- und Blindenführhunden ist das meist der Fall. Bei Hunden für posttraumatische Belastungsstörungen macht diese Variante in vielen Fällen den größten Sinn. Anschließend gibt es unter Anleitung eine mehrwöchige Eingewöhnungsphase im neuen Heim des Assistenzhundes.


Behalten Sie anschließend den Kontakt zu den Menschen, für die Sie die Hunde ausbilden?

Katharina Küsters: Ja, ich halte ein Hundeleben lang Kontakt zu den von mir ausgebildeten Tieren. Im Idealfall sollte der Kontakt zum Ausbilder generell bestehen bleiben. Leider ist das aber in Deutschland nicht immer der Fall. Aus meiner Sicht besteht die Verantwortung des Ausbilders für den Vierbeiner ein Leben lang.


Sie sagten bereits, dass Assistenzhunde auch in Rente gehen. Was passiert dann mit den Tieren?

Katharina Küsters: Das ist unterschiedlich. Wenn die Menschen in der Lage sind, parallel zwei Hunde zu halten, dann bleiben sie oft da. Geht das nicht, nehmen wir sie auf und vermitteln sie gegebenenfalls an geeignete Privatpersonen. Das sollte allgemein so sein, ist es aber nicht. Betroffene werden oft mit diesem Problem allein gelassen. Auch hier fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen.


Erhält man für Assistenzhunde einen Ausweis?

Katharina Küsters: Ja, Assistenzhunde erhalten sowohl einen Ausweis als auch eine Kennweste. Anhand der offiziellen Weste wird deutlich, dass sich der Hund im Dienst befindet. Während der Ausbildung haben meine Azubi-Teams Dokumente und Westen, die sie als Hunde in Ausbildung markieren. Bezüglich des Ausweises und der Kennwesten gibt es bis dato jedoch weder bundesweite Vorgaben, noch einheitliche Standards.


Versichert man Assistenzhunde über eine normale Tierhaftpflicht­versicherung?

Katharina Küsters: Ja, Assistenzhunde werden über die reguläre Hundehaftpflichtversicherung abgesichert. Wir haben derzeit Kontakt zu einem Versicherungsunternehmen, das Interesse daran hat, eine Art Vollkaskoversicherung für Assistenzhunde auszuarbeiten. So etwas wird bisher nicht angeboten. Aber schließlich hat ein Assistenzhund durch seine Ausbildung auch einen materiellen Wert zwischen 25.000 und 30.000 Euro. Und wenn einem Assistenzhund etwas passiert, ist der Mensch, für den der Vierbeiner arbeitet, aufgeschmissen.


Werden Assistenzhunde aus Deutschland auch international anerkannt?

Katharina Küsters: Ja, das ist in der Regel der Fall. In englischsprachigen Ländern kennt man sie unter dem Namen Servicedogs. Meine Hundepässe habe ich bisher zweisprachig ausgestellt. Allerdings haben wir Rückmeldung erhalten, dass es bei Reisen nach etwa Spanien, Bulgarien oder Kroatien manchmal schwierig war, den Begriff Servicedog zu erklären. Sobald diese Hürde genommen war, wurden die Vierbeiner auch dort problemlos anerkannt. Künftig werden wir den Begriff im Ausweis deshalb in acht weitere Sprachen übersetzen.

Es gibt derzeit nur eine Ausnahme: Verlegt der Halter eines Assistenzhundes seinen Lebensmittelpunkt nach Österreich, muss der Vierbeiner dort eine staatliche Prüfung ablegen – unabhängig davon, ob der Hund in Deutschland bereits Assistenzhund war oder nicht.


Assistenzhunde werden also auch in vielen anderen Ländern ausgebildet?

Katharina Küsters: Ja, einige Länder sind diesbezüglich sehr viel weiter als Deutschland. In Österreich sind finanzielle Hilfeleistungen für die Hundeausbildung und Haltungskosten zum Beispiel gesetzlich verankert. Die Schweiz bereitet gerade ein staatliches Diplom für Assistenzhunde-Ausbilder vor. Auch Kanada, die USA und Luxemburg haben generell eindeutigere Gesetzgebungen.


In Deutschland fehlen also noch einige rechtliche Rahmenbedingungen. Was wünschen Sie sich von der Regierung?

Katharina Küsters: Ich wünsche mir endlich gesetzliche Vorgaben zur Qualitätsprüfung von Assistenz-Hundeausbildern und gesetzliche Vorgaben zur Finanzierung der Hunde, ihrer Ausbildung und Haltung. Generell fehlt es an Aufklärung und zwar an allen Ecken. Viele Ärzte wissen nicht, welche Assistenz-, Warn- und Signalhunde es gibt und in welchen Fällen diese helfen können. Auch die Individuen, die einen Assistenzhund gebrauchen könnten, wissen oft nicht, dass diese Möglichkeit besteht. Und schließlich weiß auch die Bevölkerung kaum etwas über die verschiedenen Arten von Assistenzhunden, so dass es manchmal Probleme gibt, weil einem Assistenzhund der Zutritt zu bestimmten Einrichtungen verweigert wird und damit auch der Hundebesitzer sozusagen hilflos ist.


Ein Wort noch zu Rettungshunden und Spürhunden: Wären das entsprechend der Definition auch Assistenzhunde?

Katharina Küsters: Diese Hunde haben ebenfalls eine Ausbildung und in der Öffentlichkeit besondere Rechte, übernehmen aber andere Aufgaben. Rettungshunde suchen beispielweise nach Überlebenden von Lawinen und Erdbeben, können aber auch vermisste Individuen aufspüren.

Spürhunde suchen gezielt nach Drogen, Sprengstoff oder Leichen. Sie alle haben einen sogenannten Hundeführer.

Rettungs- und Spürhunde für etwa Zoll, Bundesgrenzschutz und Polizei sind staatlich finanziert und staatliches Eigentum. Spür- und Rettungshunde von Hilfsorganisationen wie dem Rote Kreuz werden durch die jeweiligen Organisationen und Vereine selbst finanziert.

Rettungshunde und Assistenzhunde
Rettungshunde und Suchhunde übernehmen wichtige Aufgaben.